Der Sinn einer Unfallversicherung liegt in der Absicherung für den Fall einer Unfallinvalidität. Die Gesellschaften bieten aber oft viele – vom Beitrag her – unrentable Extras an (Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Genesungsgeld, Übergangsentschädigung, kosmetische Operationen, Bergungskosten, sogar Schmerzensgeld usw.). Mit solchen Extras versuchen teure Anbieter, sich unvergleichbar zu machen und ihre völlig überhöhten Prämien hinter diesen Extras zu verstecken. Um den teuren Anbietern diesen Trick zu vermasseln, hat der Bund der Versicherten solche eigentlich unwichtigen Extras stets beitragsfrei in seine Gruppenversicherung eingeschlossen. Wer bei einer Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall vorübergehende Einkommensverluste erleiden kann, sollte hierfür besser über eine private Kranken-Tagegeldversicherung Vorsorgen, die sowohl bei Krankheit als auch bei Unfall zahlt (für Arbeitnehmer ab 43. Tag möglich, für Selbstständige auch schon früher).