Ukraine-Russland Krieg – Versicherung Tipps vom Experten Thomas Sepp Allianz
Thomas Sepp ist bei der Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) tätig und als Chef der Abteilung für Ansprüche und Forderungen angestellt. In einem kurzen Interview verrät er unter anderem, welche Auswirkungen der Ukraine-Krieg auf die Versicherungsbranche haben könnte.
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Frage: Geht es nach der Prognose von S&P (eine Ratingagentur), dann wird der Ukraine-Krieg einen Verlust in der Versicherungsbranche von rund 36 Milliarden Dollar verursachen. Wie umfangreich wird die AGCS davon beeinflusst?
Antwort: Der Krieg ist leider nach wie vor am Laufen und es wurden uns auch schon Ansprüche zugestellt. Noch kann niemand das ganze Ausmaß beurteilen, eine Flut an Ansprüchen erwarten wir jedoch nicht (wie es beispielsweise bei Covid der Fall war). Das liegt daran, weil in der Versicherungsbranche standardmäßig mit Kriegsausschlussklauseln gearbeitet wird. Ausnahmen gibt es nur wenige.
Frage: Werden kriegsbezogene Anspruchsforderungen ganz normal verarbeitet?
Antwort: Zumindest größtenteils. Zunächst ist es so, dass ein Anspruch immer individuell bearbeitet wird. Ein Unterschied bei der Abwicklung ist, dass keine Verlustanpassung vor Ort gemacht werden kann. Schließlich schicken wir keine Mitarbeiter in ein Kriegsgebiet. Stattdessen sind wir auf verschiedene Materialien (Video, Bilder, Satellitenbilder usw.) und auf Aussagen unserer Kunden angewiesen. Ein Krieg ist nicht nur schlimm und unnötig, sondern wirft auch für die Versicherungsbranche neue Frage auf.
Frage: Je nach Auslegung kann der Krieg auch eine „besondere Militäroption“ sein, gelten die Kriegsausschlussklauseln dann nicht?
Antwort: Bei Kriegsausschlussklauseln gibt es eine Liste von ca. 900 Punkten, die vom Lloyd’s Wording Repository definiert werden. Trotzdem ist eine genaue Einschätzung nicht immer leicht, da sich die Ansichten manchmal überschneiden oder es verschiedene Meinungen gibt. Im Falle des derzeitigen Ukraine-Kriegs ist es für uns von der AGCS relativ eindeutig, es ist ein „richtiger Krieg“. Aus diesem Grund sind auch die Kriegsausschlussklauseln wirksam und haben ihre Gültigkeit.
Frage: In Russland stehen sehr viele geleaste Flugzeuge inklusive der Gefahr von Beschlagnahmungen. Man geht dadurch für die Versicherungen von Milliardenverlusten aus, ist die Allianz Global Corporate & Specialty davon auch betroffen?
Antwort: Glücklicherweise haben wir vor längerer Zeit diesem Segment den Rücken gekehrt, somit betreffen uns diese möglichen Verluste nicht. Wir haben einfach gesagt keine geleasten Flugzeuge in Russland und werden auch in Zukunft keine haben. Rückblickend gesehen war es die richtige Entscheidung.
Frage: Es gibt gegen Russland diverse Sanktionen, werden dadurch die Ansprüche beziehungsweise die Bearbeitungen beeinträchtigt?
Antwort: Grundsätzlich versuchen wir mit aller Macht unsere Verpflichtungen zu erfüllen. Jährlich liegen uns über 140.000 Forderungsanträge vor, ein paar davon haben einen Zusammenhang mit Russland. Größtenteils beeinträchtigen die Sanktionen unsere routinemäßigen Bearbeitungen nicht, eine Ausnahme gibt es aber. Gibt es gegen eine Firma, gegen eine Einzelperson usw. eine Sanktion, dann dürfen wir nach dem Gesetz keine Zahlungen leisten. Dieses Szenario trifft aktuell nur auf einen sehr kleinen Teil zu.
Frage: Manche Industriefirmen in Europa und Deutschland erleiden durch den Krieg unterbrochene Lieferketten (vor allem die Automobilindustrie), sind die dadurch entstehenden Verluste mitversichert?
Antwort: Nein, diese sind im Normalfall nicht mitversichert. Anders sieht es bei Sachschäden aus, die eine Mitversicherung haben. Das heißt, wenn zum Beispiel ein Sturm oder ein Feuer Schäden anrichtet und der Betrieb dadurch unterbrochen werden muss, dann können Ansprüche geltend gemacht werden. Kriegshandlungen sind ausgeschlossen, was in erster Linie an den Zerstörungsausmaßen liegt. Wie man auch anhand der Ukraine sieht, wären die Schäden enorm und könnten schlimmstenfalls bei den privaten Versicherungsbranchen eine Überforderung der Ressourcen zur Folge haben. Das ist auch ein Hauptgrund, warum es die Kriegsausschlussklauseln gibt.
Frage: Kriege finden auch im Internet in Form von Cyberkriminalität statt, gibt es diesbezüglich ansteigende Schadensaktivitäten bei der AGCS zu verzeichnen?
Antwort: Ein Unternehmen ohne Cyberversicherung bringt sich zunächst selbst in Gefahr. Im Moment sind die Schadensaktivitäten in diesem Bereich stabil hoch und einen erwähnenswerten Anstieg gibt es nicht. Das kann sich jedoch schnell ändern. Die AGCS hatte in den vergangenen 24 Monaten eine Beteiligung bei etwa 1.000 Cyber-Ansprüchen im Jahr.
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