• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Träger und Zuständigkeiten bei Versicherungsaufsicht

a) Träger der Aufsicht
Träger der Versicherungsaufsicht auf Bundesebene ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit zwei Dienstsitzen (Bonn und Frankfurt/Main).
Die BaFin ist eine dem Bundesfinanzminister nachgeordnete selbstständige Bundesbehörde, an deren Spitze ein Präsident steht.
Zu erwähnen sind hier insbesondere die fünf Fachabteilungen (fach- und spartenübergreifende Aufgaben, Aufsicht über die einzelnen Versicherungssparten). Zur Mitwirkung bei der Aufsicht ist ein Beirat berufen. Dem Beirat gehören Vertreter der einzelnen Versicherungszweige, der Versicherungsvermittler, der Versicherungsangestellten, der Versicherungswissenschaft, aber auch sachkundige VN aus fast allen Berufskreisen an (Industrie, Handel, Handwerk usw.). Der Beirat ist ehrenamtlich tätig und soll die Aufsichtsbehörde u. a. bei der Vorbereitung wichtiger Beschlüsse gutachterlich beraten.

Die BaFin ist zuständige Aufsichtsbehörde für
• private VU (Versicherungs-AG, WaG),
• öffentlich-rechtliche Wettbewerbsanstalten, die über den Bereich eines einzelnen
Bundeslandes hinaus tätig sind,
• Pensionskassen und Pensionsfonds.
Träger der Versicherungsaufsicht auf Landesebene ist die jeweils dazu bestimmte Landesbehörde, die in der Regel dem Wirtschaftsministerium untersteht. Sie ist zuständig für
• öffentlich-rechtliche Wettbewerbsanstalten, deren Tätigkeit sich auf ein Bundesland
beschränkt (= ursprüngliche Zuständigkeit),
• private VU, die wegen ihrer geringen wirtschaftlichen Bedeutung (z.B. kleine WaG)
der Landesbehörde zur Aufsicht übertragen worden sind (= abgeleitete
Zuständigkeit).

b) Aufsichtstatbestände
Inländische Versicherungsunternehmen
• Der uneingeschränkten Aufsicht unterliegen alle inländischen Erst-VR, d. h.
Unternehmen, die den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand haben
und nicht Träger der Sozialversicherung sind.
Sehr kleine WaG können, wenn eine Aufsicht zur Wahrung der Versichertenbelange von der Art der betriebenen Geschäfte nicht erforderlich erscheint, von der Aufsicht zum Teil oder ganz freigestellt werden. Aufsichtsfrei sind auch die Unterstützungseinrichtungen und Unterstützungsvereine der Berufsverbände, da sie keinen Rechtsanspruch auf Leistungen einräumen. Das Gleiche gilt für gewisse örtlich begrenzt tätige VU, die gegen pauschales Entgelt Naturalersatz leisten (z.B. Wartungsverträge).
• Von der Versicherungsaufsicht weitgehend ausgenommen (beschränkte Aufsicht)
sind die inländischen Rückversicherungsaktiengesellschaften, weil die
Internationalität dieses Zweigs nicht eingeengt werden soll. Außerdem stehen sich
hier geschäftsgewandte Partner gegenüber, die keines besonderen Schutzes, wie
das für Verbraucherrisiken notwendig ist, bedürfen.

Während ausländische VU, die nur die Rückversicherung betreiben, überhaupt nicht der Aufsicht unterliegen, sind die inländischen Rück-VR einer beschränkten Aufsicht unterworfen. Sie werden hinsichtlich ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit (Rechnungslegung) überwacht, um etwaige Gefährdungen von Erstversicherern rechtzeitig erkennen zu können.
– Versicherungsunternehmen eines Drittstaates
VU eines Drittstaates bedürfen der Erlaubnis, wenn sie im Inland das Erstversicherungsgeschäft betreiben wollen. Sie haben hier eine Niederlassung zu errichten und für diese einen Hauptbevollmächtigten zu bestellen.
Drittstaat im Sinne des VAG ist jeder Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist.
– Versicherungsunternehmen eines Herkunftsmitgliedstaates
VU aus Herkunftsmitgliedstaaten können seit Mitte 1994 unmittelbar grenzüberschreitend direkt vom Sitzland aus in Deutschland tätig werden, ohne hier eine Zweigniederlassung unterhalten zu müssen (freier Dienstleistungsverkehr).
Herkunftsmitgliedstaat im Sinne des VAG ist jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie jeder Vertragsstaat des EWR-Abkommens.
• Die Zulassung zum Geschäftsbetrieb für den gesamten EU-Binnenmarkt erfolgt
durch die Aufsichtsbehörde des Sitzlandes (Aufsicht des Herkunftslandes). Mit der
Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat erwirbt das VU automatisch das Recht, in allen
europäischen Mitgliedstaaten tätig zu werden (sog. single-licence-Prinzip).
• Im Bereich der finanziellen Aufsicht gilt das Sitzlandprinzip auch uneingeschränkt
für die laufende Beaufsichtigung, denn die Finanzaufsicht ist weitgehend
harmonisiert.
Der VN, der z.B. bei einem dänischen VR eine Versicherung abschließt, vertraut sich damit auch der Güte der finanziellen Aufsicht durch die dänische Aufsichtsbehörde an, die letztendlich über die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge wacht.
• Nur für die rechtliche Aufsicht behalten die Mitgliedsstaaten ihre Regelbefugnis
auch für VU aus anderen EU-Ländern. Jedoch dürfen diesen VU nur solche
Vorschriften entgegengehalten werden, die im Allgemein-Interesse geboten sind.
Dabei sind von allgemeinem Interesse Missstände, die die Belange der
Versicherten gefährden.

