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Versicherte und nicht versicherte Sachen, versicherte Kosten und nicht versicherte Aufwendungen – Wohngebäude-Versicherungsbedingungen

§1Versicherte und nicht versicherte Sachen§19Veräußerung der versicherten Sachen; Rechte und
§2Versicherte Kosten und nicht versichertePflichten einschließlich Kündigung
Aufwendungen§20Kündigungsrecht nach dem Versicherungsfall
§3Versicherter Mietausfall§21Kündigung bei Insolvenz
§4Versicherungsfall; versicherte und nicht versicherte§22Ihre Anzeigepflichten bei Vertragsabschluss
Gefahren und Schäden§23Gefahrerhöhung nach Antragstellung
§5Brand; Blitzschlag; Explosion; Implosion§24Ihre Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall
§6Leitungswasser(Sicherheitsvorschriften)
§7Rohrbruch; Frost§25Ihre Obliegenheiten im Versicherungsfall
§8Sturm; Hagel§26Entschädigungsberechnung und Unterversicherung
§9Umfang und Anpassung des Versicherungs­§27Zahlung und Verzinsung der Entschädigung
-schutzes§28Wegfall der Entschädigungspflicht aus besonderen
§10Gleitende Neuwertversicherung sowie AnpassungGründen
des Beitrages§29Doppelversicherung; Mehrfachversicherung
§11Versicherung zum Neuwert oder Zeitwert§30Sachverständigenverfahren
§12Versicherungssumme; Unterversicherungsverzicht §31Mehrere Versicherungsnehmer
in der Gleitenden Neuwertversicherung §32Wohnungseigentum
§13Beginn des Versicherungsschutzes; Fälligkeit und §33Versicherung für fremde Rechnung
Folgen verspäteter Zahlung des Erst- oder Einmal­ §34Zurechnung von Kenntnis und Verhalten des
-beitragesRepräsentanten
§14Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung des §35Verjährung
Folgebeitrages §36Klagefrist
§15Lastschriftverfahren §37Zuständiges Gericht
§16Ratenzahlung §38Anzeigen; Willenserklärungen; Anschriften­
§17Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung-änderungen
§18Dauer und Ende des Vertrages §39Anzuwendendes Recht

§ 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen
1. Versichert sind die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude.
2. Zubehör ist mitversichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist und für die Instandhaltung eines versicherten Gebäudes oder zu Wohnzwecken genutzt wird.
3. Mitversichert sind auf dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Grundstück
Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen. Weiteres Gebäudezubehör sowie weitere Grundstücksbestandteile sind nur auf Grund besonderer Vereinbarung versichert.
4. Nicht versichert sind in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er das Risiko (Gefahrtragung) trägt. Die Versicherung dieser Sachen kann vereinbart werden.

§ 2 Versicherte Kosten und nicht versicherte Aufwendungen
1. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles (siehe § 4) notwendigen Kosten
a) für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen (siehe § 1), für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten (Aufräumungs- und Abbruchkosten);
b) die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen (siehe § 1) andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- oder Schutzkosten);
c) für – auch erfolglose – Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für sachgerecht halten durfte (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten).
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Entschädigung für versicherte Kosten gemäß § 2 Nr. 1 a und b je Versicherungsfall begrenzt
a) in der Gleitenden Neuwertversicherung (§ 10) auf 5 % der Versicherungssumme 1914, multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor (§ 10 Nr. 2 a);
b) in den Fällen des § 9 Nr. 4 und § 11 auf 5 % der Versicherungssumme.
3. Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtetet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.

Feb 2, 2017gesundhe-admin
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