Was tun im Versicherungsfall?
Ist der Schaden eingetreten, heißt es zunächst Ruhe bewahren, denn Sie müssen an mehreren Fronten nahezu gleichzeitig aktiv werden. Zunächst müssen Sie sofort Ihre Versicherung informieren. Am besten zunächst telefonisch, anschließend auch schriftlich.
Achtung!
Informieren Sie Ihre Versicherung am gleichen, spätestens am folgenden Tag nach Kenntnis des Schadens. Eine Woche sollten Sie nicht warten, denn das könnte ein Ablehnungsgrund sein.
Bei Einbruch, Raub, Vandalismus, Brand oder Explosion müssen Sie ebenfalls sofort die Polizei informieren und den Schaden anzeigen. Denken Sie daran, eine Liste der Gegenstände mitzunehmen, die gestohlen oder verbrannt sind. Diese Liste müssen Sie, am besten zusammen mit Nachweisen wie Kauf-belegen oder Bedienungsanleitungen sowie einer Bestätigung der polizeilichen Anzeige, auch spätestens nach zwei Tagen an die Versicherung schicken. Sind EC- oder Kreditkarten, Sparbücher oder Wertpapiere gestohlen worden, sollten Sie umgehend Ihre Bank anrufen, um Sperren zu veranlassen.
Abschluss und Kündigung einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherungen können als Einjahres- oder Mehrjahrespolicen (meist drei, früher auch fünf Jahre) abgeschlossen werden. Um flexibler zu sein, sollten Sie die Einjahrespolice wählen. Sie verlängert sich dann Jahr für Jahr.
Für die Kündigung einer Hausratpolice gibt es zwei Möglichkeiten: einmal die ordentliche Kündigung zum Ablauf des Vertrages. Dafür müssen Sie spätestens drei Monate vorher schriftlich gekündigt haben, am besten per Einschreiben. Zum anderen können Sie auch außerordentlich kündigen, nämlich
• nach einem Schaden,
• nach einer Beitragserhöhung,
• im Todesfall durch die Angehörigen,
• nach einem Umzug in einen anderen Ort, wenn sich dadurch Preis und Leistung ändern.
In allen Fällen der außerordentlichen Kündigung müssen Sie innerhalb eines Monats aktiv werden. Die gleichen Möglichkeiten der Kündigung hat auch der Versicherer. Bei Wohngebäudepolicen sollten Sie zunächst eine Dreijahresversicherung abschließen. Sie enthält meist ohne Extrabeitrag eine Feuerrohbauversicherung. Rechtzeitig vor Ablauf sollten Sie prüfen, ob Sie gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Die Kündigung ist nicht ganz so einfach wie bei der Hausratpolice. Die Kündigungsfrist beträgt zwar meist ebenfalls drei Monate, doch Sie sollten spätestens fünf Monate vor Ablauf der Frist aktiv werden. Denn Ihre finanzierende Bank will dabei ein Wörtchen mitreden (es sein denn, Ihr Haus ist schuldenfrei).
So ist die richtige Reihenfolge: Holen Sie zunächst konkrete Angebote für eine neue Wohngebäudeversicherung ein. Dann senden Sie eine Kopie dieser Angebote zusammen mit der Bitte um eine schriftliche Einverständniserklärung an Ihre Bank. Liegt die Einverständniserklärung vor, senden Sie diese zusammen mit der schriftlichen Kündigung an Ihren Altversicherer, natürlich per Einschreiben. Ihr Versicherer könnte auch noch einen aktuellen Grundbuchauszug von Ihnen verlangen. Alle Dokumente müssen jedoch spätestens einen Monat vor dem eigentlichen Kündigungstermin beim Alt-versicherer vorliegen! Erst dann schließen Sie eine neue Wohngebäudeversicherung ab.