Die 67-jahrige Witwe Agnes Lenders schreibt :
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Nachbarin behauptet, auf dem Gehweg vor dem Grundstück meines Einfamilienhauses ausgerutscht zu sein, da ich den Schnee nicht richtig weggeräumt haben soll. Sie verlangt ein Schmerzensgeld von 300,00 € für eine Prellung, die sie erlitten haben will, sowie die Reinigungskosten von 40,00 € für ihre Kleidung. Wenn ich nicht innerhalb von 8 Tagen zahle, würden wir uns vor Gericht Wiedersehen, hat sie mir noch zugerufen.
Ich habe noch nie mit dem Gericht zu tun gehabt und bin völlig ratlos; denn mein Bürgersteig war ordentlich gereinigt. Leider habe ich dafür keine Zeugen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mir helfen können und was Sie hierfür ggf. unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen Agnes Lenders
Privat-Haftpflichtversicherung
Versicherungsnehmerin: Agnes Lenders
Deckungssumme: 2 Mio. € pauschal nach Alternative A
Versicherungsbeginn: 01. April 2004
Versicherungsdauer: 5 Jahre
Zusatzdeckungen: keine
Anzahl der bisherigen Schäden: keine
Arbeitsauftrag
Antworten Sie Frau Lenders. Schildern Sie ihr insbesondere das weitere Vorgehen, damit sie beruhigt wird.
2. Sie sind Mitarbeiter/-in in der Versicherungsagentur Hilmar Krause der Proximus Versicherung und haben Ihren ersten Arbeitstag nach dem Urlaub.
Während Ihres Urlaubs sind die nachstehenden Schadenmeldungen durch die übrigen Mitarbeiter der Agentur noch unbearbeitet geblieben. Sie erhalten den Auftrag, die Haftungs- und Deckungsprüfung vorzunehmen und die Kunden vorab telefonisch zu informieren. Es bestehen keine Beitragsrückstände zu den Privat-HV-Verträgen der nachstehenden Kunden.
VN Alfred Hanke schreibt:
Unser Sohn Michael, der zzt. in Köln studiert und dort in einem Studentenwohnheim wohnt, hat während eines Besuches unsere Stehlampe versehentlich umgeworfen, als er seinen Koffer mit schmutziger Wäsche hereintrug. Der Schirm der Stehlampe ist zerbrochen. Die Quittung des Lampengeschäftes über 90,00 € für einen neuen Lampenschirm ist beigefügt. Ich bitte, den Betrag zu ersetzen.
Versicherungsnehmerin Katja Schmülling teilt mit:
Meine Putzfrau hat die Fenster im 1. Obergeschoss unseres Hauses gereinigt und dabei den Putzeimer auf die äußere Fensterbank gestellt.
Beim Reinigen der Oberlichter ist sie versehentlich mit dem Fuß gegen den Putzeimer gestoßen. Dieser fiel auf die Straße und übergoss die gerade vorbeikommende Passantin Frau Margot Grünter. Frau Grünter hat folgende Schadenersatzansprüche gestellt:
Reinigungskosten für ihre Bekleidung: 40,00 €
Kosten des Friseurs: 60,00 €
Schmerzensgeld wegen des erlittenen Schrecks: 100,00 €
Versicherungsnehmer Dieter Langen schickt das folgende Fax:
Die Katze meiner 8-jährigen Tochter Carolin soll nach Angaben unseres Nachbarn, Herrn Max Weber, zwei seiner im Garten frei herumlaufenden Perlhühner getötet haben. Er verlangt 100,00 € Schadenersatz. Bitte informieren Sie mich, ob der Schaden gedeckt ist. Für diesen Fall möchte ich Sie gleichzeitig bitten, den Versicherungsfall direkt mit Herrn Weber abzuwickeln. Seine Anschrift lautet: An den Hecken 5, Kleinkirchen.
Versicherungsnehmer Hans Steffen schreibt:
Während unseres Sommerurlaubs an der Nordsee haben meine Familie und ich einen Tagesausflug mit dem Schiff zur Hallig Hooge gemacht. An der Anlegestelle mieteten wir uns Fahrräder, um die Hallig zu erkunden. Unser 8-jähriger Sohn war kaum zu halten und ist stets vorausgefahren. Wir haben ihn gewähren lassen, da die Radwege ungefährlich schienen. Leider hat er eine Fußgängerin angefahren, die gestürzt ist und sich das Handgelenk gebrochen hat. Bitte teilen Sie mir mit, ob Versicherungsschutz besteht.
• Arbeitsauftrag
Stellen Sie stichwortartig zusammen, was Sie den Kunden am Telefon mit- teilen.