Wer einen eigenen Haushalt hat und nicht auf Apfelsinenkisten wohnt, braucht in der Regel eine Hausratversicherung. Über eine Million Einbruchsdelikte werden Jahr für Jahr registriert.
Was gehört eigentlich zum Hausrat?
Vereinfacht formuliert: Hausrat sind alle Gegenstände, die üblicherweise bei einem Einzug mitgebracht oder bei einem Umzug mitgenommen werden.
Hausrat sind nicht nur Möbel, Teppiche, Wäsche, Bekleidung, elektrische und optische Haushaltsgeräte, sondern z. B. auch Gardinen, Bücher, Schallplatten und Musikinstrumente, Bargeld, Wertpapiere und Wertsachen. Sogar Camping-Ausrüstungen, Sportgeräte wie Surfbretter, Falt- und Schlauchboote sowie dem Beruf dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände zählen dazu. Ebenso Rundfunk- und Fernseheinzelantennen und Markisen, die nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Dabei ist fremdes Eigentum mitversichert. Ausgenommen ist lediglich das Eigentum von Untermietern.
Wo ist der Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung samt Garage in der Nähe des Versicherungsgrundstückes und Nebenräumen auf dem Versicherungsgrundstück.
Für Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie für Markisen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Die Hausratversicherung kommt sogar für Schäden außerhalb der Wohnung auf: Sie zahlt auch für Sachen, die auf Reisen mitgeführt werden, sich am Arbeitsplatz oder sonst vorübergehend außerhalb de: Wohnung befinden. Erstattet wurden nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen VHB 84 bis zu 10% der Versicherungssumme, höchstens 15 000€. Die VHB 92 haben den Deckungsumfang weltweit ausgedehnt und die Entschädigungsgrenze auf 20 000€ angehoben. Einige Versicherungen bieten jetzt VHB 96 an.
Wie man die richtige Versicherungssumme findet
Was besitzen Sie an Hausrat? Wie hoch ist der Wert? Wie viel kostet es, wenn Sie dies und das nach einem Schaden neu kaufen müssten? Die Summe, mit der Sie Ihren Hausrat versichern (Versicherungs oder Deckungssumme), sollte dem tatsächlichen Wert entsprechen.
Ist sie zu niedrig – der Fachmann spricht dann von Unterversicherung – reicht sie nicht aus, tun z. B einen Totalschaden zu decken und im Falle eines Falles bekommen Sie nur den jeweiligen Schadensanteil ersetzt. Aber das lässt sich leicht vermeiden, indem man Raum für Raum die Werte auflistet.
Abgeschlossen wird auf eine bestimmte Versicherungssumme; sie muss dem Neuwert aller Sachen entsprechen (einschließlich Wertsachen, Teppiche, Kleidung und Sachen im Keller). Nur so lässt sich eine Unterversicherung und dadurch eine Kürzung im Schadensfall vermeiden. Durch Neuanschaffungen und Preisanstieg erhöht sich der Wert des Hausrats nach Vertragsabschluss vielfach. Die Gefahr der Unterversicherung wächst, kann aber vermieden werden, wenn Sie eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter vereinbaren, beispielsweise 1200 €,-/qm.
Ersetzt wird nicht der in der Regel niedrigere Zeitwert, sondern der Neuwert. Das ist der Betrag, den man zur Wiederbeschaffung neuer Einrichtungsgegenstände benötigt. Da vieles von Jahr zu Jahr teurer wird, muss man beim Wiederkauf z. T. erheblich mehr zahlen als Jahre zuvor.
Wertermittlungstabelle Mit dieser Tabelle können Sie den Neuwert Ihres Hausrats genau bestimmen.
