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Versicherung von Bauvorhaben günstig abschließen – hilfreiche Information

Wichtiger Schutz für Bauherren
Bauherren sollten bei Neu-, An- oder Umbaumaßnahmen für die Bauphase vier Versicherungen abschließen:
> die Bauherren-Haftpflichtversicherung,
> die Feuerrohbauversicherung,
> die Bauwesen-/Bauleistungsversicherung und
> Bauhelfer-Unfallversicherung

Bauherren-Haftpflichtversicherung
Als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich und haften vom ersten Spatenstich an zunächst grundsätzlich für alle Schäden, die von der Baustelle ausgehen. Wenn eine Person auf der schlecht beleuchteten Baustelle stürzt oder ein Auto durch herabfallende Teile beschädigt wird, kann sich der Schaden schnell summieren, Zwar steht die Baufirma in der Pflicht, wenn sie schuld ist, aber nicht immer ist die Lage eindeutig. Dann prüft die Haftpflichtversicherung, wer zahlen muss und wehrt gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche ab. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gilt vom Baubeginn bis zur Abnahme, maximal für zwei Jahre. Die Deckungssumme sollte mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Bei einer Bausumme von 250,000 Euro müssen Sie einmalig etwas über 100 Euro Beitrag veranschlagen, für Fertighäuser teilweise weniger. Teurer wird es bei Eigenleistungen, weil Laien am Bau das Risiko erhöhen
→ Die Haftpflicht aus dem Besitz eines Grundstückes ist bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert. Eine zusätzliche Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist hier nicht notwendig.
→ Auch der Bauträger kann Bauherr sein und wäre dann für den Abschluss der Bauherren-Haftpflichtversicherung zuständig.
→ Eigenleistungen müssen dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden.
Angebote sollten Sie bei folgenden Versicherern einholen:
• Basler, Gothaer, Haftpflichtkasse Darmstadt, VHV und Zürich.
→ Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme mindestens 3 Millionen Euro beträgt.

Bauwesen-/Bauleistungsversicherung
Auch am Bau selbst kann einiges schief gehen. Egal, ob ein außergewöhnlicher Sturm Teile des Rohbaus zerstört, Rowdys Scheiben einschlagen oder ein Helfer aus Unachtsamkeit etwas beschädigt -eine Bauleistungsversicherung deckt diese Schäden am eigenen Bau ab. Diebstahl ist entweder eingeschlossen oder kann mitversichert werden. Ganz so günstig wie bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung kommen Sie allerdings nicht weg. Für eine Bausumme von 250.000 Euro müssen Sie einmalig 300 Euro und mehr einkalkulieren. Hier sollten Sie sich bei folgenden Versicherern Angebote einholen:
• Basler, Grundeigentümer, InterRisk und Zürich

Feuerrohbauversicherung
Separat abgedeckt werden müssen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion mit Hilfe einer Feuerrohbauversicherung. Vorzugsweise sollten Sie bereits bei Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abschließen. In ihr ist die Feuerrohbauversicherung für einen begrenzten Zeitraum (oft ein Jahr) ohne Beitrag mitversichert. Sobald Ihr Haus bezugsfertig ist, gilt der umfassendere Schutz der Wohngebaudeversicherung. Und erst dann beginnt die Beitragszahlung.
→ Überprüfen Sie Ihre Versicherungssumme nach Beendigung der Feuerrohbauversicherung.
Günstige Anbieter finden Sie im Artikel Wohngebäudeversicherung.

Bauhelfer-Unfallversicherung
Wenn Sie selbst privat organisierte Helfer auf dem Bau beschäftigen oder Freunde unentgeltlich auf der Baustelle mithelfen, sind diese über die Bau-Berufsgenossenschaft unfallversichert. Sie müssen diese Personen innerhalb einer Woche melden und Versicherungsbeiträge zahlen. Für den Bauherrn und dessen Ehepartner gilt diese Regelung nicht. Auch ohne eine Bauphase ist eine Absicherung über eine private Berufsunfähigkeits- bzw. Unfallversicherung unverzichtbar.
→ Schließen Sie die Versicherungen rechtzeitig, d.h. vor Beginn der Bauarbeiten ab. Anstelle einer separaten Feuerrohbauversicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung schon bei Baubeginn.
→ Kleinere Bauvorhaben sind meist durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen.
→ Melden Sie den Bezugstermin rechtzeitig Ihrem Versicherungsunternehmen.

Mrz 12, 2016gesundhe-admin
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