Neben Kontensparverträgen, Wertpapiersparverträgen (Aktien, Aktienfonds u. Ä.) und Bausparverträgen bzw. sonstigen wohnungswirtschaftlichen Aufwendungen sieht das 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) auch die sog. Vermögensbildungsversicherung als Anlageform für vermögenswirksame Leistungen vor.
Als vermögensbildende Versicherungen kommen infrage:
• Kapitalversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall (auch mit vorzeitiger Teilauszahlung)
• Kapitalversicherungen auf verbundene Leben
• Kapitalversicherungen mit festem Auszahlungstermin (Ausbildungs- oder Heiratsversicherung)
Vermögensbildende Versicherungen werden als Sondertarife mit einem geringeren Kostenanteil kalkuliert, sodass sie geringfügig unter den Normaltarifen liegen. Die Überschussbeteiligung ist dafür allerdings ebenfalls geringer als bei den normalen Lebensversicherungen.
Merkmale einer vermögensbildenden Lebensversicherung
Folgende Merkmale muss eine vermögensbildende Versicherung grundsätzlich erfüllen:
• Der VN muss Arbeitnehmer sein.
• Die Versicherungsdauer muss mindestens 12 Jahre und darf höchstens 35 Jahre betragen. Das Endalter von 65 darf nur dann überschritten werden, wenn das Eintrittsalter zwischen 54 und 60 Jahren hegt und eine 12-jährige Laufzeit vereinbart wird.
• Der Monatsbeitrag muss mindestens 6,67 € und darf höchstens 40,00 €
(jährlicher Höchstaufwand 480,00€) betragen.
• Die Überschussanteile müssen zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet werden. Ausnahme: Verrechnung mit fälligen Beiträgen nach mindestens einjähriger, fortdauernder Arbeitslosigkeit.
• Der Vertrag darf keine Zusatzversicherungen einschließen.
• Der Rückkaufswert beträgt – auch im ersten Jahr – mindestens 50% der eingezahlten Beiträge. Aufgrund dessen können die Sparanteile in der Anfangszeit nicht – wie sonst üblich – für die Abschlussprovision verwendet werden, sondern müssen bereits jetzt großenteils der Kapitalbildung dienen. Demzufolge ist die Vertreterprovision entsprechend den Vorschriften der BaFin nicht schon nach einem Jahr, sondern – in Abhängigkeit von der Laufzeit – frühestens nach einem, spätestens nach sechs Jahren voll verdient. Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages durch den VN ist nur die zeitanteilige Provision verdient.
Argumente für eine Kapital-Lebensversicherung als vermögenswirksame Anlageform
Vermögensbildende Lebensversicherungen sind für solche Personen interessant, denen tarifvertraglich eine vermögenswirksame Leistung durch den Arbeitgeber zusteht, die aber aufgrund ihres Einkommens keine Arbeitnehmersparzulage erhalten; denn die vermögenswirksame Lebensversicherung wird staatlicherseits nicht durch eine Arbeitnehmersparzulage gefördert Die Arbeitgeberleistung fließt so über die vermögenswirksame Lebensversicherung direkt in die Altersvorsorge.
Zu Einzelheiten der staatlichen Förderung von vermögenswirksamen Leistungen.