Umfang der Gesundheitsprüfung bei Lebensversicherungen, Risikoversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen | ||
Todesfallsumme | BU-Rente jährlich | benötigte Unterlagen |
bis 75 000 € | bis 12 000 € | – Gesundheitsfragen im Antrag |
über 75 000€ bis250 000€ | über 12 000 €bis 25 200 € | -Gesundheitsfragen im Antrag-Erklärung vor Arzt, ferner Untersuchung und HIV-Test (ab 56 Jahren) |
über 250 000 €bis 400 000€ | über 25 200 €bis 36 000 € | – Erklärung vor Arzt, ferner Untersuchung und HIV-Test |
über 400 000€bis 750 000 € | über 36 000 € bis 60 000 € | -Erklärung vor Arzt, ferner Untersuchung und HIV-Test-Kreislaufspezialuntersuchung -Auskunft über wirtschaftliche Verhältnisse bei BU-Rente |
über 750 000€ | über 60 000 € | -Erklärung vor Arzt, ferner Untersuchung und HIV-Test-Kreislaufspezialuntersuchung mit Röntgenaufnahmen der Brustorgane -Diverse Labortests (z.B. Cholesterin) |
Bereits bestehende Versicherungen bei der Gesellschaft, die während der letzten 5 Jahre abgeschlossen wurden, werden auf die Summengrenze angerechnet. Bei der Berufsunfähigkeits- (Zusatz-)Versicherung werden alle bestehenden BU-Renten berücksichtigt.
Während sich in der reinen Altersrentenversicherung eine Risikoprüfung gänzlich erübrigt, wird i.d.R. auch bei der Gruppenversicherung auf eine Gesundheitsprüfung in der sonst üblichen Form verzichtet.
Ist die Eintrittswahrscheinlichkeit für das zu versichernde Risiko
(z.B. Tod, Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit) nach Einschätzung des Versicherers zum Zeitpunkt der Antragsstellung zu groß (z. B. HIV-Infizierte, Alkoholiker, Krebskranke im fortgeschrittenen Stadium), gilt das Risiko als nicht versicherbar. Der Antrag wird abgelehnt oder vorläufig zurückgestellt, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Antrag nach einiger Zeit mit Erschwernissen angenommen werden kann.
Antragsannahme und risikoeinschränkende Maßnahmen
Wenn gegen die Antragsannahme keine Bedenken bestehen, wird dem Antragsteller der Versicherungsschein oder eine gesonderte Annahmeerklärung zugesandt. Ergibt die Risikoprüfung hingegen Anzeichen für ein von der Norm abweichendes erhöhtes Risiko (z.B. Vorerkrankungen, gegenwärtiger Gesundheitszustand, Beruf), ist-soweit das Risiko überhaupt versicherbar ist – ein spezieller Risikoausgleich nötig. Die Art dieses Risikoausgleichs hängt vom erschwerenden Umstand, dem Eintrittsalter der versicherten Person sowie von Art und Dauer der Versicherung ab. Der VR unterbreitet dem Antragsteller ein neues Angebot (Erschwerungsangebot), das dann angenommen oder abgelehnt werden kann.
Risikozuschlag
Wenn die Risikoprüfung zu dem Ergebnis führt, dass der Antrag nicht zu normalen Bedingungen angenommen werden kann, kommt in vielen Fällen ein Beitragszuschlag infrage, durch den das überdurchschnittliche Risiko ausgeglichen wird. Der Risikozuschlag kann auch auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt werden (z. B. nach einer Operation). Eine ähnliche Wirkung wird mit der Staffelung erzielt.
Staffelung
Bei einem vorübergehenden Risiko (z. B. nach einer kurz vor Vertragsabschluss erfolgten Operation) kann eine Verminderung der Versicherungsleistung in den ersten Jahren bei voller Beitragszahlung vereinbart werden (Staffelung).
Beispiel:
Staffelung bei einer Versicherungssumme von 100000,00€.
Eintritt des Versicherungsfalles | Leistung des Versicherers | |
1. Jahr | 25000,00€ | (= 25%) |
2. Jahr | 50000,00€ | (= 55%) |
3. Jahr | 75000,00€ | (= 75%) |
ab 4. Jahr | 100000,00€ | (= 100%) |
Sonstige Erschwernisse
Als weitere risikoeinschränkende Maßnahmen kommen in Betracht
• Abkürzung der Versicherungsdauer,
(z. B. wenn mit späterem Ausbruch einer Krankheit gerechnet wird)
• Vereinbarung von verminderten Todesfallsummen,
• Alterserhöhung,
(z.B. 30-Jähriger wird wie ein 35-jähriger Mann eingestuft)
• Leistungsausschlüsse in der BUZ bzw. SBV.
Besonderheit: Lebensversicherung ohne Risikoprüfung
In Deutschland werden nach amerikanischem Vorbild inzwischen auch Kapitallebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen ohne Risikoprüfung angeboten. Als risikobegrenzende Maßnahmen sind bei diesen Versicherungen vorgesehen:
• Mindest- und Höchsteintrittsalter,
• Höchstversicherungssummen (z. B. 30000,00€ bei der Kapitallebensversicherung, 10000,00€ bei der Risikolebensversicherung),
• dreijährige Wartezeit, innerhalb deren bei Tod nur die Beiträge unverzinst zurückerstattet werden.