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Versicherungssumme für den Fall des Unfalltodes – günstige Unfallversicherung

Die Versicherungssumme für den Fall des Unfalltodes sollten Sie niedrig wählen und für den Todesfall besser über eine so genannte Risiko- Lebensversicherung Vorsorgen. Ihre Familie ist im Falle des Todes – gleichgültig ob durch Krankheit oder Unfall – finanziell besser über diese Lebensversicherung abgesichert (siehe Artikel Risiko-Lebensversicherung). Über die Unfallversicherung sollten Sie nur mit bis zu 25000 Euro Versicherungssumme für den Todesfall Vorsorgen – für sich selbst und Ihren Ehegatten (Jahresbeitrag zehn oder 15 Euro – je nach Beruf). Auch Alleinstehende sollten eine kleine Todesfallsumme mitversichern, weil nur dann im Falle eines Unfalls mit feststehenden Dauerfolgen (z. B. Amputation) Vorauszahlungen auf die Invaliditätsleistung verlangt werden können; wenn nämlich der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode führt, wird nur die Todesfallsumme fällig (deshalb erfolgen Vorauszahlungen nur bei Mitversicherung einer Todesfallsumme und auch nur bis zu dieser Todesfallsumme).

Wie viel Geld wird im Falle einer Teil-Invalidität gezahlt?
Darüber gibt die nachstehende so genannte Gliedertaxe Auskunft, die in den ab 1995 geltenden Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung enthalten ist. Danach werden gezahlt bei Verlust

eines Armes im Schultergelenk 70%
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65%
eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 60%
einer Hand im Handgelenk 55%
eines Daumens 20%
eines Zeigefingers 10%
eines anderen Fingers 5%
eines Beines über Mitte des Oberschenkels 70%
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60%
eines Beines bis unterhalb des Knies 50%
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45%
eines Fußes im Fußgelenk 40%
einer großen Zehe 5%
einer anderen Zehe 2%
eines Auges 50%
des Gehörs auf einem Ohr 30%
des Geruchs 10%
des Geschmacks 5%

Soweit sich der Invaliditätsgrad nach Vorstehendem nicht bestimmen lässt, wird bei der Bemessung in Betracht gezogen, inwieweit die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit auf Dauer beeinträchtigt ist. Wenn Gebrechen den Unfall (mit) ausgelöst haben oder mit zur Invalidität beigetragen haben, wird dieses berücksichtigt und entsprechend in Abzug gebracht. Unfälle durch besondere Gefahren im Beruf oder Privatleben sind nicht mitversichert (z. B. Autorennen, Sportfliegen). Nicht mehr versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd Pflegebedürftige und Geisteskranke.

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