Beispiel:
Der Aufsichtsbehörde gehen wiederholt VN-Beschwerden über das Regulierungsverhalten eines französischen Krankenversicherers in Deutschland zu. Immer wieder wurde hier die Abwicklung der Leistungsabrechnungen verzögert.
Sollte tatsächlich ein Verstoß gegen Inlandsrecht (BGB, VVG) vorliegen, wird die Aufsichtsbehörde den französischen VR auffordern, dies abzustellen.
Eine zwangsweise Durchsetzung wäre jedoch grundsätzlich nur mit Hilfe der französischen Aufsichtsbehörde (Sitzlandprinzip) möglich.

Jul 10, 2015gesundhe-admin
Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung GKVAusschlüsse nach RBE-Privat – Haftpflichtversicherung
  Weitere Artikel  
 
Tarifierung des zu versichernden Risikos – Tarifbeitrag und Versicherungsteuer
 
Kapitalversicherung auf verbundene Leben – Vorteile
 
Besondere Vertragsformen bei Lebensversicherung
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsgesellschaften nutzen die Nachteile des demokratischen Rechtsstaates und der Marktwirtschaft aus

    Versicherung als gegenseitige Hilfe von Menschen untereinander ist eine wunderbare Sache. Nachteil: Wenn Versicherung wirklich sicher sein soll, müssen durch Sicherheitszuschläge stets Beitragsüberschüsse entstehen. Gesetze könnten regeln, was mit den […]

    Jun 23, 2016gesundhe-admin
  • Leistungsberechnung in der Lebensversicherung

    Beispiel: Ein VN hat für sich eine gemischte Lebensversicherung über 100000,00€ abgeschlossen. Als Versicherungsperiode wurde ein Jahr (01. Juli-01. Juli) vereinbart. Der monatliche Beitrag einschließlich UZV-Zuschlag für eine Verdoppelung der […]

    Jun 25, 2015gesundhe-admin
  • Test und Lernkontrollen zu Umweltschutzpolitik

    1 Nennen Sie praktizierte Maßnahmen der Umweltschutzpolitik. 2 ✓ Ermitteln Sie, wie viele Mitschüler öffentliche Verkehrsmittel oder das Auto allein benutzen. ✓ Erfragen Sie die Gründe der Autofahrer für deren […]

    Mai 24, 2016gesundhe-admin
  • Lebenswerte Umwelt richtig verstehen – Ziele der Wirtschaftspolitik

    ► Umweltschutz als Gegenstand der Wirtschaftspolitik Die Umwelt als natürlicher Lebensraum von Mensch und Tier ist in gefährlicher Weise bedroht. Die Ausnutzung, Beschädigung und Belastung der Natur infolge steigenden Konsums […]

    Mai 11, 2016gesundhe-admin
  • Rentenversicherung mit aufgeschobenem Beginn der Rentenzahlung – Tarif Re50M und Tarif Re50W

    Rentenversicherung mit aufgeschobenem Beginn der Rentenzahlung, garantierter Mindestlaufzeit und Beitragsrückgewähr, laufende Beitragszahlung Monatsbeiträge/garantierte Kapitalabfindung für je 100 EUR Monatsrente Rentengarantiezeit 5 Jahre Rentenbeginnalter in Jahren EA 55 58 59 46 […]

    Jan 19, 2017gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr