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Test und Lernkontrollen zu Rechtsformen der Versicherungsunternehmen

Versicherungs-Aktiengesellschaft
1. Die Fortuna Lebensversicherungs-AG startet ihren Geschäftsbetrieb mit der Aus-gabe von 2 Mio. Aktien zum Nennwert von 5,00 €.
– Nennen Sie drei Voraussetzungen, die allgemein mit der Gründung einer AG erfüllt sein müssen.
– Wie hoch ist das gezeichnete Kapital der Fortuna Lebensversicherungs-AG?
– Zu wie viel Prozent müssen Versicherungsaktien mindestens eingezahlt wer-den?
– Die Aktien werden zu 40 % eingezahlt. Der Ausgabekurs je Aktie (Kurswert) beträgt 12,00 €. Wie schlägt sich diese Regelung in der Bilanz der AG nieder?
– Warum sind Versicherungsaktien im Gegensatz zu Industrieaktien in der Regel nicht voll einbezahlt?
– Welches Organ in der AG kann im Bedarfsfall die Nachzahlung des Restbetrages bestimmen?
– Wie wird das Eigentum an Inhaberaktien, Namensaktien, vinkulierten Namens-aktien übertragen?
– Warum werden nicht voll eingezahlte Versicherungsaktien häufig als vinkulierte Namensaktien ausgegeben?
– Zu welchem Zeitpunkt erlangt die AG ihre Rechtsfähigkeit?
– Welche Besonderheit gilt für die Gründung einer Versicherungsaktiengesellschaft?

2. Das erste Geschäftsjahr der Fortuna Lebensversicherungs-AG verläuft erfolgreich.
Der Jahresüberschuss beträgt nach Berücksichtigung einer entsprechenden Versichertendividende, der Tantiemen und Steuern 400000,00 €.
– Welche Regelung schreibt das Aktiengesetz hinsichtlich der Bildung gesetzlicher Rücklagen vor?
– Wie viel € werden im vorliegenden Fall in die Gewinnrücklagen eingestellt, wenn Vorstand und Aufsichtsrat den höchstzulässigen Prozentsatz nach Aktienrecht zugrunde legen?
– Aus welchen Bestandteilen setzt sich das Eigenkapital einer AG zusammen? Wie viel € sind das hier effektiv?
– Auf der Passivseite der Bilanz erscheint die Position Rückstellungen. Erläutern Sie den Unterschied zu den Rücklagen.
– Im Geschäftsbericht wird von der Bildung stiller Rücklagen gesprochen. Wie entstehen diese?
– Unterscheiden Sie die Begriffe Aktionärsdividende und Versichertendividende.

3. Auf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung stehen u. a.:
– Bericht über den Jahresabschluss
– Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats
– Erhöhung des Grundkapitals um 25 %
a) Wer ist für die Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich?
b) Wer hat ihn zu prüfen, bevor er der Hauptversammlung vorgelegt werden kann?
c) Welche Aufgaben hat der aktienrechtlich vorgeschriebene Geschäftsbericht?
d) Was versteht man unter Entlastung des Vorstandes?
e) Beschreiben Sie den Vorgang, der zur
e1) Entlastung des Vorstandes,
e2) Grundkapitalerhöhung führt.
f) Weshalb wird den bisherigen Aktionären bei der Ausgabe neuer Aktien ein Bezugsrecht eingeräumt?
g) Erläutern Sie die Einflussmöglichkeiten eines Hauptaktionärs, dem 80 % aller Aktien gehören
g1) in der Hauptversammlung,
g2) im Aufsichtsrat,
g3) im Vorstand.
h) Was versteht man unter Publizitätspflicht der AG?

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
4 Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG).
a) Wodurch erlangt der WaG die Rechtsfähigkeit?
b) Gründungsstock
b1) Wer bringt die Mittel für ihn auf?
B2) Welche drei Funktionen hat er?
c) Welchen Rechtsstatus haben die Garanten?
d) Worin unterscheidet sich der so genannte kleine VVaG vom großen VVaG?

5 Die Satzung einer VVaG ist nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:
§2 Zweck:
Der Verein bezweckt die gegenseitige Versicherung seiner Mitglieder und ihrer Angehörigen gegen Vermögensschäden, die durch Krankheit entstehen.#
§4 Mitgliedschaft:
Die Mitglieder des Vereins können nur natürliche oder juristische Personen sein, die einen Versicherungsvertrag mit dem Verein abschließen. Die Mitgliedschaft besteht für die Dauer der Versicherung, sie beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Die Mitglieder haben wiederkehrende, im Voraus zu erhebende Beiträge zu entrichten, deren Höhe und Zahlungsweise in den Versicherungsbedingungen und in den Tarifen geregelt sind. Zu Nachschüssen sind die Mitglieder nicht verpflichtet. Die Versicherungsleistungen dürfen nicht gekürzt werden.

§5 Organe:
Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliedervertretung (Vertreterversammlung).

a) In welchen Rechtsquellen sind die Rechtsgrundlagen des VVaG geregelt?
b) Handelt es sich bei diesem VVaG um einen sog. gemischten VVaG (mit Begründung)?
c) Es wird behauptet, ein Kunde dieses WaG stehe zum VR in einer doppelten Rechtsbeziehung. Erläutern Sie diese Aussage.
d) Zur Deckung der Ausgaben des WaG werden zwei Beitragssysteme unterschieden. Welches Verfahren ist hier verwirklicht (mit Begründung)?
e) Erläutern Sie, inwieweit ein Mitglied dieses VVaG am wirtschaftlichen Risiko (z. B. Verlustfall) der Gesellschaft beteiligt ist.
f) Welches Organ nimmt hier die Aufgaben der obersten Vertretung war?
g) Welche Aufgabenbereiche hat grundsätzlich der Aufsichtsrat eines VVaG? (2 Angaben)
h) Warum bestimmt § 5 der Satzung eine Vertreterversammlung als Organ des Vereins?
i) Prüfen Sie, ob die Vertreterversammlung durch Beschluss den Inhalt der Satzung rechtswirksam abändern kann.

Öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
6 Wer übernimmt die Gewährsträgerhaftung für die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen und worin besteht diese?

Feb 17, 2016gesundhe-admin
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