Zu Kfz-Versicherungen gibt es nicht nur die Allgemeinen Bedingungen, sondern auch Tarifbestimmungen und vertragliche Vereinbarungen, die sich aus dem Antragsformular ergeben können. Diese Vertragsbestandteile sind bei allen Gesellschaften unterschiedlich. Bei einem Vergleich der Bedingungen ist besonders auf die Obliegenheiten zu achten und auf die Trunkenheitsklausel, die bei Haftpflichtschäden einen Regress von 5000 Euro ermöglicht (Kaskoschäden können in diesem Fall wegen grober Fahrlässigkeit ganz abgelehnt werden).
Beim Vergleich der Bedingungen muss auch besonders auf Unterschiede in der Kaskoversicherung geachtet werden (z. B. ob und wie lange bei Totalschaden oder Diebstahl Ersatz des Listen-Neupreises geleistet oder ob ein Abzug bei Diebstahlschäden vorgenommen wird). In den Tarifbestimmungen sind im Allgemeinen die Strafen geregelt, wenn man gegen die Voraussetzungen für bestimmte Rabatte – wie Kilometerleistung, Garagenbesitz, Alleinfahrer usw. – verstößt, also hierzu vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder die Nachmeldung von Veränderungen unterlassen hat. Weitere vertragliche Vereinbarungen können sich auf dem Antragsformular befinden (z. B. Regelungen über den Wegfall von Abzügen bei Diebstahl, wenn das Fahrzeug durch bestimmte Wegfahrsperren gesichert ist).
Die Bedingungen und Tarifbestimmungen werden vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zwar nicht mehr genehmigt, aber immerhin noch – im Nachhinein – überprüft. Mit erheblichen Abweichungen von allgemein verwendeten Regelungen braucht niemand zu rechnen. Die Gerichte würden sie als überraschende Klauseln für unwirksam erklären, wenn die Gesellschaften in ihren Unterlagen nicht ausdrücklich und unübersehbar auf diese Besonderheiten hinweisen. Also beim Durchlesen genau auf solche Hinweise achten.