Mehr als zwei Millionen Rechtsschutzfalle treten pro Jahr auf, wobei die meisten Streitigkeiten auf Verkehrsunfalle zurückzuführen sind. Allerdings ist die Rechtsschutzversicherung eine teure Angelegenheit, und man sollte sich den Abschluss genau überlegen. Bekommt man Recht, muss der Streitgegner sämtliche Kosten für das Gericht und die Anwälte bezahlen. In vielen Fällen übernimmt auch eine andere Versicherungsform den Rechtsschutz. Zum Beispiel würde eine Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche Dritter abwehren. Da aber die meisten Streitigkeiten im Verkehrsbereich stattfinden, kann zumindest der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll sein.
Sie zahlt
• Vorschüsse und Kosten für Anwalt, Gerichtsvollzieher und Gericht (einschließlich der Entschädigten für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht hinzugezogen werden).
• ln verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren auch die Kosten für das Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen, der vom Versicherten oder dessen Anwalt zugezogen wurde – also auch schon im Ermittlungsverfahren!
• die Kosten für ein technisches Gutachten, das in einer Auseinandersetzung um einen Kaufvertrag oder Reparaturauftrag des versicherten Kraftfahrzeuges notwendig wird.
• in inländischen Zivilprozessen die Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn der Wohnsitz des Versicherten mehr als 100 km vom Gerichtsstand entfernt ist.
• die Reisekosten, wenn der Versicherte aufgrund richterlicher Anordnung als Prozesspartei oder Beschuldigter vor dem zuständigen ausländischen Gericht persönlich erscheinen muss.
• bei Strafverfahren die Kosten für den gegnerischen Nebenkläger, falls der Versicherte hierzu verpflichtet ist.
• die Kosten, die dem Prozessgegner zu erstatten sind.
Die genannten Kosten übernimmt der Rechtsschutzversicherer durch alle Instanzen bis zur vertraglich vereinbarten Höhe. Die Versicherungssumme geht normalerweise bis 200 000€ (ARB/ 94) je Rechtsschutzfall. Das gilt in ganz Europa und nichteuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres.
• die Kaution im Ausland bis zur Höhe von 50 000€, damit der Versicherte von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleibt.
Auch im Ausland besteht freie Wahl des Anwalts, wobei die Rechtsschutzversicherer, wo möglich, Deutsch sprechende Anwälte nachweisen werden.
Was ist nicht versicherbar?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel
• besonders schwere oder nicht abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randgebiete, die in der Praxis nur für Minderheiten von Interesse sind, wie z. B.
– Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
– Konkursverfahren gegenüber Versicherten
– Streitigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Baurisiko
– das Familien- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei einer veränderten Rechtslage gewünscht wird
• Streitfälle, die vor dem Versicherungsbeginn ein- getreten sind. Beachten Sie, dass eine Wartezeit von drei Monaten besteht. Also darf der Versicherungsfall frühestens drei Monate nach dem Versicherungsbeginn ein treten.
• alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten (z. B. Diebstahl oder Betrug)
Wie verhält man sich im Schadensfell?
Im Schadensfall lassen Sie von Ihrem Hausanwalt prüfen, ob die Versicherungsgesellschaft eine Deckungszusage für das Verfahren gibt Auf jeden Fall sollte auch die Versicherung umgehend benachrichtigt werden.
Was ein Rechtsstreit kostet Kosten1 eines verlorenen Zivilprozesses: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtsgebühren | |||
Streitwert2 € | 1. Instanz € | 1. und 2. Instanz € | 1. bis 3. Instanz € |
1200,- | 932,- | – | _ |
1800,- | 1268,- | 2 931,- | – |
3 000,- | 1940,- | 4 510,- | – |
10 000,- | 4 911,- | 11407,- | – |
30 000,- | 9150,- | 21301,- | – |
50 000,- | 11858,- | 27 729,- | – |
80 000,- | 15 336,- | 35 745,- | 54 024,- |
100 000,- | 17628,- | 41 088,- | 62 093,- |
150 000,- | 21 036,- | 49167,- | 74600,- |
1 Hinzu kommen Nebenkosten, unter Umständen auch für Sachverständige und Zeugen
2 Wert, um den es im Prozess geht
Hat man keine Rechtsschutzversicherung, sollte man das zuständige Amtsgericht der Gemeinde bezüglich einer Prozesskostenhilfe befragen.
Zwei Beispiele zum Prozesskostenrisiko: Zivilrechtsstreit
Bei einem Streitwert von 20 000€ (Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld) entsteht ein Prozesskostenrisiko bei zwei Instanzen von rund 18 200€ nur für Anwalts- und Gerichtsgebühren (bis 1. Juli 1994: 16 000€). Sachverständigenkosten und Zeugenauslagen sind dabei noch nicht mitgerechnet. Bei Einreichung einer Klage über den genannten Betrag ist sofort ein Gerichtskosten-vorschuss in Höhe von 1155€ zur Zahlung fällig, damit das Gericht überhaupt tätig wird. Nach altem Recht waren Gerichtskosten in Höhe von nur 351€ vorzulegen.
Streit mit dem Arbeitgeber Besonders gravierend in Anspruch genommen wird der Geldbeutel des Rechtsuchenden, wenn es zur Auseinandersetzung um den Arbeitsplatz kommt. Im Arbeitsrecht trägt – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – jede Prozesspartei ihre Kosten selbst. Bei einer Kündigungsschutzklage errechnet sich der Streitwert nach dem dreifachen Brutto-Monatsgehalt. Wird die Angelegenheit durch einen gerichtlichen Vergleich beigelegt, dann sieht die Anwaltskostenrechnung bei einem Brutto-Monatsgehalt von 4 000€ so aus:
Streitwert 3 x 4 000€ = | 12 000,- | € |
Prozessgebühr | 665,- | € |
Verhandlungsgebühr | 665,- | € |
Beweisgebühr | 665,- | € |
Vergleichsgebühr | 665,- | € |
15 Fotokopien ä 1€ | 15- | € |
Auslagenpauschale | 40,- | € |
2 715,- | € | |
16% MwSt | 434,40 € 3 149,40 € |