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Versicherungsbeginn bei Lebensversicherung richtig verstehen

Der Versicherungsvertrag kommt üblicherweise durch die Antragsannahme des VR in der Form zustande, dass dem VN der Versicherungsschein (Police) ausgehändigt wird (formeller Beginn). Da aber für die Lebensversicherung das Einlösungsprinzip gilt, besteht vor Zahlung des Erstbeitrags (Einlösungsbeitrag) kein Versicherungsschutz (materieller Beginn).
Der VR ist bei Nichtzahlung allerdings nur dann leistungsfrei, wenn er den VN durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf die Rechtsfolge der Nichtzahlung aufmerksam gemacht hat.
Die einmalige oder erste Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Für die Beitragszahlung genügt es, wenn der VN seine Bank mit der Überweisung beauftragt oder den Betrag dort bar eingezahlt hat. Der Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim VR ist für den Beginn des Versicherungsschutzes unerheblich. Hat der VN dem VR eine Einzugsermächtigung erteilt, gilt der Einlösungsbeitrag auch schon vor Einzug durch den VR als gezahlt, wenn das Konto am Fälligkeitstag eine entsprechende Deckung aufweist. •
Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antragstellung
Es gelten die folgenden Versicherungsbedingungen;
• Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Lebensversicherung
Der VR kann mit der Antragstellung einen vorläufigen Versicherungsschutz anbieten. Dieser erstreckt sich auf die für den Todesfall beantragten Leistungen. Ist eine UZV beantragt, wird die beantragte Unfallversicherungssumme zusätzlich gezahlt, wenn während der vorläufigen Deckung ein tödlicher Unfall bzw. innerhalb eines Jahres der unfallbedingte Tod eintritt. Die Gesamtleistung (einschließlich UZV) beträgt jedoch höchstens 100000,00€.
Voraussetzungen für vorläufigen Versicherungsschutz
• Der technische Beginn liegt nicht später als zwei Monate nach der Antragstellung.
• Der Erstbeitrag (Einlösungsbeitrag) für die beantragte Versicherung ist bereits gezahlt worden, oder es wurde eine Einzugsermächtigung erteilt.
• Das Zustandekommen der beantragten Versicherung wird nicht von besonderen Voraussetzungen (z.B. Gewährung eines Hypothekendarlehens) abhängig gemacht.
• Der Antrag bewegt sich im Rahmen der angebotenen Tarife und deren Bedingungen.
• Die versicherte Person hat bei Unterzeichnung des Antrags das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Beginn des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt am Tag, an dem der Antrag beim VR eingeht, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Antragsunterzeichnung.

Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der vorläufige Versicherungsschutz endet spätestens zwei Monate nach Unterzeichnung des Antrags.
Der vorläufige Versicherungsschutz endet jedoch vor Ablauf von zwei Monaten nach Unterzeichnung des Antrags, wenn
• der Versicherungsschutz aus der beantragten Versicherung begonnen hat,
• der Antrag vom VR abgelehnt wurde,
• der Antrag angefochten oder vor Eingang beim VR zurückgenommen wurde,
• der Einlösungsbeitrag nicht eingezogen werden konnte oder dem Einzug widersprochen wurde,
• der VN von seinem Verbraucherrecht Gebrauch gemacht hat.
Für den vorläufigen Versicherungsschutz wird kein besonderer Beitrag erhoben. Im Leistungsfall ist jedoch ein Entgelt fällig, das dem Beitrag der beantragten Versicherung für den Zeitraum vom Beginn des vorläufigen Versicherungsschutzes bis zum Eintritt des Versicherungsfalles entspricht. Dieser Betrag wird mit dem bereits gezahlten Einlösungsbeitrag verrechnet und entspricht höchstens dem Tarifbeitrag für die im Rahmen des vorläufigen Versicherungsschutzes vorgesehenen Höchstsummen.

Beteiligte Personen am Lebensversicherungsvertrag
In welchem Fall ist bei der Fremdversicherung die schriftliche Einwilligung der versicherten Person nötig? Begründen Sie diese Regelung.
Erläutern Sie die Besonderheiten, wenn
a) der VN minderjährig ist,
b) die versicherte Person
– jünger als 7 Jahre ist,
– minderjährig, aber älter als 7 Jahre ist.
Bei welchen Arten der Lebensversicherung gibt es mehr als eine versicherte Person?
Sie sind in einer Agentur der Proximus Versicherung AG tätig und werden von Frau Schäfer (60 Jahre) besucht. Frau Schäfer will für ihre 10-jährige Enkelin eine Kapitallebensversicherung über 12 500,00 € mit einer Laufzeit von 12 Jahren abschließen und die laufenden Beiträge übernehmen. Versicherte Person soll die Enkelin sein.
• Arbeitsauftrag
Beraten Sie Frau Schäfer, ob und wie dies realisierbar ist, welche Rechte und Pflichten sie dadurch ggf. übernimmt und was geschieht, wenn sie vorzeitig stirbt.
Sie sind Mitarbeiter/-in in der Betriebsabteilung Leben der Proximus Versicherung AG.
Folgendes Schreiben der VN Heike Ohlert wird Ihnen durch den Büroleiter vorgelegt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch Ihren Versicherungsvertreter bin ich seinerzeit zum Abschluss einer Lebensversicherung bewegt worden. Ich werde in zwei Monaten volljährig und habe dies schon jetzt zum Anlass genommen, sämtliche Verpflichtungen zu überprüfen, für die ich dann alleine einzustehen habe. Ich komme zu dem Ergebnis, dass eine Lebensversicherung für mich zur Zeit überflüssig ist, da ich dringendere Wünsche (z.B. Erwerb des Führerscheins) zunächst erfüllen möchte. Bitte beenden Sie den Vertrag mit dem Tag meiner Volljährigkeit und zahlen Sie die bisher eingezahlten Beiträge an mich zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Ohlert

• Auszug aus dem Vertragsspiegel
Auszug aus dem Vertragsspiegel Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall Versicherte Person und VN: Heike Ohlert Versicherungsbeginn:
01.Okt. 2005 Versicherungsdauer: 15 Jahre Versicherungssumme: 10 000,00 €
Beitragszahler: Josef Ohlert (Vater)
Der Antrag trägt die Unterschriften von Heike Ohlert und >osef Ohlert.
• Arbeitsauftrag
Sie sollen prüfen, ob der Vertrag zu erfüllen ist oder ob dem Aufhebungsbegehren der VN nachgekommen werden kann.
Vertragsabschluss
Warum erübrigt sich in der reinen Altersrentenversicherung eine Gesundheitsprüfung?
Nennen Sie Beispiele für objektive und subjektive Risiken in der Lebensversicherung.
Nach Aufforderung durch den VR muss der Antragsteller dem VR vor Vertragsabschluss nach VVG alle noch eingetretenen risikoerhöhenden Veränderungen mitteilen. Nennen Sie Beispiele für solche Risikoveränderungen.
Sie sind Mitarbeiter/-in der Antragsabteilung Leben der Proximus Versicherung AG.
Der Antrag der Kundin Monika Jentzsch weist aus, dass sich die Kundin vor einem halben Jahr wegen eines Gallenleidens einer Operation unterziehen musste. Sie holen eine Arztauskunft ein und erfahren, dass Frau Jentzsch gute Aussichten hat, dass das Leiden auf Dauer ganz ausheilt.
• Auszug aus dem Antragsdaten
Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall Zu versichernde Person: Monika Jentzsch, geb. 24.Nov. 1969 Versicherungssumme: 40000,00€
Beantragter Versicherungsbeginn: 01.Febr. d.J.
Versicherungsdauer: 25 Jahre Zusatzvereinbarungen: keine
• Arbeitsauftrag
Sie sollen eine Risikobeurteilung vornehmen und entscheiden, ob und ggf. unter welchen Bedingungen der Antrag angenommen werden kann. Formulieren Sie das Ergebnis Ihrer Risikobeurteilung und Ihre Annahmeentscheidung (mit kurzer Begründung) in Stichworten.
In welchem Fall bietet sich eine Abkürzung der Versicherungsdauer als risikoeinschränkende Maßnahme an?
Welche Wirkung hat die Annahme zu erschwerten Bedingungen für das Zustandekommen des Lebensversicherungsvertrages?
Welche Art der Lebensversicherung kann einem Antragsteller angeboten werden, der aus gesundheitlichen Gründen nicht im Rahmen einer gemischten Lebensversicherung versicherbar ist? Begründen Sie Ihre Antwort.

Versicherungsbeginn
Erläutern Sie Vorgehensweise und Zweck einer Rückdatierung im Rahmen der Lebensversicherung.
Erläutern Sie, ab welchem Zeitpunkt voller Versicherungsschutz im Rahmen der Lebensversicherung besteht.
Nach Antragstellung bietet der VR einen vorläufigen Versicherungsschutz. Erläutern Sie dazu
– die Höchstsummen (einschließlich UZV),
– die Voraussetzungen,
– den Beginn,
– die Beendigungsmöglichkeiten.
Sie sind Mitarbeiter in der Antragsabteilung Leben der Proximus Versicherung AG und erhalten das folgende Schreiben der Kundin Sandra Lützenrath:

Sehr geehrte Damen und Herren,
am gestrigen Tage habe ich den Versicherungsschein zu der von mir beantragten Lebensversicherung erhalten. Aus dem Kontoauszug meiner Bank ersehe ich, dass Sie auch schon den ersten Beitrag eingezogen haben.
Leider ist bei mir unerwartet ein finanzieller Engpass eingetreten und ich würde deshalb gerne von der Versicherung Abstand nehmen.
Was kann ich noch unternehmen, damit der abgebuchte Beitrag zurückerstattet wird und ich aus der weiteren vertraglichen Verpflichtung entlassen werde? Bitte haben Sie Verständnis für meine Situation.
Gerne erwarte ich Ihre Rückantwort.

