Wirtschaftsverbände können allgemein als Zusammenschlüsse von juristischen und natürlichen Personen definiert werden, die die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder bündeln und nach außen vertreten. Sie werden zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e. V.) geführt und finanzieren sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen. Als freie Interessensvertretungen ihrer Mitglieder streben Wirtschaftsverbände im Allgemeinen nach politischem Einfluss (Lobbyarbeit), können aber auch Ziele im Bereich der Weiterbildung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgen.
Das Verbandswesen in der deutschen Versicherungswirtschaft gliedert sich in Verbände der Versicherungsunternehmen, der Versicherungsvermittler und der Versicherungsnehmer, die aufgrund ihrer unterschiedlichen Zielgruppen naturgemäß auch unterschiedliche Ziele verfolgen.
Verbandsformen in der Versicherungswirtschaft
Der wichtigste Spitzenverband der Versicherungsunternehmen ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin. Ihm obliegt die Gesamtvertretung der Versicherungswirtschaft gegenüber Öffentlichkeit und Politik, entsprechend sind praktisch alle Versicherungsunternehmen mit Hauptsitz in Deutschland Mitglied. Der GDV gliedert sich in zahlreiche Organisationseinheiten, die alle Fragen des Versicherungswesens abdecken, dazu kommen Forschungs- und Dokumentationseinrichtungen wie das Betriebswirtschaftliche Institut oder die Volkswirtschaftliche Abteilung. Aufgrund der wachsenden Bedeutung europäischer Richtlinien für deutsches Versicherungsrecht unterhält der GDV auch ein Europabüro in Brüssel.
Eine wichtige Einrichtung des GDV ist der Ombudsmann, der im Jahr 2001 auf Initiative der Versicherungswirtschaft durch die Mitglieder des GDV-Präsidiums in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) gegründet worden ist. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle und soll zur außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen beitragen; eine Ausnahme bildet lediglich die Krankenversicherung, die einen eigenen Ombudsmann unterhält. Im Wesentlichen stellt der Ombudsmann eine Anlaufstelle für Verbraucher unterhalb der Schwelle einer offiziellen Beschwerde bei der BaFin oder bei Verbraucherschutzorganisationen dar und kann Streitfälle in gewissen Grenzen selbstständig entscheiden.
Speziell für die Belange der Krankenversicherungsunternehmen ist der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) gegründet geworden (Sitz in Köln). Er sieht seine Hauptaufgabe in der Vertretung der Interessen der privaten Krankenversicherungsunternehmen gegenüber Gesellschaft und Politik. Nicht zuletzt aufgrund der immer wieder aufflammenden Diskussion um die Rolle der privaten Krankenversicherung in der Gesellschaft sind 48 Krankenversicherungsunternehmen mit einem aggregierten Marktanteil von über 99% im PKV-Verband zusammengeschlossen. Ähnlich wie der GDV gibt auch der PKV-Verband in unregelmäßigen Abständen Gutachten zu aktuellen Fragestellungen heraus. Auch der PKV- Verband unterhält einen Ombudsmann, seine Aufgaben und Befugnisse entsprechen denen des Ombudsmannes beim GDV.
Die besonderen Interessen der Versicherungsunternehmen gegenüber ihren Arbeitnehmern wahrt der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) mit Sitz in München. Er bietet seinen Mitgliedern eine einheitliche Interessenvertretung in Fragen der Tarifpolitik (als Gegenstück zur Gewerkschaft ver.di), bietet darüber hinaus aber auch ein umfangreiches Seminar- und Weiterbildungswesen, vor allem über die Deutsche Versicherungsakademie GmbH (DVA) und das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (BWV).
Die Kölner Arbeitsgemeinschaft der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit e.V. (ARGE VVaG) ist eine spezielle Interessenvertretung der VVaG, die den Gegenseitigkeitsgedanken des klassischen VVaG in der Öffentlichkeit verbreiten will. Ihr Fokus richtet sich folglich auf eine offensive Förderung des VVaG-Konzepts gegenüber anderen Rechtsformen, insbesondere der Versicherungs-Aktiengesellschaft. Die Verbände der Versicherungsvermittler sind in der breiten Öffentlichkeit eher weniger bekannt und wenden sich in der Regel nur an bestimmte Gruppen von Vermittlern.
