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Versicherungsverträge anbahnen – Test und Lernsituation

Lernsituation 1
Beratung ist unsere Stärke, auch wenn es um das Kleingedruckte im Antrag geht.

Der Vorstand der Proximus Versicherung möchte erreichen, dass die Proximus Versicherung am Markt einen exzellenten Ruf erlangt, was ihre Beratungsqualität angeht. Für die nächste Werbekampagne ist deshalb geplant, dass neben der fachlichen Beratung auch die Aufklärung der Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten bei Antragstellung und Vertragsabschluss in besonderem Maße beachtet werden soll. Über dieses Vorhaben informiert der Vorstand die Außendienstmitarbeiter mit dem folgenden Rundschreiben:

Proximus Versicherung

Der Vorstand

An die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
unseres Werbeaußendienstes

Beratung ist unsere Stärke
auch wenn es um das Kleingedruckte im Antrag geht

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Monat April planen wir eine besondere Werbekampagne. Neben der fachlichen Beratung sollen die Verbraucherrechte und auch Pflichten für den Kunden im Zusammenhang mit Antragstellung bzw. Vertragsabschluss mit in den Vordergrund gerückt werden. Wir sind sicher, dass durch eine solche Aufklärung Bedenken beim Kunden abgebaut und sein besonderes Vertrauen gewonnen werden kann. Schließlich haben wir nichts zu verbergen und das soll der Kunde beim Beratungsgespräch auch deutlich merken.
Diese weitergehende Beratung setzt voraus, dass alle unsere beratenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Rechtsfragen bei Antragstellung und Vertragsabschluss voll vertraut sind. Unser Organisationsaußendienst ist angewiesen, Sie entsprechend vorzubereiten. Ihr zuständiger Bezirksleiter wird Sie deshalb in Kürze zu einer Informationsveranstaltung einladen.

Im Mittelpunkt stehen
-die rechtliche Bedeutung der Antragstellung,
-die Verbraucherrechte nach Antragstellung bzw. Vertragsabschluss,
-der Beginn des Versicherungsschutzes
unter besonderer Berücksichtigung des jeweiligen Versicherungszweiges.

Sicherlich ist auch bei Ihnen in diesem Zusammenhang die eine oder andere Frage aufgetaucht. Benutzen Sie die Veranstaltung, um hier Klarheit zu bekommen. In jedem Falle empfehlen wir, sich mit den Veranstaltungsinhalten im Vorfeld auseinander zu setzen, damit die Veranstaltung für Sie besonders Ertrag bringend ist
Sie wissen doch: Kompetenz ist für den Kunden auch ein Entscheidungskriterium dafür, ob er jetzt und in Zukunft mit seinen Versicherungsbedürfnissen und -fragen zu Ihnen kommt.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Veranstaltung und der daran anschließenden Werbekampagne und sichern Ihnen unsere volle Unterstützung zu.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Deling Müller
Vorstandsvorsitzender Vorstandsressort Marketing

Arbeitsauftrag:
Sie sind Auszubildende/r in einer Generalagentur der Proximus Versicherung. Ihr zuständiger Ausbildungsleiter bittet Sie und die übrigen Auszubildenden, sich auf die geplanten Veranstaltungsinhalte unter besonderer Berücksichtigung der
– Hausratversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung
– Krankenversicherung
– Lebensversicherung
– Unfallversicherung
– Kraftfahrtversicherung vorzubereiten.

Grundsätzlich hat er keine Bedenken, wenn Gruppen gebildet werden, die jeweils einen Teil bearbeiten und präsentieren.
a) Beraten Sie mit den übrigen Auszubildenden, nach welchem Gesichtspunkt die Gruppen gebildet werden sollen.
b) Wählen Sie anschließend einen Gruppensprecher, der die Arbeit der Gruppe koordinieren soll.
c) Bereiten Sie gemeinsam in Ihrer Gruppe die Präsentation vor.

