• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Versicherter Mietausfall, Versicherungsfall, Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion – Wohngebäude-Versicherungsbedingungen

§ 3 Versicherter Mietausfall
1. Wir ersetzen
a) den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern;
b) den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalls unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann.
2. Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar ist, höchstens jedoch für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie Sie die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögern.
3. Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalles oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.

§ 4 Versicherungsfall; versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden
1. Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe § 1), die durch
a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung (siehe § 5)
b) Leitungswasser (siehe § 6)
c) Sturm, Hagel (siehe § 8) zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall).
2. Entschädigt werden auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung und Frostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen (siehe § 7).
3. Jede der Gefahrengruppen nach Nr. 1 a, 1 c oder 1 b einschließlich Nr. 2 kann auch einzeln versichert werden.
4. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie*) entstehen.

§ 5 Brand; Blitzschlag; Explosion; Implosion
1. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
2. Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Kurzschluss und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn der Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen (siehe § 1) aufgetroffen ist.
3. Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen.
4. Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
5. Der Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf
a) Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird – soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
b) Sengschäden, außer wenn sie durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind;
c) Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden sind, wenn der Blitz nicht auf versicherte Sachen (siehe § 1) aufgetroffen ist.

Dez 18, 2016gesundhe-admin
Zurückweisung von Kündigungen, Gerichtsstand und Schlussbestimmung – HausratversicherungsbedingungenAllgemeine Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung – Teil IV
  Weitere Artikel  
 
Klauseln für die Verbundene Hausrat-Versicherung – Versicherte Gefahren und Schäden
 
Vorsicht, Unterversicherungsverzichtsklausel – Hausratversicherung in Deutschland
 
Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel – Hausratversicherungsbedingungen
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Was bringt der EG-Binnenmarkt dem Verbraucher – Versicherungswesen in Deutschland

    EG-Binnenmarkt Mit dem Start des europäischen Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen zum 1.7.1994 verbanden viele die Hoffnung, dass der verschärfte Wettbewerb – insbesondere durch ausländische Versicherer, die auf den deutschen Markt drängen […]

    Nov 29, 2017gesundhe-admin
  • Zahlung von Versicherungsbeiträgen geht doch einfacher – hilfreiche Information

    Beiträge für Versicherungspolicen müssen Sie unverzüglich bezahlen, das heißt sofort, ohne schuldhaftes Zögern. Sind Sie nach dem Abschluss einer Versicherung längere Zeit abwesend, müssen Sie Vorsorge treffen, dass jemand eine […]

    Aug 13, 2016gesundhe-admin
  • Schadenregulierung durch die Agentur und Abrechnung mit der Direktion – hilfreiche Information

    Vorbemerkung Im Rahmen der Kundenorientierung wird zunehmend die Abrechnung von Kleinschäden auf Agenturen übertragen, was vor allem auch durch verbesserte organisatorische Voraussetzungen möglich ist; denn mittels Personalcomputer und Datenleitung kann […]

    Feb 24, 2016gesundhe-admin
  • Pflegebedürftige Kinder und Gutachten nach Aktenlage – Begutachtungsverfahren der Pflegeversicherung

    Besonderheit 1: Pflegebedürftige Kinder Die Pflegeversicherung leistet bei Pflegebedürftigkeit, und dies unabhängig vom Alter des Betroffenen. Auch bei Kindern kann es Vorkommen, dass auf Grund eines Unfalls oder eines Geburtsschadens […]

    Dez 9, 2017gesundhe-admin
  • Heimdialyse, Begleitung zur Schule wegen freiliegendem Bauchkatheter – Pflegeversicherung Urteile

    Sachverhalt: Der 1985 geborene Kläger, der bis zur erfolgreichen Transplantation einer Niere im Januar 1997 ab März 1996 wegen Nierenversagens auf eine Heimdialyse angewiesen war, verlangt für diese Zeit seine […]

    Dez 10, 2017gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr