• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Versicherungsschein – Police verstehen

Obwohl der Versicherungsvertrag nicht formbedürftig ist, ist der VR verpflichtet, dem VN eine Urkunde über den abgeschlossenen Versicherungsvertrag auszuhändigen. Diese Vorschrift ist jedoch vertraglich abdingbar, wovon bei kurzfristigen Versicherungen häufig Gebrauch gemacht wird.
Nach dem VVG reicht die Textform für den Versicherungsschein. Nur auf Verlangen des VN ist eine Urkunde auszustellen.
Aus Rationalisierungsgründen ist die Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift des VR (Faksimile) ausreichend.
Der Zweck der Police ist es, die im Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen wiederzugeben.
Der Versicherungsschein ist stets Beweisurkunde, die die widerlegbare Vermutung der Richtigkeit und der Vollständigkeit der vom VR abgegebenen Erklärungen begründet. Der Inhalt der Police gilt demnach als richtig und vollständig, es sei denn, der VN könnte beweisen, dass etwas anderes vereinbart worden ist.
Weitere Bedeutung besitzt der Versicherungsschein als:

a) Schuldschein
• Einfacher Schuldschein: Der VR kann vom Anspruchsteller verlangen, dass dieser die Police im Leistungsfall vorlegt und nach Beendigung des Versicherungsvertrages zurückgibt.
• Qualifizierter Schuldschein: Liegt eine vertragliche Regelung vor, wonach die Rückgabe zu erfolgen hat, so muss sogar der VR die Leistung von der Rückgabe der Police abhängig machen.

Beispiel aus den AVB:
Der VR hat nur gegen Rückgabe des Versicherungsscheines zu leisten.
Hier eignet sich der Versicherungsschein als Mittel der Kreditsicherung, denn der VN kann ihn verpfänden, und der Kreditgeber ist geschützt, weil der VR an den VN, wenn dieser den Versicherungsschein nicht zurückgibt, nicht mit befreiender Wirkung leisten kann.

b) Ausweispapier (Legitimations- oder hinkendes Inhaberpapier)
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Versicherungsschein nur Beweisurkunde und Schuldschein sein soll (Sachversicherung). Wird er jedoch ausnahmsweise auf den Inhaber ausgestellt, so kann er nur ein sog. hinkendes Inhaberpapier nach § 808 BGB sein. In der Lebensversicherung ist dies möglich. Mit der Inhaberklausel gilt dort die Vereinbarung, dass der VR demjenigen, der den Versicherungsschein vorweist, als Berechtigten ansehen darf, über die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen und die Versicherungsleistung des Versicherers in Empfang zu nehmen.
Man spricht vom so genannten hinkenden Inhaberpapier, denn der VR ist andererseits auch dem Inhaber gegenüber berechtigt, den Nachweis der Verfügungs- und Empfangsberechtigung zu verlangen.
Der Lebensversicherer kann die Versicherungssumme bei der Lebensversicherung ohne Bezugsberechtigung an die Person (Inhaber) zahlen, die den Versicherungsschein vorlegt, d. h., er braucht keine Erben zu ermitteln. Nur wenn die Police von einem offenbar nicht Berechtigten vorgewiesen wird, darf der VR nicht leisten, da er sonst wider besseres Wissen bzw. entgegen Treu und Glauben handeln würde. Der Inhaber kann seinerseits die Leistung nur dann verlangen, wenn er sein Gläubigerrecht darlegt, ggf. durch Vorlage des Erbscheins. Schließlich kann der VR mit befreiender Wirkung auch an den materiell berechtigten Nichtinhaber leisten.
Der BGH hat in einem Urteil festgestellt, dass die Inhaberklausel einer Kontrolle nach § 307 BGB standhält.

c) Wertpapier
Policen können in seltenen Fällen (Transportversicherung) echte Wertpapiere, und zwar Order- oder Inhaberpapiere sein.
Bei einem Orderpapier erfolgt die Übertragung der Rechte durch Indossament (Übertragungsvermerk) auf dem Orderpapier, während bei einem echten Inhaberpapier die Rechte mit der Übergabe übertragen werden. Der VR muss an den Inhaber leisten.

Mai 6, 2015gesundhe-admin
Versicherungsverträge anbahnen – Test und LernsituationVersicherte Gefahren und Schäden bei Wohngebäudeversicherung
  Weitere Artikel  
 
Jahresabschluss im Versicherungsunternehmen – Anhang und Lagebericht
 
Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne
 
Rechtlicher Rahmen des Versicherungsunternehmens – detailliertere Information
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen, AUB 2000 Teil IV – detailliertere Information

    Die Versicherungsdauer 10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen Einsätzen? 10.1 Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, […]

    Jan 4, 2017gesundhe-admin
  • Wirtschaftswachstum richtig verstehen – Ziele der Wirtschaftspolitik

    ► Wachstumsbegriff Der Wert des Bruttoinlandsproduktes bemisst sich nach den Preisen der jährlich erstellten Güter und Dienstleistungen (nominales Bruttoinlandsprodukt). Um festzustellen, wie viel pro Jahr tatsächlich mehr produziert worden ist, […]

    Mai 17, 2016gesundhe-admin
  • Beitragsentlastungsvereinbarung, Tarife usw. – Versicherung Ratgeber

       Beitragsentlastungsvereinbarung   Leistungen nach Vollendung des 65. Lebensjahres Leistungen Tarif V 65 Tarif Eintrittsalter Monatliche Beiträge je 50,- EUR Beitragssenkung (Stand: 06/01) Eintrittsalter   m w   0-14 […]

    Feb 25, 2017gesundhe-admin
  • Falsche Kapital-Lebensversicherungen kündigen – Tipps und Angebote

    Wenn Rücktritts- oder Widerspruchsfristen bereits verstrichen sind, können Kapital-Lebens- und private Rentenversicherungen jederzeit gekündigt werden. Meistens gilt: Je eher, desto besser! So meinte schon vor Jahren auch Capital: Besser ein […]

    Aug 22, 2016gesundhe-admin
  • Bausparen und staatliche Förderung – detailliertere Information

    Beispiel: Herr Schulze arbeitet als kaufmännischer Angestellter und verdient brutto 40 000,00 € im Jahr. Frau Schulze arbeitet z. Zt. nicht, da sie die beiden Kinder versorgt. Herr Schulze erhält […]

    Nov 18, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr