Versicherungsschutz besteht im Allgemeinen nach Versicherungsbedingungen aus den Jahren 1984 oder 1992, die eine Unterversicherungsverzichtsklausel beinhalten, deren Vereinbarung nicht zu empfehlen ist. Sie garantiert bei den VHB 84 und VHB 92 nur, dass das Versicherungsunternehmen bis zur Höhe der Versicherungssumme jeden Schaden voll ersetzt, auch wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist, also eine Unterversicherung vorliegt (Unterversicherungsverzichtsklausel). Voraussetzung ist, dass die Versicherungssumme nach der Formel Quadratmeterzahl der Wohnung, multipliziert mit etwa 500 Euro (VHB 92: etwa 600 Euro) festgelegt worden ist. Wer aber in seiner Wohnung eine besonders wertvolle Einrichtung hat, ist bei einem Totalschaden total unterversichert und erhält vielleicht nur die Hälfte oder nur ein Drittel seines Hausratwertes ersetzt. Wer dagegen in einer großen Altbauwohnung mit billiger Einrichtung wohnt (Studenten, junge Ehepaare), zahlt nach dieser Formel mit Sicherheit zu viel Beitrag.