Hausrat in Ferien- und Wochenendhäusern ist versicherbar bei Debeka (wenn die Hauptwohnung dort versichert ist), HUK-Coburg, Karlsruher, VHV Vereinigte Haftpflichtversicherung. Hausrat in (nicht massiven) Gebäuden der Bauartklasse III (Holzhäuser, Leichtbau-Fertighäuser) ist versicherbar bei: Sachversicherung des Bäckerhandwerks, Debeka, Europa, Gerling G&A, HUK-Coburg, Medien-Versicherung, VHV. Vorübergehend (für bis zu drei Monaten) vom Hauptwohnsitz in die Ferienwohnung verbrachte Sachen (z.B. Schmucksachen) sind auch über die Außenversicherung für die Erstwohnung versichert (siehe aber folgende Hinweise für Zweitwohnungen).
Zweitwohnung
Auch wer eine eigene Zweitwohnung hat, braucht eine Hausratversicherung. Bei Zweitwohnungen ist darauf zu achten, dass sie sich für die Versicherbarkeit bei den meisten Versicherungsgesellschaften in ständig bewohnten Gebäuden (Mehrfamilienhaus) befinden müssen und evtl. längeres Unbewohnt sein (in der Regel insgesamt 60 Tage im Jahr) gemeldet und schriftlich zum Vertrag vereinbart wird. Selbst dann gibt es Beschränkungen für Bargeld und Wertsachen (bei Antragstellung nachfragen). Außerdem sollte die Freizügigkeit des Hausrats zwischen der Erst- und Zweitwohnung vereinbart werden: Wenn der Gesamt-Hausratneuwert aus beiden Wohnungen stimmt, ist es dann – im Hinblick auf eine Unterversicherung – egal, wie viel und welcher Hausrat sich bei einem Schaden gerade in der einen oder anderen Wohnung befindet.
Wie informieren?
Fordern Sie Informationsmaterial und eine Wertermittlungstabelle von mehreren Versicherungsunternehmen an. Vergleichen Sie die Beiträge. Das Ausfüllen eines Antrages auf Hausratversicherung ist überhaupt nicht schwierig, Sie benötigen dabei keine Abschlusshilfe durch einen Vertreter.