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Vorsicht bei Werbung mit Beitragssenkungen – Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung in Deutschland

Die großen, teuren Gesellschaften, denen seit Jahren die Kunden weglaufen, versuchen trickreich den Eindruck von Prämienverbilligungen zu erwecken, wenn sie die oben beschriebenen oder noch weitere Rabatte anbieten. Und die Medien, die auf diese Werbegags und lancierte Presseinformationen reinfallen, berichten dann auch noch großartig unter der Überschrift Prämiensenkungen bei der XY-Gesellschaft. Eines wird dabei verschwiegen: Wenn sich Prämien für bestimmte Gruppen verbilligen, müssen sie bei derselben Gesellschaft – logischerweise – für andere Autofahrer teurer werden, die nicht zu diesen Gruppen gehören. Denn der Gesamt-Schadenaufwand bleibt unverändert, er wird nur anders verteilt. Die Gesellschaft, die z. B. mit billigen Frauentarifen wirbt, muss logischerweise für Männer höhere Prämien verlangen und männliche Fahrzeughalter eigentlich abschrecken – wenn sie die Diskriminierung erkennen, was meistens nicht der Fall ist. Gleiches gilt für alle anderen Rabatte und Sondertarife.

Das Schlimme ist dabei, dass andere Unternehmen im Grunde gezwungen sind nachzuziehen. Führt ein Versicherungsunternehmen z.B. einen Rabatt für Frauen ein, müssen alle Konkurrenten auch Frauentarife anbieten, um zu verhindern, dass ihnen die Frauen weglaufen. So haben viele Gesellschaften inzwischen – völlig unterschiedlich – Rabatte entwickelt für Frauen, ältere Fahrzeughalter, für Alleinfahrer (die ihren Pkw von keiner anderen Person fahren lassen), für Bahncard-Besitzer und Radfahrer – und alles wieder mit den unterschiedlichsten Abschlägen. Meiden Sie auf jeden Fall Gesellschaften mit Rabatt-Sonderangeboten, wenn Sie nicht die meisten Rabatt-Voraussetzungen erfüllen. Denn wenn Sie nur einen oder wenige von mehreren Rabatten erhalten, wird es für Sie in der Regel teurer als bei anderen Anbietern ohne viele Rabatte.

Ein Beispiel: Eine teure Gesellschaft gewährt einen Rabatt von zehn Prozent für Wenigfahrer. Bei einem Bestand mit etwa gleicher Anzahl von Wenig- und Vielfahrern, zahlen die Wenigfahrer fünf Prozent weniger als die Grundprämie. Die Vielfahrer müssen dagegen – als Ausgleich – fünf Prozent mehr oder einen Zuschlag zahlen. Der Vorteil des Wenigfahrers schmilzt aber dahin, wenn er eine andere Rabatt-voraussetzung nicht erfüllt, also anderswo mehr Beitrag oder einen Zuschlag zahlen muss. Er kommt möglicherweise bei einer anderen – allgemein günstigen – Gesellschaft, die ohne Rabatte arbeitet, besser weg.

Nur wer viele Rabattvoraussetzungen bei einem Rabattanbieter erfüllt, kann – vielleicht – mit einer günstigeren Prämie rechnen. Aber selbst dann kann er sich möglicherweise anderweitig noch günstiger versichern. Das herauszufinden, ist jetzt Sache eines jeden Einzelnen.

Jul 6, 2016gesundhe-admin
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