Spätestens wenn man im Schadensfall die Versicherung in Anspruch nehmen muss, schlägt die Stunde der Wahrheit. Beim Ablauf der Schadensregulierung sollte man auf die allgemeinen Verhaltensgrundsätze achten.
Jeden Schaden unverzüglich melden
• Das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen schreibt vor, dass dem Versicherer das Schadensereignis unverzüglich – innerhalb von drei Tagen (das heißt ohne schuldhaftes Verzögern) – zu melden ist. Sobald der Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter aufgenommen wurde, sollte man sich darüber Gewissheit verschaffen, ob man – eventuell nachträglich – die Polizei hinzuziehen muss.
• Der Schaden muss, soweit er noch nicht eingetreten ist, möglichst vermieden, ein bereits eingetretener Schaden zu mindern versucht werden.
• Es sollte unbedingt auf Weisungen des Versicherers geachtet werden. Liegen keine Weisungen vom Versicherer vor, sollten diese eingeholt werden. Auch unzweckmäßige Anweisungen des Versicherers dürfen nicht ignoriert werden.
• Ist ein Schaden eingetreten, muss die Schadensstätte grundsätzlich unverändert bleiben, bis Versicherer und Polizei die Freigabe erteilen.
• Zerstörte und beschädigte Sachen sind sicherzustellen und unter Umständen zur Beweissicherung zu fotografieren. Um eine Verhältnismäßigkeit bei den Fotos zu erreichen, sollte gegebenenfalls eine Messlatte angehalten werden oder eine Tageszeitung mit dem Erscheinungsdatum erkennbar sein.
• Bei Unfällen mit Verletzten oder gar Toten, aber auch bei Feuer-, Diebstahl- und Einbruchschäden ist ein Polizeiprotokoll unabdingbar.
Das Ausfüllen der Schadensformulare
Mit der telefonischen Mitteilung an den Versicherer allein ist es natürlich längst nicht getan. Die Versicherungsgesellschaft wird dem Versicherten ein umfangreiches Formular zusenden, in dem sämtliche mit dem Schaden in Zusammenhang stehenden Fakten anzugeben sind.
• Man sollte die Beantwortung der im Schadensformular aufgeführten Fragen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Viele Schadensansprüche werden abgelehnt oder nur teilweise befriedigt, weil in der Schadensanzeige falsche, ungenaue oder sogar widersprüchliche Angaben oder Skizzen gemacht wurden.
• Zusätzlich kann der Versicherer sachdienliche Auskünfte verlangen, die er für notwendig hält. Der Versicherte ist zur Beantwortung dieser Fragen verpflichtet.
• Die Rechnungen gekaufter Gegenstände sollte man sorgfältig aufbewahren, um unnötige Diskussionen über den Wert der Gegenstände (z. B. bei einem Einbruch) zu vermeiden.
Checkliste zur Schadensanzeige Sinnvoll ist es, das Formular der Versicherungsgesellschaft für die Schadensanzeige zu verwenden.
Inhalt:
• Versicherungsscheinnummer
• Ort und Zeitpunkt des Schadenseintrittes
• die vermutliche Schadensursache
• das geschätzte Schadensausmaß (unter Vorbehalt)
• die bereits getroffenen Maßnahmen zur Schadensabwendung bzw. Schadensminderung
• das Anspruchschreiben (Rechnungen beifügen)
• Anfragen zur Abwicklung des Schadens, ob und welche Schadensminderungsmaßnahmen zu treffen sind, ob mit der Behebung des Schadens begonnen werden kann und welche Belege beizubringen sind.
Der Gutachter
Sie sollten sich im Zweifelsfall nicht nur mit einem Gutachten zufrieden geben. Ist der Gutachter
gar von der Versicherungsgesellschaft beauftragt worden, wäre eine zweite Meinung zur Schadenshöhe durchaus angebracht.
Sehr schlecht könnte man bei der Schadenstaxierung des versicherungseigenen Schnellregulierers abschneiden. Es ist durchaus möglich, dass Sie weniger Schadensersatz erhalten, als Ihnen regulär zusteht.
