• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel – Hausratversicherungsbedingungen

§ 6 Vandalismus nach einem Einbruch
Vandalismus liegt vor, wenn der Täter auf eine der in § 5 Nr. 1 a) oder f) bezeichneten Art in die Wohnung (siehe § 10 Nr. 2 Abs. 1) eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.

§ 7 Leitungswasser
1. Leitungswasser ist Wasser, das aus
a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen,
b) mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren Wasser führenden Teilen,
c) Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
d) Einrichtungen von fest im Gebäude installierten Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
2. Versichert sind auch Frostschäden an sanitären Anlagen und Leitungswasser führenden Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, soweit der Versicherungsnehmer als Mieter diese Anlagen oder Rohre auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für sie die Gefahr trägt.
3. Dem Leitungswasser stehen gleich
a) Wasserdampf;
b) wärmetragende Flüssigkeiten, z. B. Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel.

§ 8 Sturm, Hagel
1. Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h).
2. Ist die Windstärke für den Versicherungsort nicht feststellbar, so wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
a) die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder
b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein kann.
3. Versichert sind nur Schäden, die entstehen
a) durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen;
b) dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft;
c) als Folge eines Sturmschadens gemäß a) oder b) oder an Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden.
4. Für Schäden durch Hagel gilt Nr. 3 sinngemäß.

§ 9 Nicht versicherte Schäden
1. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden,
a) die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt; bei Schäden durch Raub steht die beraubte Person dem Versicherungsnehmer gleich; ist die Herbeiführung des Schadens gemäß Abs. 1 durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen vorsätzlicher Brandstiftung festgestellt, so gelten die Voraussetzungen von Abs. 1 als bewiesen;
b) die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstehen;
c) durch Kernenergie.
2. Der Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf
a) Sengschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind;
b) Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen mit oder ohne Feuererscheinung entstanden sind, außer in den Fällen von § 4 Nr. 2 Satz 2 oder wenn sie die Folge eines Brandes, einer Explosion oder einer Implosion sind.
3. Der Versicherungsschutz gegen Raub gemäß § 5 Nr. 2 erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden an Sachen, die an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden.
4. Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch
a) Plansch- oder Reinigungswasser;
b) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
c) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser (§ 7) die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
d) Schwamm.

5. Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch
a) Sturmflut;
b) Lawinen oder Schneedruck;
c) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.

Dez 21, 2016gesundhe-admin
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruchdiebstahl und Raub - allgemeine HausratversicherungsbedingungenObliegenheiten des Versicherungsnehmers und Wegfall der Entschädigungspflicht – Hausratversicherungsbedingungen
  Weitere Artikel  
 
Beginn des Versicherungsschutzes und Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung – Wohngebäude-Versicherungsbedingungen
 
Wichtige Tipps beim Abschließen einer Hausratversicherung – hilfreiche Information
 
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Glasversicherung AGIB – empfehlenswerte Information
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz

    Wartezeiten für bestimmte Leistungsarten Wer einen Rechtsstreit auf sich zukommen sieht, ist natürlich versucht, noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Um dieses subjektive Risiko zu verhindern, sehen die ARB für einige […]

    Jul 30, 2015gesundhe-admin
  • Individual- und Kollektivarbeitsrecht in Deutschland – detailliertere Information

    Die betriebliche Arbeit wird geordnet und geregelt 1) im Einzelarbeitsvertrag (Individualarbeitsrecht), 2) im Kollektivarbeitsvertrag (Kollektivarbeitsrecht); dazu gehören • Betriebsvereinbarungen • Tarifverträge 3) in der Arbeitsgesetzgebung (Nationale Gesetzgebung und EU-Gesetzgebung). Sollen […]

    Feb 15, 2016gesundhe-admin
  • Eine Frage des Vertrauens, die Vorsorgevollmacht – Pflegeversicherung in Deutschland

    Eine Frage des Vertrauens, die Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht definieren Sie, wer für den Fall, dass Sie selbst entscheidungsunfähig werden sollten, in Ihrem Namen handeln darf. Bei der Formulierung müssen […]

    Nov 24, 2017gesundhe-admin
  • Zurechnung von Kenntnis des Repräsentanten, Verjährung und Klagefrist – Wohngebäude-Versicherungsbedingungen

    § 34 Zurechnung von Kenntnis und Verhalten des Repräsentanten Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten im Rahmen der §§ 22, 23, 24, 25, 28, 32 und […]

    Feb 17, 2017gesundhe-admin
  • Welche Versicherungssumme wählen bei Kapital-Lebensversicherung – Tipps

    Wenn Sie bereits einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Versorgung der Familie über eine Risiko-Lebensversicherung haben, schließen Sie, wenn Sie tatsächlich Steuern sparen können, eine Kapital-Lebensversicherung nur noch für eine überschaubare Zeit […]

    Sep 3, 2016gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr