Es hängt von Ihren gesundheitlichen Verhältnissen und Ihrem Alter ab, inwieweit Sie noch auf wesentlich billigere Risiko-Lebensversicherungen umsteigen können. Prüfen Sie als Erstes, ob Ihr Versicherungsschutz ausreicht. Dafür sollten Sie Ihre Rentenanwartschaften oder Versorgungsbezüge kennen. Bei der Ermittlung der Rentenanwartschaften hilft das Angebot der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), jährlich die Renten ihrer Versicherten zu berechnen (unter Angabe der Sozialversicherungsnummer die Berechnung abfordern unter BfA, 10704 Berlin – Tel. 0 30/8 65-1, Fax 0 30/8 65-2 72 40, E-Mail: bfa@bfa-berlin*de oder – am einfachsten – per Internet unter bfa-berlin*de und dort unter Service-Center Rentenauskunft). Im Rentenreformgesetz ist vorgesehen, dass die Versicherungsanstalten spätestens ab dem Jahre 2004 für ab 27-Jährige einmal pro Jahr Auskunft über die Rentenanwartschaften geben sollen. Für rentenversicherungspflichtige Mitglieder berechnet auch der Bund der Versicherten die ungefähren Rentenansprüche. Hinweise für solche Berechnungen und Formulare für die Bedarfsermittlung lud auf den Internetseiten des BdV (bundderversicherten*de) zu finden. Bei zwischenzeitlichen Erkrankungen nicht übereilt handeln. Erst wenn der neue Versicherungsschutz unter Dach und Fach ist, sollten Sie die Kapital-Lebensversicherung endgültig kündigen.