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Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten – Test und Lernkontrolle

Ein VN kann nach 10-jähriger Vertragsdauer die Beiträge zu einer gemischten Lebensversicherung wegen vorübergehender Arbeitslosigkeit nicht auf bringen. Erläutern Sie verschiedene Möglichkeiten zur Überbrückung der Zahlungsschwierigkeiten. Verdeutlichen Sie dabei die unterschiedlichen Wirkungen der einzelnen Maßnahmen.
Ein VN kann nach 10-jähriger Vertragsdauer die Beiträge zu einer gemischten Lebensversicherung in Zukunft nicht mehr bzw. nicht mehr im bisherigen Umfang
aufbringen. Erläutern Sie verschiedene Möglichkeiten, wie trotz dieser Zahlungsschwierigkeiten der Vertrag weiterhin aufrechterhalten werden könnte. Verdeutlichen Sie dabei die unterschiedlichen Wirkungen der einzelnen Maßnahmen.
Sie erhalten als Mitarbeiter in der Betriebsabteilung Lebensversicherung der Proximus Versicherung AG das folgende Schreiben der Kundin Melanie Förster vom 21. Mai d. J. zur Bearbeitung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
momentan kann ich den Versicherungsbeitrag und auch den Rückstand nicht zahlen. Auf den Versicherungsschutz bin ich aber dringend angewiesen. Können Sie mir die Beitragszahlung bis zum Jahresende stunden? Den Rückstand würde ich dann gerne in Raten neben der weiteren Beitragszahlung ab dem nächsten Jahr tilgen. Gerne höre ich Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen

Melanie Förster

• Auszug aus dem Vertragsspiegel
VS: 100000,00€
Versicherungsbeginn: 01. Jan. 1992 Vertragsdauer: 25 Jahre
Das vorhandene Deckungskapital beträgt ca. 400%o der VS.
Die Beiträge sind bis zum 31. Jan. d.J. bezahlt und seit dem 1.Febr. d.J. rückständig.
Qualifizierte Mahnung mit Kündigung am 06. April d.J.
Unwiderruflich bezugsberechtigt für den Todes- und Erlebensfall:
Bank für Immobilienfinanzierung, Bad Neuhaus
• Arbeitsauftrag
Skizzieren Sie den Inhalt des Antwortschreibens an Frau Förster. Gehen Sie dabei auf die derzeitige Vertragslage ein und unterbreiten Sie einen Vorschlag, wie Sie Frau Förster bei der Überbrückung der Zahlungsschwierigkeiten helfen wollen.
Anmerkung: Es wird davon ausgegangen, dass in der Praxis die erforderlichen Berechnungen durch den Computer vorgenommen werden, wenn feststeht, welche Lösung Frau Förster angeboten werden soll. Auf Berechnungen kann daher verzichtet werden. Es kommt hier in der Entwurfsphase nur darauf an, eine geeignete Lösung für Frau Förster zu bestimmen.
Auf Ihrem Schreibtisch im Büro der Betriebsabteilung Lebensversicherung liegt das folgende Schreiben vom 06. Sept. d. J. zur Bearbeitung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
den angemahnten Beitragsrückstand kann ich leider nicht zahlen. Ich sehe auch keine Möglichkeit, diesen Rückstand später nachzuzahlen. Andererseits bin ich an dem Versicherungsschutz sehr interessiert. Bitte teilen Sie mir mit, wie man den rückständigen Beitragszeitraum überbrücken kann. Ich garantiere Ihnen, die Beiträge ab dem nächsten Monat wieder pünktlich zu entrichten. Gerne höre ich Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen

Irene Eppler

• Auszug aus dem Vertragsspiegel
VS: 90000,00€
Versicherungsbeginn: 01. Jan. 1995 Vertragsdauer: 30 Jahre
Das vorhandene Deckungskapital beträgt ca. 200%o der VS.
Die Beiträge von monatlich 220,00€ sind seit dem 01. Juni d. J. rückständig.
Qualifizierte Mahnung mit Kündigung am 03. Sept. d. J. (angemahnter Beitragsrückstand einschließlich Zinsen und Kosten: 900,00€)
• Arbeitsauftrag
Skizzieren Sie, welchen Lösungsvorschlag Sie Frau Eppler unterbreiten werden.
Vorauszahlung auf die Versicherungssumme

Hinweis:
Aus Vereinfachungsgründen wird bei den folgenden Aufgaben der Stornoabzug, soweit dieser zu beachten ist, mit 1% des riskierten Kapitals angesetzt.
Sie sind Mitarbeiter/-in der Proximus Versicherung AG. Sie werden mit der Bearbeitung des folgenden Kundenschreibens beauftragt.

