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Versicherungen rund ums Haus – Hausratversicherung detailliertere Information Teil 1

Hausratversicherung
Wer einen eigenen Haushalt hat und nicht auf Apfelsinenkisten wohnt, braucht in der Regel eine Hausratversicherung. Über eine Million Einbruchsdelikte werden Jahr für Jahr registriert.

Was gehört eigentlich zum Hausrat?
Vereinfacht formuliert: Hausrat sind alle Gegenstände, die üblicherweise bei einem Einzug mitgebracht oder bei einem Umzug mitgenommen werden.

Hausrat sind nicht nur Möbel, Teppiche, Wäsche, Bekleidung, elektrische und optische Haushaltsgeräte, sondern z. B. auch Gardinen, Bücher, Schallplatten und Musikinstrumente, Bargeld, Wertpapiere und Wertsachen. Sogar Camping-Ausrüstungen, Sportgeräte wie Surfbretter, Falt- und Schlauchboote sowie dem Beruf dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände zählen dazu. Ebenso Rundfunk- und Fernseheinzelantennen und Markisen, die nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Dabei ist fremdes Eigentum mitversichert. Ausgenommen ist lediglich das Eigentum von Untermietern.

Wo ist der Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung samt Garage in der Nähe des Versicherungsgrundstückes und Nebenräumen auf dem Versicherungsgrundstück. Für Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie für Markisen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt.

Die Hausratversicherung kommt sogar für Schäden außerhalb der Wohnung auf: Sie zahlt auch für Sachen, die auf Reisen mitgefuhrt werden, sich am Arbeitsplatz oder sonst vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Erstattet wurden nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen VHB 84 bis zu 10% der Versicherungssumme, höchstens 15 000,- €. Die VHB 92 haben den Deckungsumfang weltweit ausgedehnt und die Entschädigungsgrenze auf 20 000,- € angehoben. Einige Versicherungen bieten jetzt VHB 96 an.

Wie man die richtige Versicherungssumme findet Was besitzen Sie an Hausrat? Wie hoch ist der Wert? Wie viel kostet es, wenn Sie dies und das nach einem Schaden neu kaufen müssten? Die Summe, mit der Sie Ihren Hausrat versichern (Versicherungs oder Deckungssumme), sollte dem tatsächlichen Wert entsprechen. Ist sie zu niedrig – der Fachmann spricht dann von Unterversicherung – reicht sie nicht aus, um z. B. einen Totalschaden zu decken und im Falle eines Falles bekommen Sie nur den jeweiligen Schadensanteil ersetzt. Aber das lässt sich leicht vermeiden, indem man Raum für Raum die Werte auflistet.

Abgeschlossen wird auf eine bestimmte Versicherungssumme; sie muss dem Neuwert aller Sachen entsprechen (einschließlich Wertsachen, Teppiche, Kleidung und Sachen im Keller). Nur so lässt sich eine Unterversicherung und dadurch eine Kürzung im Schadensfall vermeiden. Durch Neuanschaffungen und Preisanstieg erhöht sich der Wert des Hausrats nach Vertragsabschluss vielfach. Die Gefahr der Unterversicherung wächst, kann aber vermieden werden, wenn Sie eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter vereinbaren, beispielsweise 1 200 €,-/qm. Ersetzt wird nicht der in der Regel niedrigere Zeitwert, sondern der Neuwert. Das ist der Betrag, den man zur Weiterbeschäftigt neuer Einrichtungsgegenstände benötigt. Da vieles von Jahr zu Jahr teurer wird, muss man beim Wiederkauf z. T. erheblich mehr zahlen als Jahre zuvor.

Unterversicherung
Wird die Versicherungssumme bei der Beantragung zu niedrig festgesetzt, liegt eine Unterversicherung vor.

Wertermittlungstabelle
Mit dieser Tabelle können Sie den Neuwert Ihres Hausrats genau bestimmen.