Lernsituation 2
Nicht nur vor Gericht ist man zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.
Vor knapp einem halben Jahr haben Sie die Kundin Anja Weinheim zur Risiko- Lebensversicherung beraten und sie hat daraufhin einen Versicherungsantrag gestellt, der von der Direktion zu normalen Bedingungen angenommen wurde. Heute halten Sie das folgende Schreiben ihres Sohnes Marcel in Händen:

Thobias Weinheim
Goethestr. 22
61464 Mainz

Proximus Versicherungsagentur Peter Monheim &Co.
Kastanienallee 23
61472 Mainz

Risiko-Lebensversicherung 234 572 221

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ende letzten Jahres hat meine Mutter bei Ihnen eine Lebensversicherung abgeschlossen. Sie hat mir damals gesagt, dass ich die Leistung für den Fall ihres Todes erhalten würde, damit für mich vorgesorgt sei.
Heute muss ich Ihnen leider die traurige Mitteilung machen, dass meine Mutter gestern mit einer akuten Blutung ins Krankenhaus eingeliefert werden musste und noch während der sofort eingeleiteten Notfalloperation verstorben ist.
Als ihr einziger Sohn bin ich schon wegen der anstehenden Bestattungskosten auf schnelle Auszahlung angewiesen. Da ich mich noch im Studium befinde und kein eigenes Einkommen habe, möchte ich Sie bitten, die Angelegenheit bevorzugt zu bearbeiten. Das laut Versicherungsbedingungen einzureichende ausführliche ärztliche Zeugnis über die Todesursache sowie den Beginn und Verlauf der Krankheit habe ich schon beschafft und füge es bei. Der Versicherungsschein liegt noch im Banksafe. Ich werde ihn zusammen mit einer Sterbeurkunde vom Standesamt morgen oder übermorgen persönlich vorbeibringen.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich bei der Gelegenheit über den Stand der Dinge und was ggf. noch zu unternehmen ist, informieren könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Mercel Weinheim

Anlage
Ärztliches Zeugnis der Städtischen Krankenanstalten Meinz

Arbeitsauftrag
Sie erhalten den Auftrag, sich mit der Angelegenheit zu befassen und alle Kriterien, die für das Gespräch mit Herrn Weinheim von Bedeutung sind, aufzuzeichnen.
Hilfsmittel:
•Ärztliches Zeugnis über Todesursache, Beginn und Verlauf der Krankheit
•Kopie der Seite 3 des Versicherungsantrages Angaben zur Risikobeurteilung des Versicherten), der in der Agentur abgelegt ist (siehe unten)
•Bildschirmauszug zu den Vertragsdaten (siehe unten)
•Lehrbuch
•Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung Bedingungswerk 1 Proximus Versicherung
•WG, BGB

Städtische Krankenanstalten Meinz
Abteilung Innere Medizin
Chefarzt
Prof. Dr. Uwe Klein

Ärztliches Zeugnis
Frau Helga Weinheim, geb. 20. 5. 1956 in Krefeld, wurde im November letzten Jahres wegen gastritischer Beschwerden durch Herrn Dr. Stefan Hermes, Meinz, an uns überstellt. Bei einer Radiographie der Gallenblase wurde ein Solitärstein diagnostiziert und zur Operation geraten. Frau Weinheim ist jedoch auf eigenen Wunsch ohne Operation wieder entlassen worden. Wir haben Sie über die möglichen Risiken für Leben und Gesundheit, insbesondere über die Cirrhosegefahr, aufgeklärt und sie hat dies durch Unterschrift bestätigt.
Am heutigen Tage wurde Frau Weinheim gegen 10.30 Uhr durch den Rettungsdienst eingeliefert. Sie lag bereits im Koma. Bei der sofort durchgeführten Notfalloperation wurde eine progrediente Lebererkrankung (Cirrhose) mit gastrointestinaler Blutung festgestellt, die noch während des operativen Eingriffs zum Ableben der Patientin geführt hat.

Meinz, den 11. Juni 2014

Prof. Dr. Klein

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