Auszug:
Den Versicherungsbedingungen habe ich entnommen, dass ich auf meine Lebensversicherung auch ein Darlehen erhalten kann. Ich habe inzwischen nach meiner Berechnung 15 000,00 € an Beiträgen erbracht. Da ich mich derzeit in einer finanziellen Notlage befinde, bitte ich darum, mir ein Darlehen in dieser Höhe zu gewähren und den Betrag möglichst bald auf mein Konto, von dem Sie die Beiträge einziehen, zu überweisen….
• Auszug aus dem Vertragsspiegel
VS: 30000,00€
Versicherungsbeginn: O1.Okt. 1993
Das vorhandene Deckungskapital beträgt 400%o der VS.
• Arbeitsauftrag
Entwerfen Sie ein kundenorientiertes Antwortschreiben.
Zu einer seit 9 Jahren bestehenden Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit einer VS von 80 000,00€ wird ein Policendarlehen gewünscht.
Nach den Beleihungsrichtlinien des VR kann ein Policendarlehen bis zur Höhe des Rückkaufswertes, der im Falle einer vorzeitigen Vertragsaufhebung ausgezahlt würde, gewährt werden. Die Zinsen hierfür betragen 6,5% p. a. und sind halbjährlich im Voraus zu zahlen.
Bei Beleihung innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre vermindert sich das höchstmögliche Policendarlehen um die Kapitalertragsteuer auf die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen.
Welchen Auszahlungsbetrag kann der VN erwarten, wenn folgende Daten zu berücksichtigen sind:
– vorhandenes Deckungskapital: 240%o der VS;
– Abzug bei vorzeitiger Vertragsaufhebung: 1% des riskierten Kapitals;
– Betrag der rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen: 1600,00€;
– Höhe der Kapitalertragsteuer: zzt. 25%, zuzüglich weiterer 5,5% Solidaritätszuschlag von der errechneten Kapitalertragsteuer.
Die Zinsen für das erste Halbjahr und eine Bearbeitungsgebühr von 10,00€ werden vom Darlehensbetrag sofort einbehalten.
Anmerkung: Die Kapitalertragsteuer muss vom VR einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden, wenn eine Versicherung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ganz oder teilweise zurückgekauft wird. Die Gewährung eines Policendarlehens ist kein Rückkauf. Würde der VR jedoch das Policendarlehen bis zur Höhe des Rückkaufswertes gewähren und der VN den Vertrag anschließend kündigen, stünde kein Kapital mehr aus der Lebensversicherung zur Begleichung der dann fälligen Kapitalertragsteuer zur Verfügung.
Hinweis: Ab 2009 wird die Abgeltungssteuer eingeführt.
Sie sind Mitarbeiter/-in der Proximus Versicherung AG und erhalten den Anruf der Kundin Heike Schlömer. Frau Schlömer wurde zum Ausgleich eines Beitragsrückstandes ein sog. Verrechnungsdarlehen gewährt. Sie ist nun völlig überrascht, dass sie Zinsen zahlen soll, obgleich der Rückstand doch jetzt beglichen sei. Sie wendet ferner ein, dass die zukünftige Versicherungsleistung um dieses Verrechnungsdarlehen gekürzt würde und dass der Beitragsrückstand letztlich aus ihrem Guthaben, das sie bei der Versicherung unterhalte, gedeckt worden sei.
• Fragestellung
Was werden Sie Frau Schlömer am Telefon entgegnen? Skizzieren Sie Ihre Antwort stichwortartig.

