1. Sie sind Mitarbeiter in der Kraftfahrt-Schadenabteilung der Proximus Versicherung und erhalten des folgende Schreiben Ihres VN Jonathan Herten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben meinen Auffahrunfall mit 350,00 € reguliert und bieten mir an, Ihren Schadenaufwand zu ersetzen, damit mein Vertrag weiter als schadenfrei geführt werden kann und ich nicht im kommenden Jahr zurückgestuft werde.
Hierzu möchte ich bemerken, dass der Auffahrunfall ohne mein Verschulden entstanden ist. Bereits in meiner Schadenmeldung habe ich darauf hingewiesen, dass meine Bremsen durch eine technische Störung versagt haben. Unmittelbar vor dem Auffahrunfall bin ich in ein Schlagloch geraten und dabei ist die Bremsleitung angerissen, ohne dass ich dies bemerkt habe. Als ich dann vor einem Kreuzungsbereich anhalten musste, konnte ich das Fahrzeug trotz Sicherheitsabstands zum Vordermann nicht mehr vollständig abbremsen.
Bei dieser Sachlage halte ich die Rückstufung mangels eigenen Verschuldens nicht für angemessen. Ich bitte daher, den Vertrag in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse fortzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Jonathan Herten
• Arbeitsauftrag
Erläutern Sie dem VN die Rechtsgrundlage für den Schadenersatz und nehmen Sie zu seinem Begehren Stellung.
2. Stellen Sie fest, ob und ggf. aufgrund welcher Rechtsgrundlage der Geschädigte
Schadenersatz verlangen kann.
a) A muss verkehrsbedingt stark abbremsen. Da die Straße nass und glitschig ist,
rutscht er auf das Fahrzeug des Vordermannes.
b) Z fährt mit mäßiger Geschwindigkeit und großer Umsicht über eine unbefestigte
Straße. Durch die Erschütterungen des Fahrzeugs löst sich eine Auspuffschelle, die
dann später auf freier Strecke abfällt und die Windschutzscheibe des nachfolgenden
Fahrzeugs beschädigt.
c) Frau S fährt vorschriftsmäßig auf ihrer rechten Fahrbahnseite. Ein
entgegenkommendes Fahrzeug, das weder zugelassen noch versichert ist, gerät ins
Schleudern, rammt das Fahrzeug der S und drückt dieses in einen Kleingarten.
Der Kleingartenbesitzer verlangt Schadenersatz von Frau S aus Betriebsgefahr.
d) A reißt das Lenkrad seines Fahrzeuges herum, als ein großer Hund plötzlich auf
die Straße läuft. Sein Nachbar, den er aus Gefälligkeit mitgenommen hat, stößt mit
dem Kopf gegen den Seitenholm und zieht sich eine Platzwunde zu, die ärztlich
behandelt werden muss.
e) Wie Fall d), jedoch reißt A das Lenkrad nicht wegen eines Hundes, sondern eines
Blitzes, der vor ihm in ein Fahrzeug einschlägt, herum.
f) Zwei junge Autofahrer A und B liefern sich auf einer innerstädtischen Straße ein
Privatrennen. Sie geraten mit ihren Fahrzeugen aneinander, wodurch A die
Kontrolle verliert und gegen eine Hauswand fährt. Da gerade dieses Fahrzeug nicht versichert ist, möchte der Geschädigte von B den Schaden ersetzt bekommen.
g) Der Geschäftsmann Erwin Klein parkt seinen Anhänger mit Firmenaufschrift häufig
zu Werbezwecken an verschiedenen Orten im Stadtgebiet. Kinder machen sich an
dem Hänger, der auf einer leicht abschüssigen Straße steht, zu schaffen und lösen
schließlich die Bremse. Der Anhänger rollt in den fließenden Verkehr und beschädigt
das Auto der Frau Klement. Die Kinder können unerkannt entkommen.
h) Im dichten Nebel fahren 70 Fahrzeuge ineinander. Mehrere Beteiligte wenden ein,
vorschriftsmäßig gefahren und auf den Vordermann geschoben worden zu sein.
Nehmen Sie auch zur Regulierungspraxis Stellung.
3. Auf einer schmalen Straße kommen sich zwei Fahrzeuge entgegen und berühren sich beim Vorbeifahren. Jeder der Beteiligten nimmt für sich in Anspruch, auf seiner Fahrbahnseite gefahren zu sein. Fahrspuren sind nicht erkennbar und Zeugen haben den Vorgang nicht beobachtet. Wie ist die Rechtslage, wenn sich die Beteiligten gegenseitig in Anspruch nehmen?