Der Bundesverband für deutsche Versicherungskaufleute e.V. (BVK) mit Sitz in Bonn ist die Berufsvertretung bzw. der Unternehmensverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute, spricht also überwiegend die Interessen von Ausschließlichkeitsagenten nach § 84 HGB an. Er bietet seinen Mitgliedern neben der reinen Interessenvertretung auch Weiterbildungsmöglichkeiten an und hat mit der Verabschiedung einheitlicher Berufsregeln für seine Mitglieder einen umfassenden berufsständischen Verhaltenskodex definiert.
Der in Köln ansässige Bundesverband Assekuranzführungskräfte e.V. (VGA) versteht sich als Interessenvertretung aller Führungskräfte der Versicherungswirtschaft. Hervorgegangen ist der VGA aus dem Bundesverband der Geschäftsstellenleiter in der Assekuranz, ein gewisser Fokus auf Außendienstführungskräfte ist entsprechend bis heute spürbar. Durch seine Ausrichtung auf Führungskräfte besitzt der VGA teilweise den Charakter eines Arbeitgeberverbandes. Der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) ist eine berufständische Interessenvertretung deutscher Versicherungsmakler mit Sitz in Hamburg. Der VDVM wirbt in der Öffentlichkeit für die Vorteile speziell des Maklervertriebs und hat, ähnlich wie der BVK, einen berufsständischen Verhaltenskodex für seine Mitglieder erarbeitet. Insbesondere setzt die Mitgliedschaft im VDVM den Nachweis fachlicher Eignung voraus.
Ein weiterer Berufsverband der unabhängigen Versicherungsvermittler ist der 2008 durch eine Fusion ins Leben gerufene Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler e.V. (BMVF) mit Sitz in Hagen. Der BMVF wendet sich mit seiner Verbandsarbeit an die breite Öffentlichkeit und steht damit in gewisser Konkurrenz zum VDVM.
Alle Verbände der Versicherungsvermittler haben damit einen ausgeprägt berufsständischen Charakter, Ziele sind vornehmlich die Definition und Pflege klarer Berufsbilder sowie die Außendarstellung der vertretenen Berufsgruppen. Daneben gibt es im Versicherungswesen noch einige berufsständische Interessenvertretungen einzelner Berufsgruppen außerhalb des Vertriebs wie etwa die Deutsche Aktuarsvereinigung e.V. (I)AV) als Vertretung der Versicherungsmathematiker (Aktuare).
Der bekannteste Verband der Versicherungsnehmer dürfte der 1982 gegründete Bund der Versicherten e.V. (BdV) mit Sitz in Henstedt-Ulzburg sein. Diese Verbraucherschutzorganisation sieht ihre Schwerpunkte vor allem in Fragen der Verbraucherinformation sowie der fachlichen und juristischen Beratung ihrer Mitglieder in Versicherungsfragen. Ähnlich wie die Verbände der Versicherungsunternehmen strebt der BdV nach politischem Einfluss, etwa in Fragen der Offenlegungspflichten von Versicherungsunternehmen. Das Analogon zum BdV aufseiten gewerblicher Kunden ist der Deutsche Versicherungs- Schutzverband e.V. (DVS) in Bonn. Seine Mitgliedschaft setzt sich aus Unternehmensvertretern zusammen und sucht im DVS vor allem eine Interessenvertretung gegenüber Versicherungsunternehmen. Der DVS bietet seinen Mitgliedern eine Prüfung bestehender Versicherungsverträge, Beratung im Vorfeld eines Vertragsabschlusses und Unterstützung bei der Schadenregulierung.
Insgesamt ergibt sich für die Versicherungswirtschaft damit eine überaus vielfältige Verbandslandschaft. Macht und Einfluss der einzelnen Verbände in der Gesellschaft hängen dabei stark von der Mitgliederzahl, dem Beitrags- und Spendenaufkommen und der Intensität der politischen Lobbyarbeit ab. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass einzelne Verbände im Vorfeld wichtiger gesetzlicher Entscheidungen von Vertretern politischer Parteien angehört werden. Inwieweit diese Anhörungen dann den politischen Entscheidungsprozess tatsächlich beeinflussen, hängt vom Einzelfall ab.
Verbandswesen der deutschen Versicherungswirtschaft im Überblick
Verbände in der deutschen Versicherungswirtschaft | ||
Verbände der | Verbände der | Verbände der |
Versicherungsunternehmen | Versicherungsvermittler | Versicherungsnehmer |
AGV, | BMVF, | BdV, |
ARGE, | BVK, | DVS |
GDV, | VDVM | |
PKV | VGA |