Beitragsfreistellung, Kündigung
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
a) Unter welchen Voraussetzungen kann eine gemischte Lebensversicherung in eine künftig beitragsfreie Versicherung umgewandelt werden?
b) Wie wird die Höhe der durch die Umwandlung herabgesetzten VS berechnet?
c) In welchem Fall ist die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung nicht auf den Antrag des Versicherungsnehmers, sondern auf Maßnahmen des Versicherers zurückzuführen?
Ein VN kündigt im Jahr 2008 seinen schon länger bestehenden Vertrag über eine gemischte Lebensversicherung mit einer VS von 100000,00€ zum Ende des Versicherungsjahres (Versicherungsperiode 01.Jan.-Ol.Jan.). Das Deckungskapital beträgt 588%o der VS. Die letzte Monatsrate in Höhe von 300,00€ wurde am 01.Okt gezahlt. Die Bemühungen des Außendienstes, ihn von der vorzeitigen Kündigung wegen der damit verbundenen Nachteile abzuhalten, sind fehlgeschlagen.
• Fragestellung
a) Welcher Betrag wird dem VN ausbezahlt, wenn neben einem Stomoabzug in Höhe von 1% des riskierten Kapitals auch die rückständigen Beiträge zuzüglich 6% Verzugszinsen einbehalten werden?
b) Welche Nachteile infolge einer vorzeitigen Kündigung wird der Außendienst dem Kunden vermutlich erläutert haben?
Kündigung durch den VN
a) Wie ist das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach ALB geregelt?
b) Erläutern Sie, was unter dem Rückkaufswert zu verstehen ist und wie er nach WG und nach WG a. F. berechnet wird.
c) Welche Gründe sprechen gegen eine Kündigung des Lebensversicherungsvertrages?
d) Es wird behauptet, Risikoversicherungen wiesen keinen Rückkaufswert auf. Nehmen Sie dazu Stellung.
Ein VR kündigt eine gemischte Lebensversicherung mit einer VS von 70 000,00€, nachdem eine Mahnung nach § 38 WG (§ 39 WG a. F.) erfolglos geblieben ist. Berechnen Sie die beitragsfreie VS (auf volle € abgerundet), wenn folgende Daten zugrunde hegen:
Rückkaufswert in% der VS zum Zeitpunkt der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung: 423%o; vier unbezahlte Monatsbeiträge über je 216,40€ sowie Verzugszinsen und Mahnkosten über insgesamt 20,00 € sind zu verrechnen; Einmalbeitrag für 1000,00€ beitragsfreie VS unter Berücksichtigung des Alters des VN und der Restlaufzeit: 578,20€.
Herr Schulz, Eintrittsalter 30 Jahre, hat vor 10 Jahren eine gemischte Lebensversicherung (mit UZV) mit einer Versicherungssumme von 100000,00€ und einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Der Jahresbeitrag beträgt 2422,06€. Im Jahr 2008 kündigt er das Versicherungsverhältnis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Das Deckungskapital beträgt 426%o. Es ist ein Stornoabzug von 1% des riskierten

Kapitals zu berücksichtigen.
a) Wie hoch waren die Abschlusskosten, wenn diese mit 40%o der während der gesamten Laufzeit anfallenden Jahresbeiträge kalkuliert wurden?
b) Wie hoch sind die noch nicht getilgten Abschlusskosten zum Zeitpunkt der Kündigung, wenn unterstellt wird, dass nach Ablauf von einem Drittel der ursprünglichen Laufzeit auch ein Drittel der Abschlusskosten getilgt ist?
c) Wie hoch ist das gezillmerte Deckungskapital?
d) Wie hoch ist der Rückkaufswert unter Berücksichtigung des Stornoabzugs?
e) Herr Schulz wünscht nach Beratung durch den Außendienstmitarbeiter statt der Kündigung die Fortführung der Lebensversicherung als beitragsfreien Vertrag. Berechnen Sie die beitragsfreie Versicherungssumme, wenn der Einmalbeitrag für 1000,00€ Versicherungssumme 647,00€ beträgt.
Das zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene VVG sieht eine Besserstellung des VN
bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vor. Stellen Sie die Veränderung stichwortartig
dar.

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