Zusatzversicherungen
Gegen zusätzliche Beiträge können auch Glasbruch, Fahrraddiebstahl und so genannte Induktionsschäden mitversichert werden. Alle diese Zusatzeinschlüsse im Hausratvertrag sollten gut überlegt werden. Die Schäden, die hierbei entstehen können, sind relativ gering, im Verhältnis zum zusätzlichen Beitrag meines Erachtens sehr niedrig. Wie die meisten Zusatzversicherungen sind sie Luxus. Dennoch hierzu einige Anmerkungen:
• Fahrraddiebstahl
Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich
– das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war und außerdem
– der Diebstahl zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand.
Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1% der Versicherungssumme für den Hausrat begrenzt. Eine höhere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.
Was Sie im Schadensfall tun müssen
• Im Falle eines Brandes rufen Sie sofort die Feuerwehr. Halten Sie immer die für Sie gültigen Notrufhummern bereit!
• Bei Wasserschäden schließen Sie als erstes den Haupthahn (Wissen Sie, wo der Haupthahn ist?). Besteht Gefahr, dass austretendes Wasser unter elektrischer Spannung steht? Im Zweifelsfall immer die Sicherungen der betroffenen Räume ausschalten.
• Lassen Sie zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur durch einen Fachmann auftauen.
• Benachrichtigen Sie unverzüglich die Versicherungsgesellschaft, und legen Sie sobald wie möglich ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis aller abhanden gekommenen, zerstörten oder beschädigten Sachen vor, in welchem Sie jeweils den Anschaffungspreis und das Anschaffungsjahr aufführen.
• Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub benachrichtigen Sie unverzüglich die Polizei, und legen Sie ihr eine Liste der abhanden gekommenen oder beschädigten Gegenstände vor.
• Bei Diebstahl eines versicherten Fahrrads teilen Sie der Polizei den Hersteller, das Modell, die Lackierung und die Rahmennummer mit (Liste griftbereit halten!). Hilfreich ist auch die Angabe auffälliger Zusatzausstattung.
• Lassen Sie entwendete Sparbücher, Kreditkarten und andere Urkunden sofort sperren.
• Helfen Sie bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege beibringen (Wenn Sie Originale weggeben müssen, zur Sicherheit Kopien aufbewahren).
• Wenn der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt werden konnte, teilen Sie dies unverzüglich Ihrer Versicherungsgesellschaft mit.