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Versicherungen rund ums Haus – Hausratversicherung in Deutschland Teil I

Wer einen eigenen Haushalt hat und nicht auf Apfelsinenkisten wohnt, braucht in der Regel eine Hausratversicherung. Über eine Million Einbruchsdelikte werden Jahr für Jahr registriert.

Was gehört eigentlich zum Hausrat?
Vereinfacht formuliert: Hausrat sind alle Gegenstände, die üblicherweise bei einem Einzug mitgebracht oder bei einem Umzug mitgenommen werden.

Hausrat sind nicht nur Möbel, Teppiche, Wäsche, Bekleidung, elektrische und optische Haushaltsgeräte, sondern z. B. auch Gardinen, Bücher, Schallplatten und Musikinstrumente, Bargeld, Wertpapiere und Wertsachen. Sogar Camping-Ausrüstungen, Sportgeräte wie Surfbretter, Falt- und Schlauchboote sowie dem Beruf dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände zählen dazu. Ebenso Rundfunk- und Fernseheinzelantennen und Markisen, die nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.

Dabei ist fremdes Eigentum mitversichert. Ausgenommen ist lediglich das Eigentum von Untermietern.

Wo ist der Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung samt Garage in der Nähe des Versicherungsgrundstückes und Nebenräumen auf dem Versicherungsgrundstück.

Für Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie für Markisen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt.

Die Hausratversicherung kommt sogar für Schäden außerhalb der Wohnung auf: Sie zahlt auch für Sachen, die auf Reisen mitgeführt werden, sich am Arbeitsplatz oder sonst vorübergehend außerhalb de: Wohnung befinden. Erstattet wurden nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen VHB 84 bis zu 10% der Versicherungssumme, höchstens 15 000€. Die VHB 92 haben den Deckungsumfang weltweit ausgedehnt und die Entschädigungsgrenze auf 20 000€ angehoben. Einige Versicherungen bieten jetzt VHB 96 an.

Wie man die richtige Versicherungssumme findet
Was besitzen Sie an Hausrat? Wie hoch ist der Wert? Wie viel kostet es, wenn Sie dies und das nach einem Schaden neu kaufen müssten? Die Summe, mit der Sie Ihren Hausrat versichern (Versicherungs oder Deckungssumme), sollte dem tatsächlichen Wert entsprechen.

Ist sie zu niedrig – der Fachmann spricht dann von Unterversicherung – reicht sie nicht aus, tun z. B einen Totalschaden zu decken und im Falle eines Falles bekommen Sie nur den jeweiligen Schadensanteil ersetzt. Aber das lässt sich leicht vermeiden, indem man Raum für Raum die Werte auflistet.

Abgeschlossen wird auf eine bestimmte Versicherungssumme; sie muss dem Neuwert aller Sachen entsprechen (einschließlich Wertsachen, Teppiche, Kleidung und Sachen im Keller). Nur so lässt sich eine Unterversicherung und dadurch eine Kürzung im Schadensfall vermeiden. Durch Neuanschaffungen und Preisanstieg erhöht sich der Wert des Hausrats nach Vertragsabschluss vielfach. Die Gefahr der Unterversicherung wächst, kann aber vermieden werden, wenn Sie eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter vereinbaren, beispielsweise 1200 €,-/qm.

Ersetzt wird nicht der in der Regel niedrigere Zeitwert, sondern der Neuwert. Das ist der Betrag, den man zur Wiederbeschaffung neuer Einrichtungsgegenstände benötigt. Da vieles von Jahr zu Jahr teurer wird, muss man beim Wiederkauf z. T. erheblich mehr zahlen als Jahre zuvor.

Wertermittlungstabelle Mit dieser Tabelle können Sie den Neuwert Ihres Hausrats genau bestimmen.

Neuwert des HauratsWohn­

zimmer

Schlaf­

zimmer

Gäste-/

Kinder­

zimmer

Küche, Bad, ToiletteFlur, Keller, Speicher Garage u. a.Summe in €
Möbel (auch Polstermöbel), Vorhänge, Gardinen, Jalousien
Lampen, Leuchten, Spiegel, Uhren, Fußbodenbeläge (echte Teppiche gesondert)
Bekleidung, Wäsche, Schuhe
Matratzen, Federbetten, Kissen, Decken, Bettwäsche, Tischwäsche, Hand- und Badetücher
Küchenmaschinen, Küchenge­räte, Kühlschrank, Kühltruhe
Töpfe, Geschirr, Bestecke, Gläser, Vasen, Zinn-, Kupfer-, Messing-, Bronzegegenstände
Vorräte (Lebens-, Genuss-, Putz-, Reinigungsmittel)
Toilettenartikel, Kosmetika, Rasierapparat, Haartrockner, Heimsonne, Massagegerät, Sauna
Fernseh-, Rundfunk-, Ton­bandgeräte, Plattenspieler, CD- Spieler, Videorecorder, Kassettenrecorder
Foto-, Film- und optische Geräte mit Zubehör
Wasch-, Nähmaschinen, Wä­schetrockner, Staubsauger, Heizgeräte
Schreib-, Rechenmaschinen, berufliche und gewerbliche Arbeitsgeräte und Einrich­tungsgegenstände
Musikinstrumente, Noten, Schallplatten, Musik- und Videokassetten, Bücher
Koffer, Taschen, Schirme, Kin­derwagen, Roller, Schlitten, Spielzeug
Werkzeuge, Gartengeräte und -möbel, Campingausrüstung, Jagd- und Hobbygeräte
Skiausrüstung und sonstige Sportgeräte, Kanus, Ruder-, Falt-, Schlauch- und Kunst- stoffboote einschl. ihrer Motorenv
Motorgetriebene Krankenfahr­stühle, Rasenmäher, Go-Karts u. Spielfahrzeuge
Kohle-, Gas-, Elektro-, Ölherde/-öfen
Brennstoffvorräte (z. B. Heiz­öl); fremdes Eigentum ausge­schlossen

  

Fahrräder
Vom Mieter angeschaffte sanitäre Einrichtung
Bargeld
Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken) sowie Sachen aus Silber
Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel
Summe:

Unterversicherung
Wird die Versicherungssumme bei der Beantragung zu niedrig festgesetzt, liegt eine Unterversicherung vor.

Der Wert des Hausrats liegt bei 50 000€ und die Versicherungssumme beträgt 40 000€, es liegt eine Unterversicherung vor. Werden bei einem Einbruchdiebstahl Gegenstände im Wert von 30 000€ entwendet, stehen dem Versicherten nur 24 000€ zu. Die Berechnung geht wie folgt:

Versicherungssumme
_______________________________ x Schaden = Schadensersatz
Wert des Hausrats

Die Versicherungsbedingungen
Was genau versichert ist, hängt von den Versicherungsbedingungen ab, die Gegenstand des Versicherungsvertrages sind. Bei einem Neuabschluss werden die VHB 92 bzw. VHB 96 zugrunde gelegt. Die VHB 84 werden nicht mehr angeboten, sind aber noch bei vielen Altverträgen Vertragsbestandteil.

Die Tarifzonen
Wegen des regional unterschiedlichen Schadensverlaufs gibt es verschiedene Gefährdungszonen. Am teuersten ist es, den Hausrat in Ballungsräumen und Großstädten zu versichern, am günstigsten in dünn besiedelten ländlichen Gebieten.

Versicherte Schäden
• Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
Beim Einbruchdiebstahl muss die versicherte Wohnung gewaltsam aufgebrochen worden sein.

Der so genannte einfache Diebstahl, der zum Beispiel durch ein offenes Fenster ermöglicht wurde, ist nicht versichert. Hierfür gibt es allerdings ein BGH-Urteil, das diese Versicherungsklausel für unwirksam erklärt, da der Versicherungsnehmer unangemessen belastet wird. Genaugenommen müsste der Versicherer schon dann nicht zahlen, wenn der Versicherte die Wohnung verließe, um den Mülleimer zu entleeren.