Neuwert des Haurats | Wohn zimmer | Schlaf zimmer | Gäste-/ Kinder zimmer | Küche, Bad, Toilette | Flur, Keller, Speicher Garage u. a. | Summe in € |
Möbel (auch Polstermöbel), Vorhänge, Gardinen, Jalousien | ||||||
Lampen, Leuchten, Spiegel, Uhren, Fußbodenbeläge (echte Teppiche gesondert) | ||||||
Bekleidung, Wäsche, Schuhe | ||||||
Matratzen, Federbetten, Kissen, Decken, Bettwäsche, Tischwäsche, Hand- und Badetücher | ||||||
Küchenmaschinen, Küchengeräte, Kühlschrank, Kühltruhe | ||||||
Töpfe, Geschirr, Bestecke, Gläser, Vasen, Zinn-, Kupfer-, Messing-, Bronzegegenstände | ||||||
Vorräte (Lebens-, Genuss-, Putz-, Reinigungsmittel) | ||||||
Toilettenartikel, Kosmetika, Rasierapparat, Haartrockner, Heimsonne, Massagegerät, Sauna | ||||||
Fernseh-, Rundfunk-, Tonbandgeräte, Plattenspieler, CD- Spieler, Videorecorder, Kassettenrecorder | ||||||
Foto-, Film- und optische Geräte mit Zubehör | ||||||
Wasch-, Nähmaschinen, Wäschetrockner, Staubsauger, Heizgeräte | ||||||
Schreib-, Rechenmaschinen, berufliche und gewerbliche Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände | ||||||
Musikinstrumente, Noten, Schallplatten, Musik- und Videokassetten, Bücher | ||||||
Koffer, Taschen, Schirme, Kinderwagen, Roller, Schlitten, Spielzeug | ||||||
Werkzeuge, Gartengeräte und -möbel, Campingausrüstung, Jagd- und Hobbygeräte | ||||||
Skiausrüstung und sonstige Sportgeräte, Kanus, Ruder-, Falt-, Schlauch- und Kunst- stoffboote einschl. ihrer Motoren | v | |||||
Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts u. Spielfahrzeuge | ||||||
Kohle-, Gas-, Elektro-, Ölherde/-öfen | ||||||
Brennstoffvorräte (z. B. Heizöl); fremdes Eigentum ausgeschlossen |
Fahrräder | |
Vom Mieter angeschaffte sanitäre Einrichtung | |
Bargeld | |
Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere | |
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin | |
Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken) sowie Sachen aus Silber | |
Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel | |
Summe: |
Unterversicherung
Wird die Versicherungssumme bei der Beantragung zu niedrig festgesetzt, liegt eine Unterversicherung vor.
Der Wert des Hausrats liegt bei 50 000€ und die Versicherungssumme beträgt 40 000€, es liegt eine Unterversicherung vor. Werden bei einem Einbruchdiebstahl Gegenstände im Wert von 30 000€ entwendet, stehen dem Versicherten nur 24 000€ zu. Die Berechnung geht wie folgt:
Versicherungssumme
_______________________________ x Schaden = Schadensersatz
Wert des Hausrats
Die Versicherungsbedingungen
Was genau versichert ist, hängt von den Versicherungsbedingungen ab, die Gegenstand des Versicherungsvertrages sind. Bei einem Neuabschluss werden die VHB 92 bzw. VHB 96 zugrunde gelegt. Die VHB 84 werden nicht mehr angeboten, sind aber noch bei vielen Altverträgen Vertragsbestandteil.
Die Tarifzonen
Wegen des regional unterschiedlichen Schadensverlaufs gibt es verschiedene Gefährdungszonen. Am teuersten ist es, den Hausrat in Ballungsräumen und Großstädten zu versichern, am günstigsten in dünn besiedelten ländlichen Gebieten.
Versicherte Schäden
• Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
Beim Einbruchdiebstahl muss die versicherte Wohnung gewaltsam aufgebrochen worden sein.
Der so genannte einfache Diebstahl, der zum Beispiel durch ein offenes Fenster ermöglicht wurde, ist nicht versichert. Hierfür gibt es allerdings ein BGH-Urteil, das diese Versicherungsklausel für unwirksam erklärt, da der Versicherungsnehmer unangemessen belastet wird. Genaugenommen müsste der Versicherer schon dann nicht zahlen, wenn der Versicherte die Wohnung verließe, um den Mülleimer zu entleeren.
