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Thema Europa und die Haftpflichtversicherung – Sachversicherungen in Deutschland

Noch einmal kurz zum Thema Europa Haftpflichtversicherung
Heutzutage kommt es mehr denn je darauf an, Versicherungsprodukte unter die Lupe zu nehmen, denn durch die Tariffreiheit ist es auf der Leistungsseite eines Versicherungsschutzes (z. B. Kfz-Versicherungen) zu entscheidenden Änderungen gekommen bzw. wird es zu deutlichen Unterschieden kommen.

Befreit von staatlicher Fürsorge, die in der Vergangenheit allzu oft einen wirklichen Leistungswettbewerb verhindert hat, ist der deutsche Versicherungsnehmer in Zukunft gezwungen, neben dem reinen Preisvergleich das angebotene Versicherungsprodukt auf Mogelpackungen und Überraschungsklauseln hin zu untersuchen. Viele Versicherungsprodukte, die aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit für den Versicherungsnehmer fast schon Erfahrungsgutcharakter hatten (wie z. B. die Kraftfahrzeug- oder Hausratversicherung), werden in Zukunft ihr Gesicht immer rascher ändern, und die einzelnen Anbieter werden zunehmend versuchen, sich von ihren Konkurrenten durch eigene Produktschöpfungen abzugrenzen.

Die möglichen Risiken dieses Wettbewerbs auf der Leistungsseite, also im berühmten Kleingedruckten, kann man am Beispiel der Wohngebäudeversicherung verdeutlichen. So ist es durchaus möglich, dass in Zukunft Anbieter auf den Markt treten, die Versicherungsschutz für Sturmschäden am Wohngebäude erst bei einem Sturm von Windstärke zwölf Zusagen, wobei Stürme dieser Stärke in Deutschland gar nicht oder nur in extremen Ausnahmefällen auf- treten.
Die folgenden Aussagen über die einzelnen Versicherungssparten können durchaus veraltet sein, wenn Sie diese Zeilen lesen. Sie bieten aber sicherlich weiterhin wichtige Anhaltspunkte und grundsätzliche Aspekte.

Die Haftpflichtversicherung Private Haftpflicht
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Im Klartext: Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden. Sie ist nicht nur sehr wichtig, sondern auch sehr preiswert. Das Risiko, Schadenersatz leisten zu müssen, ist groß.

Jeder kennt die Schlagzeilen:Großbrand durch Zigarettenkippe, Nicht gestreut: Fußgänger brach sich ein Bein oder Hundebiss mit Todesfolge.

Es lässt sich zumindest erahnen, dass den Verursacher des Schadens ein gewaltiges Ungemach erwartet.

Oft genügt eine kleine Unachtsamkeit, und schon ist es passiert. Pech, wenn durch Ihr Verschulden anderen ein Schaden entstanden ist, denn Sie haften dafür – in unbegrenzter Höhe. Und das kann teuer werden.

Wofür haften Sie?
Der Gesetzgeber definiert dies in der entscheidenden Bestimmung des Paragraphen 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) so:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt (z. B. Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung).
Die Aufgabe aller Haftpflichtversicherungen ist es, den Versicherten vor finanziellen Folgen zu schützen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen von Dritten als Schadensersatzansprüche an ihn erhoben werden können.

Betrifft der Schaden nur die Reparatur einer zerbrochenen Fensterscheibe, wirft das sicherlich keine finanziellen Probleme auf. Doch kaum jemand wird wohl in der Lage sein, einen von ihm verursachten Unfallschaden mit Invaliditätsfolge oder den Brand eines Hauses aus eigener Tasche zu bezahlen. Weil die Schadensersatzpflicht nach oben hin unbegrenzt ist, haftet jeder mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen so lange, bis der gesamte Schaden finanziell vollständig ersetzt ist, unter Umständen ein Leben lang!