Mit freundlichen Grüßen Sandra Lützenrath

• Auszug aus dem Vertragsunterlagen
Auszug aus den Vertragsunterlagen
Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall Versicherte Person und VN: Sandra Lützenrath Versicherungssumme: 150 000,00 €
Versicherungsbeginn: 01. Mai d. J.
Versicherungsdauer‘. 30 Jahre Jährlicher Beitrag: 4 550,00€
Besondere Vereinbarungen: Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antragstellung bis 100000,00€ VS.
Antragsaufnahme durch die Versicherungsagentur Hilmar Krause am 20. März d. J.
Bei Antragstellung wurde eine Kopie des Antrages ausgehändigt. Zustellung der Police mit allen Unterlagen am 04. Mai d. J.
• Arbeitsauftrag
Prüfen Sie die Rechtslage und skizzieren Sie den Inhalt des Antwortschreibens an Frau Lützenrath.
Beitrag
Erläutern Sie den Unterschied zwischen Einmalbeitrag und Beitragsdepot. Nennen und erläutern Sie die Beitragsbestandteile.
Ermitteln Sie mit Hilfe der Sterbetafel in den anderen Artikel unseres Versicherungsportals für einen 40-jährigen Mann und für eine gleichaltrige Frau
a)die einjährige Sterbewahrscheinlichkeit,
b)die mittleren Lebenserwartungen.

Erläutern Sie die Zahlen.
Wie wirken sich die unterschiedlichen Lebenserwartungen zwischen Männern und Frauen auf die entsprechenden Tarife
a) in der gemischten Lebensversicherung,
b) in der aufgeschobenen Rentenversicherung aus?
Begründen Sie Ihre Aussage.
Erläutern Sie die Konsequenzen einer
a) Erhöhung,
b) Senkung
des Rechnungszinsfußes für den Beitrag in der gemischten Lebensversicherung.
Frau Blatt, 35 Jahre, selbstständige Kauffrau, möchte Vorsorgen. Sie interessiert sich für eine Rentenversicherung mit Rentenbeginn im 61. Lebensjahr und hätte gerne Alternativen vorgeschlagen. Insbesondere interessiert sie die jeweilige Höhe des Kapitals zu Rentenbeginn und die Altersrente.
Sie will vierteljährlich 1 500,00€ aufwenden.
Stellen Sie die erforderlichen Berechnungen an:
a) für eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Garantieleistung und 10-jähriger Rentenbeginnphase als Basisvorsorge,
b) für eine Fondgebundene Rentenversicherung als Basisvorsorge,
c) für eine auf geschobene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr und 10- jähriger Rentenbeginnphase als Sonstige Vorsorge,
d) für eine fondsgebundene Rentenversicherung als Sonstige Vorsorge.
Herr Conrads, 30 Jahre, ledig, kinderlos, möchte monatlich 90,00€ für eine Rentenversicherung als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes aufbringen.
Er möchte wissen, welches Kapital und welche Rente die infrage kommenden Tarife (Rentenbeginn 61 Jahre mit 4-jähriger Rentenbeginnphase, Rentengarantiezeit
5 Jahre) ausweisen, wenn er alternativ wählt
a) die Rente gern. Rentenreformgesetz,
b) die Rente Invest gern. Rentenreformgesetz.
Herr Neuenfeldt, 32 Jahre, möchte für den Fall des vorzeitigen Todes seine Ehefrau und seine beiden Kinder versorgt wissen. Er wünscht eine Risikoversicherung, die bis zu seinem 65. Lebensjahr laufen soll. Hierfür will er monatlich 30,00€ aufwenden.
a) Welche VS kann ihm hierfür geboten werden?
b) Um welchen Betrag erhöht sich der Beitrag, wenn noch eine Unfall-Zusatzversicherung eingeschlossen wird?
Frau Blatt hat erkannt, dass eine Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit ebenfalls notwenig ist. Hierfür möchte sie halbjährlich 600,00€ aufwenden.
Wie hoch werden die garantierte und die gesamte BU-Rente sein?

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