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Versicherte Gefahren und Schäden – Blitzschlag

Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen.
Der Blitz ist ein Naturereignis, das aus einer unterschiedlichen elektrischen Aufladung zwischen Gewitterwolken oder zwischen Wolken und Erde entsteht.
Nach den Erkenntnissen der Wissenschaft gilt als gesichert, dass Wolkenpartien mit positiver und negativer Raumladung durch Aufwind oder Schwerkraft voneinander getrennt werden, wobei eine Spannungsdifferenz zwischen zwei Polen entsteht. Ihr Ausgleich erfolgt meist direkt zwischen den Wolken (sog. Wetterleuchten) und seltener zwischen Wolken und Erde.
Trifft der Blitz bei seinem Ausgleich mit der Erde unmittelbar eine Sache, liegt ein Blitzschlag im Sinne der Versicherungsbedingungen vor.

Zündender Blitz
Beim Durchgang des Blitzes durch eine Sache entsteht Wärme. Wird dabei die Zündtemperatur des betroffenen Materials erreicht, kann es zu einem Brand kommen, der nach den Versicherungsbedingungen ohnehin Gegenstand der Versicherung ist.

Beispiel:
Der Blitz schlägt in den hölzernen Dachstuhl ein und entzündet die Dachgeschosswohnung. Es liegt ein Brand vor, der ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist.

Kalter Schlag
Die beim Durchgang des Blitzes entstehende Wärme führt zur Verdampfung des in der betroffenen Sache enthaltenen Wassers. Es entsteht eine Volumenvergrößerung, die sich als Luftdruck auswirkt und das Gebäude beschädigen kann, auch ohne dass es zur Zündung kommt (kalter Schlag).

Beispiel:
Durch den Luftdruck, der infolge der Wasserverdampfung entsteht, reißt eine Gebäudewand, wodurch Hausrat beschädigt wird.

Folgeschäden durch Blitzschlag
Versichert sind alle Schäden, die der Blitzschlag adäquat kausal (erfahrungsgemäß und ursächlich) an den versicherten Sachen herbeigeführt hat. Hierzu zählen auch die Folgeschäden. Der Blitz selber kann also eine andere Sache treffen.
Der Blitz schlägt in ein Nachbarhaus. Durch den Blitzschlag werden Gebäudeteile auf das Dach des versicherten Gebäudes geschleudert und beschädigen dieses. Eindringender Gewitterregen durchnässt die Möbel der Dachgeschosswohnung.
Auch Sengschäden infolge eines Blitzschlages sind versichert.

Kurzschluss- und Überspannungsschäden
Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen (siehe § 1) befinden, oder auf Antennenanlagen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung (siehe § 9 Nr. 2) befindet, aufgetroffen ist.
Geht der Blitz auf elektrische Leitungen über, kommt es zur Überspannung. Als Folge können Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen, z.B. Lampen, Kühlschrank, Fernsehgeräte, Personal-Computer, entstehen. Diese Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn der Schaden verursachende Blitz außerhalb des Gebäudes aufgetroffen ist, in dem sich versicherte Sachen befinden, können aber nach Klausel 7111 mitversichert werden.
Soweit der Blitz unmittelbar auf das Gebäude auftrifft, in dem sich versicherte Sachen befinden, besteht für die genannten Schäden Versicherungsschutz.
Ausgeschlossen sind also nur solche Schäden, die durch Fernwirkung von Blitzschlägen (Blitzstromwanderwellen, Induktion) oder Blitz (Influenz, atmosphärische Elektrizität) entstehen, ohne dass das Gebäude direkt getroffen wird.
Induktionsschäden werden über elektrische Leiter, Influenzschäden durch elektrische Spannungsfelder eines vorbeiziehenden Gewitters, also ohne elektrische Leiter, verursacht.

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