Deckungsanspruch aus der KH-Versicherung grenzung zum Haftungsanspruch
4. Erläutern Sie an einem Beispiel
a) Haftungsanspruch,
b) Deckungsanspruch,
c) Direktanspruch.
5. Was versteht man unter dem Trennungsprinzip?
6. Ein Element der KH-Versicherung wird auch als passive Rechtsschutzversicherung bezeichnet. Was ist damit gemeint?
Gebrauch des Fahrzeuges als Schadenursache
7. Entscheiden Sie, ob der KH-VR für den Schaden zuständig ist (mit Begründung):
a) Herr X hat beim Ausladen sperriger Güter aus seinem Pkw das daneben abgestellte Fahrzeug des N beschädigt.
b) Herr B ist Autobastler. Durch unsachgemäße Ausführung von Schweißarbeiten am Kfz des Arbeitskollegen K gerät dieses in Brand. Die Hitzeeinwirkung beschädigt das in unmittelbarer Nähe abgestellte Fahrzeug des Arbeitskollegen A. A verlangt vom VR des K Schadenersatz.
c) Achtlos wird von der Beifahrerin ein Zigarettenrest aus dem Autofenster geworfen, während sie auf den Fahrer wartet. Die Glut setzt ein Waldstück in Brand.
d) Ein Autofahrer verlässt sein Fahrzeug, bemerkt aber nicht, dass die Handbremse nicht fest genug angezogen ist. Der Wagen setzt sich später in Bewegung und prallt gegen ein anderes Fahrzeug.
8. Sie sind Mitarbeiter/-in in der Kraftfahrt-Schadenabteilung der Proximus Versicherung und erhalten die folgende Schadenschilderung Ihrer Versicherungsnehmerin Karin Schwarzmann:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war meiner Nachbarin beim Einkauf von Mitnahmemöbeln mit meinem Kombi behilflich und dabei sind folgende Schäden passiert:
Die Mitnahmemöbel haben wir gemeinsam verladen, konnten aber wegen der Überlänge eines Paketes den Kofferraumdeckel nicht mehr schließen, sondern nur mit einem Band befestigen. Auf dem Heimweg habe ich dann einen Traktor auf der Landstraße überholt und dabei so forsch Gas gegeben, dass ein Paket aus dem Fahrzeug rutschte. Ausgerechnet war es eine der Schranktüren und die Türverglasung wurde durch den Aufprall.auf der Straße zertrümmert. Beim Entladen vor der Haustür bin ich dann mit einem der Pakete versehentlich gegen die Motorhaube eines anderen Autos gestoßen, die eine Beule davongetragen hat. Schließlich ist mir dann noch ein Paket im Hausflur aus der Hand gerutscht und die Treppe hinabgefallen. Die Wand und der Packungsinhalt wurden beschädigt. Bitte teilen Sie mir mit, ob meine KH-Versicherung für die entstandenen Schäden aufkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Schwarzmann
• Arbeitsauftrag
Prüfen Sie den Deckungsanspruch und antworten Sie der Versicherungsnehmerin sachgerecht. Art der gedeckten Schäden und versicherte Personen
9. Erklären Sie den Umfang des Versicherungsschutzes der KH-Versicherung nach
AKB
a) hinsichtlich des versicherten Personenkreises,
b) hinsichtlich der ersatzpflichtigen Schäden einschließlich Leistungshöhe.
10. Infolge eines Verkehrsunfalles wird die Straßenbahn auf dem Weg zum Hauptbahnhof für ca. eine halbe Stunde an der Weiterfahrt gehindert. Dadurch verpasst ein Fahrgast den Zug. Er benutzt deshalb ein Taxi und möchte die Fahrtkosten von 150,00 € vom Unfallverursacher ersetzt haben.
a) Welche Schadenart liegt vor?
b) Hat der Unfallverursacher einen Deckungsanspruch gegen seinen VR und worin
wird diese Deckung ggf. bestehen?
11. H fährt mit seinem PKW, für den eine KH-Versicherung besteht, in Urlaub. Er wird von seinem Bekannten B begleitet, der ihn beim Fahren ablöst. B verursacht grob fahrlässig einen Verkehrsunfall, bei dem H und ein anderer Autofahrer verletzt und beide Autos schwer beschädigt werden. Außerdem ist die Brille des H zerbrochen.
a) Mit welchen Schadenersatzansprüchen muss der Ersatzpflichtige rechnen?
b) Kann H Ansprüche gegenüber seinem eigenen KH-VR wegen des erlittenen
Personen- und Sachschadens stellen?
