Schadenanlage
1. Der VN ist verpflichtet, im Versicherungsfall bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen.
Stellen Sie diese Obliegenheiten stichwortartig dar für die
• Verbundene Hausratversicherung,
• Verbundene Wohngebäudeversicherung,
• Unfallversicherung,
• Kraftfahrtversicherung.
Sie erhalten das folgende Schreiben Ihres VN Uwe Bauer:
2. Über meiner gemieteten Wohnung wohnt die Rentnerin Frau Irmgard Baumbach.
Sie ist eine alleinstehende ältere Dame. Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass sie
zusehends vergesslicher wird. Gestern Nachmittag hat sie das Badewasser einlaufen
lassen, später aber vergessen, den Korda wieder zuzudrehen. Als ich von der Arbeit
nach Hause kam, stand das Wasser schon 3 cm hoch in meiner Wohnung. Frau Baumbach hatte den Schaden zu diesem Zeitpunkt noch nicht bemerkt, da sie sich für einen Nachmittagsschlaf ins Bett gelegt hatte.
An meiner Wohnung und an der Einrichtung sind erhebliche Wasserschäden entstanden. Die von mir eingebrachte Holzdecke zeigt große Wasserflecken. Der eingeklebte Teppichboden muss ebenfalls erneuert werden. Die Schränke im Wohnzimmer, Schlafzimmer und der Küche sind im Sockelbereich aufgequollen. Ebenfalls sind die Tapeten an den Stellen voller Flecken, wo das Wasser von oben nach unten gelaufen ist.
Ich weiß zwar, dass Frau Baumbach grundsätzlich für den Schaden verantwortlich ist, gehe aber davon aus, dass sie als Rentnerin nicht in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen, zumal sie nach eigenem Bekunden auch keine Haftpflichtversicherung hat. Bitte teilen Sie mir deshalb mit, ob meine Hausratversicherung den Schaden ersetzt und was ich hierfür unternehmen muss.
• Auszug aus dem Vertragsspiegel
Hausratversicherung nach VHB 2005 VN: Uwe Bauer, 33330 Gütersloh, Bachstr. 124 Beruf: Kaufmännischer Angestellter VS: 36 000,00 €
Versicherte Gefahren: F, ED, Lw, St/H
Besondere Vereinbarungen: Überspannungschäden bis 5 % der VS sind mitversichert
Versicherungsbeginn: 01. Jan. 2006 Versicherungsdauer: 5 Jahre Versicherungsperiode: 01. Jan.-01. Jan.
Beitragssatz für die Grunddeckung: 2,00%o Tarifzone: HII
Zuschlag für die Zusatzdeckung: 0,35 %
• Arbeitsauftrag
Antworten Sie Herrn Bauer, indem Sie ihm mitteilen, inwieweit er mit einem Schadenersatz aus seiner Hausratversicherung grundsätzlich rechnen kann und welche Informationen bzw. Unterlagen Sie für die Schadenregulierung noch benötigen.
3. Die folgende Schadenmeldung Ihres VN Emst Sachs steht zur Bearbeitung an, nachdem der Schadenbesichtiger seinen Bericht angefertigt hat:
In der letzten Nacht fegte ein gewaltiger Sturm über unsere Gemeinde. Die Windböen waren so heftig, dass sogar der Korda auf dem Kirchturm umgeknickt ist. An meinem Haus sind folgende Schäden entstanden: | ||
– Die Satellitenschüssel ist abgebrochen | Kosten ca. | 400,00 € |
– 3 Dachziegel sind vom Dach gefallen | Kosten ca. | 125,00 € |
– Einer der Dachziegel hat die frei stehende Gartenlampe beschädigt | Kosten ca. | 100,00 € |
– Der zweite Dachziegel ist durch das Glas des Wintergartens gefallen | Kosten ca. | 300,00 € |
– Im Wintergarten wurde dadurch der Tisch schwer beschädigt | Kosten ca. | 170,00 € |
– Eine Bodenfliese ist gebrochen | Kosten ca. | 50,00 € |
Ein Fenster, das in Kippstellung stand, ist aus der Halterung gerissen und zerstört worden | Kosten ca. | 450,00 € |
– Die Gardine ist zerrissen | Kosten ca. | 80,00 € |
– Durch einen Lüftungsschacht wurde Regen ins Hausinnere gedrückt. Die Wand hat hässliche Wasserflecken davongetragen. | Kosten ca. | 140,00 € |
Bitte regulieren Sie die Schäden. |
• Auszug aus dem Bericht des Schadenbesichtigers
Die angegebenen Schäden sind zutreffend und die angegebenen Kosten entsprechen auch der jeweiligen Schadenhöhe. Der Wert des gesamten Hausrats wurde mit 60 000,00 € und die Wohnfläche mit 105 m2 festgestellt.
