Dringend empfehlenswert für Hunde- und Pferdehalter
Wer privat Hunde oder Pferde hält oder gewerblich Tiere nutzt, sollte unbedingt eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Im Gegensatz zu anderen Haustieren, wie Katzen und andere zahme Kleintiere, sind diese Tiere nicht in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Außerdem sind Sie als Hunde- und Pferdehaltergenerell für Schäden verantwortlich, selbst wenn Sie kein eigenes Verschulden trifft. Nur wenn das Opfer selbst ein (Mit-)Verschulden trifft, können die Schadenersatzansprüche geringer ausfallen. Wenn Ihr vierbeiniger Liebling daher einen Autounfall verursacht oder -aus welchem Grund auch immer – eine Person gebissen hat, können Sie mit hohen Forderungen konfrontiert werden. ACHTUNG: In manchen Bundesländern besteht eine Verpflichtung, für alle Hunderassen – nicht nur für Kampfhunde – eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde/ihrem Amt. Neben dem BdV-Gruppenvertrag empfehlen sich bei einer Mindest-Versicherungssumme von 3 Millionen Euro pauschal folgende Versicherer, in deren Deckungsschutz auch so genannte Mietsachschäden durch den Hund mitversichert sind:
• AXA (Tarif: THV alternativ), Haftpflichtkasse Darmstadt (Tarif: Standard THV), HDI (Tarif: THV), HUK (Tarif: THV), Janitos (Tarif: Balance), Volkswohl Bund (Tarif: THV)
Für die Pferde-Haftpflichtversicherung sollten Sie ebenfalls eine Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro pauschal wählen. Holen Sie sich dazu Angebote von folgenden Versicherern ein:
• Concordia (Tarif. THV), Haftpflichtkasse Darmstadt (Tarif: THV), Janitos (Tarif: Best Selection), Nürnberger (Tarif: THV Pferde), NV-Versicherung (Tarif: Tier MaXX), Volkswohl Bund (Tarif: THV).
→ Versichern Sie stets alle Hunde und alle Pferde.
→ Empfehlenswert sind identische Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden und mindestens eine Versicherungssumme von 3 Millionen Euro.
→ So genannte Kampfhunde werden von vielen Versicherungsunternehmen gar nicht oder nur gegen erhebliche Zuschläge versichert.
→ Wenn Sie ein fremdes Pferd reiten, sind Sie in der Regel über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Bitte erfragen Sie dies aber noch einmal genau für den Fall der Fälle.