Die VHB 92 – VHB 84 im Vergleich
VHB 92 | VHB 84 | ||||
Gefahren-Kombination | vierfach (Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser und Sturm incl. Hagel) ohne Ausschlussmöglichkeit der einen oder anderen Gefahr. | wie VHB 92 (Hagel bisher über Klausel mitversichert) | |||
Neuwertversicherung | Generell Neuwert-Entschädigung (Wiederbeschaffungspreis) außer, wenn Sachen nicht mehr im Haushalt des VN verwendet werden; ansonsten keine Einschränkung. | wie VHB 92 | |||
Unterversicherung | Kein Abzug wegen Unterversicherung, wenn als Versicherungssumme mindestens 1200 € je m2 Wohnfläche vereinbart wurden. | wie VHB 92 | |||
Vandalismus nach Einbruch | Versichert | versichert | |||
Glasversicherung für Gebäude und Mobilar | nur durch besonderen Vertrag versicherbar | wie VHB 92 | |||
Motorgetriebene Rasenmäher, Krankenfahrstühle, Gokarts und Spielfahrzeuge | Versichert | nicht versichert | |||
Vom Mieter in das Gebäude eingefiigte Sachen bei Gefahrtragung | Versichert | wie VHB 92 | |||
Brandschäden durch Nutzfeuer/-wärme | Versichert | nicht versichert | |||
Waschmaschinen und Wäschetrockner in Gemeinschaftsräumen | Versichert | nicht versichert | |||
Hotelkosten nach einem Versicherungsfall | versichert bis zu 100 Tage, täglich bis max. 1 °/00 der Versicherungssumme (Erweiterung gegen Zuschlag) | nicht versichert | |||
Transport- und Lagerkosten nach einem Versicherungsfall | versichert bis zu 100 Tage | nicht versichert | |||
Sachen in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes | Versichert | nicht versichert | |||
Wertsachen | Die Entschädigungsgrenze für Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken sowie Sachen aus Silber und Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel, hegt bei 20% der Versicherungssumme. Sofern sich diese Sachen außerhalb mehrwandiger Stahlschränke (Mindestgewicht 200 kg) oder eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür befinden, ist die Entschädigung außerdem begrenzt auf | wie VHB 92 | |||
2000 € für Bargeld, | 1500 € für Bargeld | ||||
5000 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, | wie VHB 92 | ||||
40 000 € für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. | wie VHB 92 | ||||
Abgrenzung zur Schmuck- und Pelzsachenversicherung | Nicht versichert sind Sachen, für die eine Versicherung für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz besteht. | wie VHB 92 | |||
Einbruchdiebstahl und Raubschäden durch Hausangestellte oder Personen, die beim Versicherungsnehmer wohnen | nicht versichert | nicht versichert | |||
Kraftfall rzeug-lnli al ts- Diebstahl | nicht versichert | nicht versichert | |||
Diebstahl von Wäsche auf der Leine vom Versicherungsgrundstück | nicht versichert | nicht versichert | |||
Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten vom Versicherungsgrundstück | nicht versichert | nicht versichert | |||
Diebstahl von Fahrrädern aus allgemein genutzten Räumen oder im Freien | gegen Beitragszuschlag Fahrraddiebstahl versicherbar | wie VHB 92 | |||
Boote, Flugdrachen | versichert sind Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfgeräte und Flugdrachen, dazugehörige Motoren | wie VHB 92, jedoch ohne deren Motoren | |||
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Gewerbe dienen | in der Wohnung versichert, jedoch nicht in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen | wie VHB 92 | |||
Kleinvieh, Futter- und Streuvorräte | in der Wohnung versichert | wie VHB 92 | |||
Außenversicherung | weltweit 10%, max. 20 000 € | 10%, max. 15 000 €, Europa geografisch | |||
Antennen, Markisen | versichert, soweit nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Räumen dienend | analog VHB 92 | |||
Versicherungssumme nach einem Schaden | volle Summe nach der Entschädigung | analog VHB 92 | |||
Summenanpassung | Vertragsbestandteil, Widerspruch möglich | analog VHB 92 | |||
Anzeigepflicht | Beantwortung der Antragsfragen | analog VHB 92 |
Dem Kunden könne nicht zugemutet werden, in diesem Fall Türen und Fenster zu schließen, die Rolläden herunterzulassen und die Alarmanlage einzuschalten.
Raub hegt dann vor, wenn innerhalb der Wohnung gegen den Versicherten Gewalt angewendet wird, um ihn zu berauben. Schon die Androhung von Gewalt ist ausreichend.
Vandalismus liegt vor, wenn der Einbrecher in die Wohnung gewaltsam eindringt und dabei vorsätzlich versicherte Gegenstände demoliert oder zerstört.
• Feuer
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag (einschließlich Überspannungsschäden), Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges sowie Folgeschäden, die damit unmittelbar Zusammenhängen (z. B. Schäden durch Rauch oder Ruß). Mitversichert sind Schäden durch Löschen, Niederreißen und Aufräumen.
• Vandalismus
Versichert sind Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung einschließlich Beschädigungen am Versicherungsort und Kosten für notwendige Schlossänderungen sowie Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Täter in eine Wohnung einbricht und dort versicherte Sachen mut- oder böswillig zerstört oder beschädigt (Vandalismus).
• Leitungswasser
Versichert sind Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Aquarien und Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen. Inbegriffen sind auch andere wärmetragende Flüssigkeiten (z. B. Sole, Öle), außerdem Schäden durch Wasserdampf; Frostschäden an sanitären Anlagen und Leitungswasserfuhrenden Installationen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat. Erstattet werden auch Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, tun die an Bodenbelägen, Innen anstrichen oder Tapeten entstandenen Leitungswasserschäden zu beseitigen.
• Sturm
Versichert sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 sowie Hagelschäden.
• Elementarschäden
Versichert sind Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsortes, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.
Achtung: Elementarschäden sind nicht immer mitversichert. Prüfen Sie deshalb Ihren Vertrag!