Der VN hat den Wintergarten Anfang des Jahres 2006 anbauen lassen. Der VW 1914 des gesamten Hauses beträgt dadurch 20 000,00 M.
• Auszug aus dem Vertragsspiegel
VN: Ernst Sachs, 17179 Repnitz, Weidestr. 234
– Wohngebäudeversicherung (gleitende Neuwertvers. nach VGB 2005)
Objekt: Einfamilienhaus, zweigeschossig, ausgebauter Keller, ausgebautes Satteldach. 1 Garage (BAK I)
VS 1914: 19 000,00 M Versicherte Gefahren: F, Lw, St/H Besondere Vereinbarungen: keine
– Hausratversicherung (VHB 2005)
VS 48 000,00 € (100 m2 Wohnfläche)
Versicherte Gefahren: F, ED, Lw, St/H Besondere Vereinbarungen: keine
• Arbeitsauftrag
Zeigen Sie dem VN auf, ob und inwieweit der Schaden versichert ist, und berechnen Sie die voraussichtliche Höhe der Entschädigung.
Beraten Sie den VN auch dahingehend, was er unternehmen sollte, um zukünftig einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben.
4. Die folgende Schadenmeldung Ihres VN RalfBergmannn steht zur Bearbeitung an:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser letzter Urlaub war leider übersät von Missgeschicken. Es ist mir peinlich, eine solche Fülle von Schadenereignissen melden zu müssen. Dennoch bitte ich um wohlwollende Prüfung und Regulierung:
Meine Ehefrau, unser 7-jähriger Sohn Bernd sowie unser 6-jähriger Neffe Heiner und ich haben den diesjährigen Winterurlaub in Saas Fee/Schweiz verbracht. Den Neffen haben wir mitgenommen, damit unser Sohn einen Spielkameraden hat.
Bei der ersten Rast auf dem Autobahnrastplatz Hunsrück hat unser Neffe im Autobahnrestaurant einen Stapel Porzellanteller umgeworfen, als er versuchte, den obersten Teller herunterzunehmen. Viel zu spät haben wir erkannt, dass er sich am Tellerstapel bedienen wollte, und konnten den Schaden deshalb nicht mehr verhindern. Dem Pächter des Restaurants haben wir an Ort und Stelle die von ihm verlangten 100,00 € Schadenersatz gezahlt.
Im Restaurant unseres Hotels hat sich der nächste Zwischenfall ereignet. Diesmal war mein Sohn der Schadenstifter. Er hat im Wachs der Tischkerze rumgestochert und diese dabei umgeworfen. Die Damast-Tischdecke hat einen Sengschaden davongetragen. Der Hotelier hat 40,00 CHF Schadenersatz auf meine Hotelrechnung gesetzt.
Am nächsten Tag erreichte dann die Pechsträhne ihren Höhepunkt:
Bei der Skiabfahrt durch das sog. Kanonenrohr, die als besonders schwierig gilt, habe ich die Kontrolle über meine Skier verloren und einen anderen Skifahrer, der englischer Staatsbürger ist, umgefahren. Der geschädigte Engländer musste von der Bergrettung mit einem Schlitten wegen Verdachts auf Wirbelsäulenverletzung ins Tal gebracht werden. Glücklicherweise hat sich die Vermutung nicht bestätigt. Nach Auskunft der Bergrettung und des behandelnden Arztes muss ich jedoch mit Kosten in Höhe von insgesamt 4 000,00 CHF rechnen. Wahrscheinlich wird der geschädigte Engländer auch noch einen Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend machen.
