In Verbindung mit dem Urlaub stellt sich die Frage nach entsprechendem Versicherungsschutz bzw. ob die von der Assekuranz angebotenen Versicherungspakete sinnvoll sind. Für alle Reiseversicherungen gilt, dass unbedingt der Preis mit der angebotenen Leistung verglichen werden sollte. Lesen Sie das Kleingedruckte!
Achten Sie insbesondere darauf, ob Sie nicht doppelt oder dreifach gegen ein Risiko versichert sind. Speziell für Karteninhaber (Eurocard, VISA, etc.) ist vielfach ein ausreichender Versicherungsschutz für die Reise in den Leistungen integriert. Gehen Sie hierzu nochmals genau Ihre Kartenvertragsunterlagen durch.
Da die am Markt kursierenden Angebote sehr unterschiedlich sind, gehe ich hier auf grundsätzliche Merkmale dieser Versicherungsformen ein.
Der Kfz-Schutzbrief (Verkehrs-Service-Versicherung)
Das am häufigsten genutzte Fortbewegungsmittel im Urlaub ist das Auto bzw. das Motorrad. Bei einem Unfall, einer Panne oder Erkrankung kann der Schutzbrief durchaus hilfreich sein.
Die Schutzbriefversicherung trägt die Kosten für
• Abschleppen
• Pannenhilfe
• Bergen des Fahrzeugs
• Ersatzteilversand
• Fahrzeugrücktransport und -Unterstellung
• die Übernachtung (bis 100€ pro Person und Nacht, höchstens aber drei Nächte)
• Mietwagen
• Bahnreise
Bei Erkrankung oder Verletzung von Fahrzeuginsassen finanziert die Versicherung den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport an den Wohnort. Gezahlt wird in unbegrenzter Höhe – ob mit Krankenwagen, Bahn oder Flugzeug. Sind Ehegatten mit minderjährigen Kindern unter-wegs, wird nicht nur der Krankenrücktransport bei einer Reise mit dem Pkw finanziert, sondern auch bei einer Reise per Bus, Bahn, Schiff oder Flugzeug.
Als weitere Serviceleistungen gelten:
• Ersatz von Reisedokumenten
• Unterstützung bei Verlust von Zahlungsmitteln
• Vermittlung ärztlicher Betreuung
• Kostenerstattung bei Reiseabbruch
• Hilfe in Notfällen
Nach den allgemeinen Bedingungen für die Schutzbriefversicherungen (AB Schutzbrief 96) besteht Versicherungsschutz grundsätzlich für alle Schadensfälle in Europa und in den an das Mittelmeer grenzenden außereuropäischen Ländern.