Wenn Sie trotz allem Versicherungen über Vermittler abschließen wollen, dann beachten Sie unbedingt Folgendes: Gerichte schützen Sie nur bei Schäden durch die Vermittlung von falschen, nicht bedarfsgerechten Versicherungen (also nicht bei zu teuren Verträgen). Und Schadenersatz wird Ihnen nur zugesprochen, wenn Sie die Falschberatung beweisen können.
TIPP. Wenn Sie ein Berater aufsucht, geben Sie ihm Ihre persönlichen Daten schriftlich, lassen Sie ihn Ihren Bedarf schriftlich ermitteln und verlangen Sie eine schriftliche Analyse sowie schriftliche Angebote mit einer Begründung für ihre Bedarfsgerechtigkeit. Lassen Sie den Vermittler alle Schriftstücke – auch die von Ihnen erstellten – abzeichnen und behalten Sie diese in guter Verwahrung. Die falsche Bedarfsanalyse und Falschvermittlung von Verträgen zeigt sich – wenn überhaupt – erst nach Jahren. Schließen Sie Haftpflicht-, Hausrat-, Gebäude-, Unfallversicherungen nur mit Laufzeiten von einem Jahr ab (auch wenn der Vertreter Sie mit Rabatten in die Falle langfristig unkündbarer Verträge zu locken versucht)!
Folgende Unternehmen sind in der Regel im Bereich der Versicherungen für private Haushalte besonders teuer bzw. nicht empfehlenswert: Aachener & Münchener, Allianz (Frankfurter, Bayerische Versicherungsbank, Deutsche Versicherungs AG),ARAG, Barmenia ,Axa/Colonia, Continentale, Deutscher Herold, Deutscher Ring, Deutscher Lloyd, Hamburg-Mannheimer, Hanse-Merkur, Ideal, IDUNA/Signal, Karlsruher, Mannheimer, MLP, Neckura, Nordstern(-Colonia), NOVA, Nürnberger, R+V, Stuttgarter, Vereinte, Vereinigte Versicherung von Amerika, Victoria, Volksfürsorge, WWK, Württembergische Vers. AG, Würzburger…
Probleme mit dem Kleingedruckten
Bis zum Jahre 1994 konnten sich die Verbraucher darauf verlassen, dass die Bedingungen zu allen Versicherungen vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt und dadurch weitgehend einheitlich waren. Wer also eine Versicherung abschließen wollte, brauchte eigentlich nur noch nach der günstigsten Prämie zu suchen. Diese – zumindest teilweise – Transparenz gibt es jetzt nicht mehr. Das bedeutet, dass im Grunde jede Gesellschaft ihre eigenen Bedingungen und Tarife entwickeln kann. Nur bei Missständen kann das BAV eingreifen, aber eben erst nachträglich. Das Aufsichtsamt hat aber im Jahre 1998 eingeräumt, dass sich das Amt wegen Personal-mangels nicht um die Zulässigkeit und Verständlichkeit der auf dem Markt befindlichen Versicherungsbedingungen kümmern könne, sondern diese Aufgabe den Verbraucherorganisationen überlassen müsse.
Wenn man dann noch bedenkt, dass die Versicherungsunternehmen aller EG-Länder in Deutschland ohne jede Zulassung ihre Versicherungen anbieten dürfen, dann kann sich jeder leicht vorstellen, dass es keine Transparenz mehr geben kann. Gesellschaften und Vermittler können Mogelpackungen zu Mondprämien anbieten, die der Verbraucher kaum erkennen wird. Aus diesem Grunde hat der Bund der Versicherten bereits die Funktion einer neuen Kontrollinstanz für Bedingungen und Prämien übernommen. Er hat mit mehreren Versicherungsunternehmen Rahmenverträge (Gruppenversicherungen) abgeschlossen für die Bereiche Leben, Berufsunfähigkeit, Unfall, Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude und Rechtsschutz. Und seit Juli 1994 können die BdV-Experten Bedingungen und Prämien der Gruppenverträge mehr noch als bisher mitgestalten. Mitglieder dieses Vereins können sich jederzeit zu diesen privat kontrollierten Gruppenverträgen an- oder abmelden.
Außerdem geht der BdV gerichtlich gegen mogelige Informationen und Bedingungen vieler Lebensversicherungsgesellschaften vor. Am 9. Mai 2001 hat der Bundesgerichtshof z.B. auf Grund von Klagen des BdV drei Klauseln in den Bedingungen zu Kapital-Lebens- und privaten Rentenversicherungen, die den Rückkaufswert, die Beitragsfreistellung und die Abschlusskosten betrafen, für unwirksam erklärt, weil durch intransparente Formulierungen die hohen finanziellen Verluste bei einer Kündigung oder Beitragsfreistellung für den Verbraucher oder Versicherten nicht erkennbar waren. Diese Urteile haben erhebliche Auswirkungen für alle, die nach 1994 Kapital-Lebens- oder private Rentenversicherungen (auch als Altersvorsorgeverträge) abgeschlossen haben.