Zur gleichen Zeit ist meiner Frau das Snowboard des Kindes eines Hotelgastes abhanden gekommen. Der Hotelgast hatte meine Frau gefragt, ob sie das Snowboard freundlicherweise mit ins Hotel nehmen könne, da er zusammen mit seinem Sohn noch einen verloren gegangenen Handschuh auf der Piste suchen wolle. Meine Frau hat zugestimmt, auf dem Weg zum Hotel jedoch ein Sportgeschäft aufgesucht und deshalb das Snowboard kurz vor der Tür abgestellt. Als sie zurückkehrte, war es leider verschwunden. Für die Beschaffung eines neuen Snowboards am Urlaubsort haben wir 380,00 CHF ausgelegt. Bitte teilen Sie mir schnellst möglichst mit, ob ich mit einem Schadenersatz aus meiner Privat-Haftpflichtversicherung rechnen kann.
Mit freundlichen Grüßen
R.Zimmerman
• Auszug aus dem Vertragsspiegel
Privat- und Sporthaftpflichtversicherung Versicherungsnehmer: RalfBergmannn Holunderweg 5 41199 Mönchengladbach Deckungssumme: 2 Mio. € pauschal Versicherungsbeginn: 01. Jan. 2006 Versicherungsdauer: 5 Jahre Jahresbeitrag ohne VersSt: 98,00 €
Zusatzdeckungen: keine
Anzahl der bisherigen Schäden: keine
• Arbeitsauftrag
Prüfen Sie, ob und inwieweit Versicherungsschutz besteht. Stellen Sie Ihre Entscheidungen stichwortartig dar.
Regress
Hergang von Ersatzansprüchen nach dem WG F ist als Fußgänger von Radfahrer R
angefahren worden und dabei so unglücklich gestürzt, dass sein Arm gebrochen ist.
Die Behandlungskosten belaufen sich auf insgesamt 800,00 €.
5. F wendet sich an seinen Krankenversicherer, der vertraglich 50 % aufgrund des vereinbarten Quotentarifs erstattet.
a) Stellen Sie die Rechtslage nach § 86 Abs. 1 VVG dar.
b) Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn der den Unfall verursachende Radfahrer der
mit F in häuslicher Gemeinschaftlebende Sohn ist?
Regress in der Kraftfahrtversicherung
6. Herr Thompson vermietet gelegentlich seinen Pkw. Der Pkw ist nur für Eigenverwendung versichert. Hat ein Mieter, der hiervon nichts weiß, Versicherungsschutz nach einem verschuldeten Unfall?
7. Prüfen Sie, ob und ggf. nach welcher Rechtsvorschrift der VR beim Fahrer Regress nehmen kann, wenn er dem VN den Schaden ersetzt hat.
a) Der berechtigte Fahrer hat durch Unaufmerksamkeit einen Auffahrunfall verursacht.
b) Der berechtigte Fahrer ist infolge überhöhter Geschwindigkeit bei regennasser
Straße ins Schleudern geraten.
c) Die Ehefrau des VN ist bei Rot über die Ampel gefahren und mit einem kreuzenden
Fahrzeug kollidiert.
d) Der volljährige Sohn des VN hat ohne dessen Wissen das Fahrzeug benutzt und
einen Unfall verursacht.
e) Der Dieb rast bei einer Verfolgungsjagd in geparkte Fahrzeuge.
Regressverzichtsabkommen und Feuerhaftungsversicherung
8. Die deutschen Feuerversicherer haben durch einen Vertrag das
Regressverzichtsabkommen vereinbart.
Erläutern Sie anhand des folgenden Sachverhaltes dieses Abkommen: Der VN A verursacht fahrlässig ein Schadenfeuer. Dieses greift auf das Gebäude des B über. Das Gebäude des B ist beim VR D versichert. Der VR D nimmt bei A Regress.
9. Unter welchen Voraussetzungen besteht für den VN Versicherungsschutz aus der
Feuerhaftungsversicherung?