12. Sie sind Mitarbeiter/-in in einer Agentur der Proximus Versicherung und erhalten die folgende Schadenschilderung Ihres VN Arndt Kunold:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf dem Weg zu meiner Arbeitsstelle in Düsseldorf ist in einer lang gezogenen Kurve kurz vor der Josef-Kardinal-Frings-Brücke mein rechter Vorderreifen geplatzt. Ich konnte den Wagen nicht mehr abfangen und bin erst links und dann rechts gegen die Leitplanken in dieser Kurve geprallt.
Mein Arbeitskollege, den ich täglich mit nach Düsseldorf nehme, wurde beim ersten Anprall gegen den Innenspiegel und beim zweiten Anprall gegen die Seitenscheibe geschleudert. Er hat eine Platzwunde davongetragen. Seine Brille ist zerbrochen und seine Kleidung durch die blutende Kopfwunde erheblich verschmutzt worden.
Bitte teilen Sie mir vorab mit, ob meine KH-Versicherung für den Personenschaden und die Sachschäden meines Arbeitskollegen und auch für die beschädigten Leitplanken eintritt. Mein Kollege hat einen Arzt aufgesucht und will auch Schmerzensgeldansprüche stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Arndt Kunold
• Arbeitsauftrag
Prüfen Sie den Haftungs- und Deckungsanspruch und antworten Sie dem VN sachgerecht.
13. Otto Heinze sieht seinen Nachbarn mit mehreren Einkaufstüten an der Bushaltestelle stehen. Er hält an, um ihn gefälligkeitshalber mitzunehmen. Auf dem Heimweg verursacht er durch Vorfahrtsverletzung einen Zusammenstoß. Diverse Artikel in den Einkaufstüten und die Brille des Nachbarn werden durch den Aufprall beschädigt. Muss der KH-Versicherer von Otto Heinze Schadenersatz für die beschädigten Sachen leisten?
Einschränkungen des Versicherungsschutzes
14. Welche Obliegenheiten sind in der KH-Versicherung vor dem Versicherungsfall zu beachten und wie wirkt sich ihre Verletzung ggf. aus?
15. Entscheiden Sie, ob in den folgenden Fällen für den Fahrer und ggf. für mitversicherte Personen uneingeschränkter Versicherungsschutz aus der KH-Versicherung besteht.
a) Mark-Alexander hat zwei Tage vor seinem Geburtstag die Führerscheinprüfung
erfolgreich abgelegt. Am 18. Geburtstag soll er seinen Führerschein beim
Straßenverkehrsamt abholen. Auf dem Weg zum Straßenverkehrsamt verursacht er
mit dem Auto seines Vaters, das dieser ihm für die Abholung des
Führerscheins geliehen hat, einen Auffahrunfall.
b) Wie wäre der Fall zu entscheiden, wenn Mark-Alexander den Wagen seines
Vaters heimlich genommen hätte?
c) Wie wäre folgende Fallvariation zu entscheiden? Der immer großzügig gewesene
Patenonkel von Mark-Alexander erscheint am 18. Geburtstag, um zu gratulieren. Als
Geburtstagsgeschenk will er ihm einen Gebrauchtwagen kaufen. Beim
Gebrauchtwagenhändler macht Mark-Alexander eine Probefahrt und es kommt
zu einem Auffahrunfall. Der Führerschein ist noch nicht abgeholt, was weder der Patenonkel noch der Gebrauchtwagenhändler wissen,
d) Heinz Krause vermietet gelegentlich seinen Pkw an Arbeitskollegen, da er wegen
eines Verkehrsvergehens seinen Führerschein vorübergehend entzogen bekommen
hat. Ein Arbeitskollege verursacht schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Abwicklung eines Versicherungsfalles
Obliegenheiten im Versicherungsfall
16. Welche Obliegenheiten hat der VN in der Kraftfahrtversicherung im Versicherungsfall zu beachten?
17. Der VN beschädigt mit seinem Fahrzeug beim Zurücksetzen aus einer Parklücke den neben ihm stehenden PKW. Geschätzter Sachschaden ca. 150,00 €.
a) Wie hat sich der VN zu verhalten, wenn der Geschädigte nicht anwesend ist?
b) Ist der VN verpflichtet, den Schaden seinem VR anzuzeigen, auch wenn er ihn
selbst regulieren möchte?
c) Angenommen, der VN habe den Schaden selbst reguliert. Verzichtet er damit
grundsätzlich auf eine Erstattung durch den VR?