Wer haftet?
• Alle körperlich und geistig gesunden Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind für ihre Handlungen voll verantwortlich und haften unbegrenzt für alle schuldhaft (d. h. vorsätzlich oder fahrlässig) verursachten Schäden.
• Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sind nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht schuldfähig, somit für ihre Handlungen nicht verantwortlich und können deshalb nicht zum Schadensersatz verpflichtet werden. Kommt es durch Kinder dieser Altersgruppe zu einem Schaden, so haftet unter Umständen der Aufsichtspflichtige (in der Regel die Eltern).
• Kinder und Jugendliche vom vollendeten siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Taubstumme sind nur dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie bei Begehung der schädigenden Handlung die erforderliche Einsicht hatten. Sie haften, wenn sie geistig gesund sind, wissen, was sie tun, und die Folgen der schädigenden Handlung richtig einschätzen können.

Wer ist versichert?
Der Abschluss einer Privathaftpflicht schützt zunächst einmal den Versicherungsnehmer, der den Vertrag abgeschlossen hat. Darüber hinaus sind der Ehegatte und die Kinder beitragsfrei mitversichert. Die Kinder, solange sie sich in Schul- und anschließender Berufsausbildung befinden, minderjährig und unverheiratet sind.

Auch der Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist beitragsfrei mitversichert. Bei der Antragsstellung muss er allerdings namentlich aufgeführt werden. Ebenfalls versichert sind Personen, die im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigt sind, im Rahmen ihrer dienstlichen Verpflichtungen, zum Beispiel die Putzhilfe oder der Freund, der handwerklich aushilft.

Nicht versichert sind Schäden, die man selbst erleidet oder vorsätzlich herbeiführt. In jedem Schadensfall prüft der Versicherer, ob die Schadensersatzansprüche zu Recht bestehen – unberechtigte Ansprüche würde er auch abwehren. In diesem Fall handelt es sich praktisch um eine indirekte Rechtsschutzversicherung.

Versicherungssummen
Für buchstäblich alles, was im Alltag geschehen kann, ist die Privathaftpflichtversicherung zuständig. Sie deckt Schäden in den Bereichen der Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, für die der Versicherte haftbar gemacht werden kann. Folgende Versicherungssummen können mit den Versicherungsunternehmen vereinbart werden:
• Eine Million € für Personenschäden und 300 000,- € für Sachschäden.
• Eine Million € pauschal für Personen- und Sachschäden.
• Zwei Millionen € pauschal für Personen- und Sachschäden.
• Vereinzelt werden auch pauschale Deckungssummen von 3,5 oder 7,5 Millionen € angeboten.

Da die Preisunterschiede innerhalb einer Versicherungsgesellschaft zu der nächsthöheren Deckungsklasse nicht sonderlich groß sind, sollte die höchstmögliche Versicherungssumme (Deckungssumme) gewählt werden.

Tierhalterhaftpflicht
Die Haftung für Schäden durch Tiere ist im Bürgerlichen Gesetzbuch wie folgt geregelt:
§833 Satz 1: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Versichert ist:
• die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus privater Tierhaltung, wobei die gesetzliche Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist, als mitversichert gilt. Tierhüter können Angehörige, aber auch Nachbarn und Bekannte sein.
• Hieraus ergibt sich, dass Halter von Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) bereits dann haften, wenn durch das bloße tierische Verhalten ein Schaden verursacht worden ist. Ob den Halter an dem von dem Tier verursachten Schaden ein Verschulden trifft, ist dabei belanglos (Gefährdungshaftung). Hiervon lässt das Gesetz allerdings eine Ausnahme zu, nämlich dann, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wurde, das aus beruflichen Grün-den gehalten wird oder das für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt ist (z. B. Wachhund des Nachtwächters).
• Bei Tieren, die zu privaten Zwecken gehalten werden (so genannte Luxustiere), haften die Halter also auch ohne jegliches Verschulden. Dies bedeutet, dass sie der Nachweis sorgfältiger Beaufsichtigung nicht entlastet.

Die Öltankhaftpflicht
Ist man Eigentümer einer Immobilie und wird mit Öl geheizt, besteht das Risiko, dass der Öltank leck wird und somit ein Gewässer schaden entstehen kann. Die Beiträge bemessen sich nach dem möglichen Tankinhalt. Der Versicherungsschutz ist preiswerter, wenn der Tank sich oberhalb der Erdoberfläche befindet.

Dez 2, 2017gesundhe-admin
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