Neuwert des HauratsWohn­

zimmer

Schlaf­

zimmer

Gäste-/

Kinder­

zimmer

Küche, Bad, ToiletteFlur, Keller, Speicher Garage u. a.Summe in €
Möbel (auch Polstermöbel), Vorhänge, Gardinen, Jalousien
Lampen, Leuchten, Spiegel, Uhren, Fußbodenbeläge (echte Teppiche gesondert)
Bekleidung, Wäsche, Schuhe
Matratzen, Federbetten, Kissen, Decken, Bettwäsche, Tischwäsche, Hand- und Badetücher
Küchenmaschinen, Küchen­geräte, Kühlschrank, Kühltruhe
Töpfe, Geschirr, Bestecke, Gläser, Vasen, Zinn-, Kupfer-, Messing-, Bronzegegenstände
Vorräte (Lebens-, Genuss-, Putz-, Reinigungsmittel)
Toilettenartikel, Kosmetika, Rasierapparat, Haartrockner, Heimsonne, Massagegerät, Sauna
Fernseh-, Rundfunk-, Tonbandgeräte, Plattenspieler, CD- Spieler, Videorecorder, Kassettenrecorder
Foto-, Film- und optische Geräte mit Zubehör
Wasch-, Nähmaschinen, Wäschetrockner, Staubsauger, Heizgeräte
Schreib-, Rechenmaschinen, berufliche und gewerbliche Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände
Musikinstrumente, Noten, Schallplatten, Musik- und Videokassetten, Bücher
Koffer, Taschen, Schirme, Kinderwagen, Roller, Schlitten, Spielzeug
Werkzeuge, Gartengeräte und – möbel, Campingausrüstung, Jagd- und Hobbygeräte
Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts u. Spielfahrzeuge
Kohle-, Gas-, Elektro-, 01herde/-öfen
Brennstoffvorräte (z. B. Heizöl); fremdes Eigentum ausgeschlossen
Fahrräder
Vom Mieter angeschaffte sanitäre Einrichtung
Bargeld
Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken) sowie Sachen aus Silber
Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel
Summe:

Der Wert des Hausrats liegt bei 50 000,- € und die Versicherungssumme beträgt 40 000,- €, es liegt eine Unterversicherung vor. Werden bei einem Einbruchdiebstahl Gegenstände im Wert von 30 000,- € entwendet, stehen dem Versicherten nur 24 000,- € zu.

Die Versicherungsbedingungen
Was genau versichert ist, hängt von den Versicherungsbedingungen ab, die Gegenstand des Versicherungsvertrages sind. Bei einem Neuabschluss werden die VHB 92 bzw. VHB 96 zugrunde gelegt. Die VHB 84 werden nicht mehr angeboten, sind aber noch bei vielen Altverträgen Vertragsbestandteil.

Die Tarifzonen
Wegen des regional unterschiedlichen Schadensverlaufs gibt es verschiedene Gefahrdungszonen. Am teuersten ist es, den Hausrat in Ballungsräumen und Großstädten zu versichern, am günstigsten in dünn besiedelten ländlichen Gebieten.

Versicherte Schäden
• Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
Beim Einbruchdiebstahl muss die versicherte Wohnung gewalt-sam aufgebrochen worden sein. Der so genannte einfache Diebstahl, der zum Beispiel durch ein offenes Fenster ermöglicht wurde, ist nicht versichert. Hierfür gibt es allerdings ein BGH-Urteil, das diese Versicherungsklausel für unwirksam erklärt, da der Versicherungsnehmer unangemessen belastet wird. Genaugenommen müsste der Versicherer schon dann nicht zahlen, wenn der Versicherte die Wohnung verließe, um den Mülleimer zu entleeren.

Dem Kunden könne nicht zugemutet werden, in diesem Fall Türen und Fenster zu schließen, die Rolläden herunterzulassen und die Alarmanlage einzuschalten.

Raub liegt dann vor, wenn innerhalb der Wohnung gegen den Versicherten Gewalt angewendet wird, um ihn zu berauben. Schon die Androhung von Gewalt ist ausreichend.

Versicherungen rund ums Haus – Hausratversicherung detailliertere Information Teil 2

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