Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
2024 ereigneten sich auf Straßen in der Bundesrepublik rund 2,5 Millionen Unfälle. Vor allem in den letzten Jahrzehnten hat die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr deutlich zugenommen. Ein Grund dafür ist das deutlich höhere Verkehrsaufkommen. Laut offiziellen Angaben sind davon aber vor allem die Unfälle mit Sachschaden betroffen. Anders sieht es bei Unfällen aus, bei denen Personen zu Schaden gekommen sind. Hier bewegte sich die Zahl 2024 auf einem mit 1955 vergleichbaren Niveau.

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Bei einem Unfall kommt es auf umsichtiges Verhalten an
Ein Unfall stellt für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation dar. Dabei ist die richtige Verhaltensweise wichtig, um weitere Gefahren abzuwenden. Wichtig ist es daher, nicht in Panik zu geraten und alle nötigen Schritte mit Bedacht zu wählen. Einer der ersten wichtigen Schritte ist die Absicherung der Unfallstelle, um weitere Gefahren von anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Das Auto wird dabei so weit wie möglich rechts an den Fahrbahnrand gestellt. Gleichzeitig wird die Warnblinkanlage eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Situation aufmerksam zu machen. Wichtig ist, dass alle Beteiligten mit Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anlegen, sodass sie rechtzeitig gesehen werden.
Handelt es sich um einen Unfall mit Personenschaden, muss direkt der Notruf gewählt werden. Außerdem müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden. Dann sollte die Polizei verständigt werden. Generell sollte unter folgenden Umständen immer die Polizei gerufen werden:
• bei Unfällen mit Personenschaden
• bei einem Wildunfall
• bei Beschädigungen eines anderen Fahrzeugs
• bei ungeklärter Schuldfrage
Erst wenn all das erledigt ist, sollten die Versicherungsdaten ausgetauscht werden. Wichtig ist, dass diese Daten auch bei der Polizei vermerkt werden. Innerhalb von einer Woche muss der Unfall samt Schaden der eigenen Versicherung gemeldet werden. Bei der gegnerischen Versicherung steht ein Zeitfenster von zwei Wochen zur Verfügung.
Wie ist das richtige Vorgehen bei einem Parkschaden?
Unter den rund 2,5 Millionen Verkehrsunfällen finden sich nicht nur Unfälle, bei denen Personen geschädigt wurden oder in die andere Fahrzeuge aktiv verwickelt waren, sondern auch solche, bei denen etwa ein anderes Auto beim Parken beschädigt wurde. Auch in diesem Fall ist es wichtig, auf das richtige Vorgehen zu achten, um etwa eine korrekte Abwicklung bei der Versicherung zu ermöglichen. Wer ein Fahrzeug beschädigt, darf sich nicht vom Unfallort entfernen. Dies gilt auch bei Schäden an geparkten Autos. Andernfalls handelt es sich um Fahrerflucht. Wer ein parkendes Fahrzeug beschädigt, muss für eine angemessene Zeit auf den anderen Fahrer warten, um mit ihm alles Weitere zu klären. Das genaue Zeitfenster hängt von verschiedenen Bedingungen ab.
Sind Bußgelder bei falschem Verhalten möglich?
Wer sich bei einem Verkehrsunfall falsch verhält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem jeweiligen Fehlverhalten. So muss beispielsweise bei der nicht ausreichenden Absicherung der Unfallstelle mit einem Bußgeld von 30 Euro gerechnet werden. Ergab sich daraus ein weiterer Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 35 Euro. Bereits wenn das eigene Fahrzeug nicht zur Seite gefahren wurde, droht ein Bußgeld von 30 Euro.
Noch deutlicher fallen die Strafen bei Fahrerflucht und unterlassener Hilfeleistung aus. Bei Fahrerflucht kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren gerechnet werden. Außerdem drohen drei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot oder der Entzug des Führerscheins. Gleiches ist ebenso bei unterlassener Hilfeleistung möglich.