Leistungen an den Geschädigten
18. Ein Kfz-Sachverständiger stellt als Zeitwert eines Fahrzeuges im Unfallzeitpunkt den Betrag von 5 000,00 € fest. Die Reparaturkosten sollen sich auf 5 500,00 € ohne MwSt belaufen.
a) Der VR möchte nur den Zeitwert erstatten, während der Geschädigte Ersatz in
Höhe der geschätzten Reparaturkosten ohne Reparaturnachweis verlangt.
Wie ist die Rechtslage?
b) Angenommen, es würde sich bei der Reparatur heraussteilen, dass der Schaden
die geschätzten Reparaturkosten um 1 500,00 € übersteigt. Wer muss diesen
Mehrbetrag bezahlen?
19. Was versteht man unter dem merkantilen Minderwert?
20. Unser VN stößt auf einer Kreuzung infolge Unachtsamkeit mit einem anderen Pkw der Mittelklasse zusammen. Das Fahrzeug des Geschädigten muss abgeschleppt werden. Der Sachverständige stellt einen wirtschaftlichen Totalschaden fest (Reparaturkosten 5000,00 €, Zeitwert 3000,00 €, Restwert 250,00€) und setzt die Dauer für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeuges mit 7 Tagen an. Ein Personenschaden ist nicht entstanden.
Welche Ansprüche kann der Geschädigte gegenüber dem VR des Schädigers geltend machen?
21. Heinz Weiter ist unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten und sein Wagen wurde erheblich beschädigt. Der Sachverständige ermittelt Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer in Höhe von 5000,00 €.
Der Geschädigte ist unschlüssig, ob er
– den Wagen reparieren lassen soll,
– einen neuen Wagen kaufen soll,
– einen Gebrauchtwagen kaufen soll,
– auf Gutachtenbasis abrechnen soll.
Stellen Sie für die genannten Fälle fest, ob und inwieweit die Mehrwertsteuer bei der Entschädigungsberechnung zu berücksichtigen ist.
Leistungsfreiheit im Innenverhältnis und Regress
22. Ein Vater überlässt seinem Sohn, der zur Zeit die Fahrschule besucht, auf einer wenig befahrenen Landstraße das Steuer seines Autos. Durch eine ungeschickte Lenkbewegung rammt der Sohn eine entgegenkommende Luxuslimousine, wobei ein Sachschaden am fremden Fahrzeug in Höhe von 12900,00 € entsteht.
a) Prüfen Sie, ob der Sohn als Fahrer Versicherungsschutz aus der KH-Versicherung
genießt, wenn sich der Geschädigte direkt an diesen zwecks Schadenersatz wendet.
b) Hat der Vater Versicherungsschutz, wenn er als Halter in Anspruch genommen
wird?
c) Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn der Geschädigte den Schadenersatz vom
KH-Versicherer des Fahrzeughalters verlangt?
23. Herr Thompson vermietet gelegentlich seinen Pkw. Der Pkw ist nur für Eigenverwendung versichert. Hat ein Mieter, der hiervon nichts weiß, Versicherungsschutz nach einem verschuldeten Unfall?
24. Sie sind in der Kraftfahrt-Schadenabteilung der Proximus Versicherung tätig. Ihnen liegt folgender Schadenbericht vor:
Der angestellte Kraftfahrer K war auf Weisung des Kraftfahrzeughalters H mit dessen Lkw wegen verölter Vorderbremsen auf dem Weg zur Werkstatt. Da K den Mangel kannte, hielt er einen besonders großen Sicherheitsabstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen. Auf einer leicht abschüssigen Straße musste der vorausfahrende Pkw-Fahrer C verkehrsbedingt bremsen. Trotz großem Sicherheitsabstand reichte der Bremsweg für K nicht aus und er fuhr auf das Fahrzeug des F, wodurch ein Sachschaden in Höhe von 3150,00 € entstand. C erlitt ein Schleudertrauma und verlangt 300,00 € Schmerzensgeld sowie Erstattung der nachgewiesenen Arztkosten in Höhe von 145,00 €. Ein Insasse auf dem Rücksitz wurde erheblich verletzt und muss für mehrere Wochen in stationäre Behandlung. An Behandlungs- und Krankenhauskosten werden nach ersten Schätzungen 5250,00 € anfallen.
Die Geschädigten haben ihre Ansprüche unmittelbar beim VR geltend gemacht und der VN hat im Zusammenwirken mit seinem angestellten Kraftfahrer den Schaden rechtzeitig gemeldet.
• Arbeitsauftrag
Sie sollen prüfen, ob und inwieweit der VN und der angestellte Kraftfahrer
einen Deckungsanspruch aus der KH-Versicherung haben.