Die VHB 92 – VHB 84 im Vergleich
 

VHB 92VHB 84
Gefahren-Kombinationvierfach (Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungs­wasser und Sturm incl. Hagel) ohne Ausschlussmöglich­keit der einen oder anderen Gefahr.wie VHB 92 (Hagel bisher über Klausel mitversichert)
NeuwertversicherungGenerell Neuwert-Entschädigung (Wiederbeschaffungspreis) außer, wenn Sachen nicht mehr im Haushalt des VN verwendet werden; ansonsten keine Einschränkung.wie VHB 92
UnterversicherungKein Abzug wegen Unterversicherung, wenn als Versiche­rungssumme mindestens 1200 € je m2 Wohnfläche ver­einbart wurden.wie VHB 92
Vandalismus nach EinbruchVersichertversichert
Glasversicherung für Ge­bäude und Mobilarnur durch besonderen Vertrag versicherbarwie VHB 92
Motorgetriebene Rasenmä­her, Krankenfahrstühle, Gokarts und SpielfahrzeugeVersichertnicht versichert
Vom Mieter in das Ge­bäude eingefiigte Sachen bei GefahrtragungVersichertwie VHB 92
Brandschäden durch Nutzfeuer/-wärmeVersichertnicht versichert
Waschmaschinen und Wä­schetrockner in Gemein­schaftsräumenVersichertnicht versichert
Hotelkosten nach einem Versicherungsfallversichert bis zu 100 Tage, täglich bis max. 1 °/00 der Ver­sicherungssumme (Erweiterung gegen Zuschlag)nicht versichert
Transport- und Lagerko­sten nach einem Versiche­rungsfallversichert bis zu 100 Tagenicht versichert
Sachen in Garagen in der Nähe des Versicherungs­ortesVersichertnicht versichert
WertsachenDie Entschädigungsgrenze für Bargeld, Urkunden ein­schließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Mün­zen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Pla­tin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Ölge­mälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken sowie Sachen aus Silber und Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel, hegt bei 20% der Versicherungssumme. Sofern sich diese Sachen au­ßerhalb mehrwandiger Stahlschränke (Mindestgewicht 200 kg) oder eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür befinden, ist die Entschädigung außer­dem begrenzt aufwie VHB 92
2000 € für Bargeld,1500 € für Bargeld
5000 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,wie VHB 92
40 000 € für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Brief­marken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.wie VHB 92
Abgrenzung zur Schmuck- und Pelzsachen­versicherungNicht versichert sind Sachen, für die eine Versicherung für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz besteht.wie VHB 92
Einbruchdiebstahl und Raubschäden durch Haus­angestellte oder Personen, die beim Versicherungs­nehmer wohnennicht versichertnicht versichert
Kraftfall rzeug-lnli al ts- Diebstahlnicht versichertnicht versichert
Diebstahl von Wäsche auf der Leine vom Versiche­rungsgrundstücknicht versichertnicht versichert
Diebstahl von Gartenmö­beln und -geräten vom Versicherungsgrundstücknicht versichertnicht versichert
Diebstahl von Fahrrädern aus allgemein genutzten Räumen oder im Freiengegen Beitragszuschlag Fahrraddiebstahl versicherbarwie VHB 92
Boote, Flugdrachenversichert sind Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfgeräte und Flugdrachen, dazugehörige Motorenwie VHB 92, jedoch ohne deren Motoren
Arbeitsgeräte und Einrich­tungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Ge­werbe dienenin der Wohnung versichert, jedoch nicht in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumenwie VHB 92
Kleinvieh, Futter- und Streuvorrätein der Wohnung versichertwie VHB 92
Außenversicherungweltweit 10%, max. 20 000 €10%, max. 15 000 €, Europa geografisch
Antennen, Markisenversichert, soweit nicht mehreren Wohnungen oder ge­werblichen Räumen dienendanalog VHB 92
Versicherungssumme nach einem Schadenvolle Summe nach der Entschädigunganalog VHB 92
SummenanpassungVertragsbestandteil, Widerspruch möglichanalog VHB 92
AnzeigepflichtBeantwortung der Antragsfragenanalog VHB 92

 
Dem Kunden könne nicht zugemutet werden, in diesem Fall Türen und Fenster zu schließen, die Rolläden herunterzulassen und die Alarmanlage einzuschalten.

Raub hegt dann vor, wenn innerhalb der Wohnung gegen den Versicherten Gewalt angewendet wird, um ihn zu berauben. Schon die Androhung von Gewalt ist ausreichend.

Vandalismus liegt vor, wenn der Einbrecher in die Wohnung gewaltsam eindringt und dabei vorsätzlich versicherte Gegenstände demoliert oder zerstört.

• Feuer
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag (einschließlich Überspannungsschäden), Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges sowie Folgeschäden, die damit unmittelbar Zusammenhängen (z. B. Schäden durch Rauch oder Ruß). Mitversichert sind Schäden durch Löschen, Niederreißen und Aufräumen.
• Vandalismus

Versichert sind Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung einschließlich Beschädigungen am Versicherungsort und Kosten für notwendige Schlossänderungen sowie Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Täter in eine Wohnung einbricht und dort versicherte Sachen mut- oder böswillig zerstört oder beschädigt (Vandalismus).

• Leitungswasser
Versichert sind Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Aquarien und Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen. Inbegriffen sind auch andere wärmetragende Flüssigkeiten (z. B. Sole, Öle), außerdem Schäden durch Wasserdampf; Frostschäden an sanitären Anlagen und Leitungswasserfuhrenden Installationen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat. Erstattet werden auch Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, tun die an Bodenbelägen, Innen anstrichen oder Tapeten entstandenen Leitungswasserschäden zu beseitigen.
• Sturm
Versichert sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 sowie Hagelschäden.
• Elementarschäden
Versichert sind Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsortes, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.

Achtung: Elementarschäden sind nicht immer mitversichert. Prüfen Sie deshalb Ihren Vertrag!

Jul 27, 2017gesundhe-admin
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