Tipps für den Vertragsabschluss
Schon beim Ausfüllen des Versicherungsantrags kann man kostspielige Fehler vermeiden. Die wichtigsten Aspekte sind:
Die Vertragslaufzeit
Man sollte nach Möglichkeit immer die kürzeste Vertragslaufzeit wählen. Für die Sachversicherungen bedeutet dies Einjahresverträge. So ist man flexibler bei einer eventuellen Neugestaltung des Versicherungsschutzes. Die Ausnahme bildet hier die Lebensversicherung, deren Zielsetzung die Altersvorsorge sein sollte.
Jährliche bzw. unterjährliche Zahlungsweise
Bezüglich der Zahlungsweise hat der Beitragszahler die Möglichkeiten, zwischen der jährlichen, der halbjährlichen (2% teurer), der vierteljährlichen (3% teurer) und der monatlichen Zahlung (5% teurer) zu wählen.
Die jährliche Zahlungsweise ist meines Erachtens eindeutig zu empfehlen, sofern der Beitragszahler liquiditätsmäßig dazu in der Lage ist. Die Einsparung, bezogen auf den Effektivzins, liegt bei sage und schreibe über 10%. Grundsätzlich sind die Beiträge vorschüssig zu zahlen.
Die Gesundheitsfragen
Bei den Personenversicherungen, wie zum Beispiel der Lebens- oder Krankenversicherung, werden im Versicherungsantrag so genannte Gesundheitsfragen gestellt. Diese Fragen sollten Sie gewissenhaft beantworten. Stellt nämlich der Versicherer in einem Schadensfall fest, dass die versicherte Person bei der Antragstellung Krankheiten aus der Gegenwart wie aus der Vergangenheit verschwiegen hat, absichtlich oder unabsichtlich, kann dies zu unangenehmen Überraschungen führen. Durch die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer nämlich die Versicherungsleistung zu Recht verweigern. Ist man bezüglich seiner Krankheiten unsicher, sollte zumindest der Hausarzt konsultiert werden.
Doppelversicherungen
Es sollte vor dem Neuabschluss einer Versicherung darauf geachtet werden, ob man nicht schon in dieser Sparte ausreichend versichert ist. Doppelt hält nämlich nicht besser, sondern kostet nur das Doppelte.
Versicherungspakete
In den Versicherungspaketen, die auch als Kombiangebot bezeichnet werden, sind meist unwichtige Risiken eingeschlossen. Deshalb sind sie in der Regel unpraktisch und zu teuer.
Alle Verträge bei einer Gesellschaft
Auch wenn eine Versicherungsgesellschaft, ein bestimmtes Risiko betreffend, besonders günstig ist, gilt dies noch lange nicht für die anderen Versicherungssparten. Man sollte sich nur das günstige Angebot herauspicken und die anderen Risiken woanders abdecken.
Versicherungssummen
Die Höhe der Versicherungssummen sollten realistisch gewählt werden. Sie orientieren sich an Einkommen, Vermögen und Umfeld des Versicherten. Es hat überhaupt keinen Sinn, eine geringere Versicherungssumme zu wählen als erforderlich wäre, um die Versicherungsprämie niedrig zu halten. Man wäre dann unterversichert.
Schlussbemerkung
Die richtige und individuelle Vorsorge- und Versicherungsstrategie für sich selbst zu finden, ist eine äußerst schwierige Angelegenheit. Die Thematik an sich und die dynamisch fortschreitende Unübersichtlichkeit der angebotenen Produkte durch die Deregulierung der Finanz- und Versicherungsmärkte steht der Realisierung einer optimalen Produktgestaltung zunächst im Wege. Ohne erstklassige Datenbanksysteme, mit denen die Finanzprodukte und deren unterschiedliche Anbieter analysiert werden können, ist man in der Tat aufgeschmissen.
Ein Beispiel: Sie sehen die Notwendigkeit ein, für sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Welche Gesellschaften sind für diesen Bereich empfehlenswert? Nicht nur der Preis spielt hier eine Rolle, sondern auch das umfangreiche Bedingungswerk!
Ähnliches gilt für Kranken- und Lebensversicherungen usw.
Auch unabhängige Verbraucherschutzorganisationen und -beratungsstellen sowie die Stiftung Warentest können Ihnen die Haie der Branche nennen und Sie so vor den größten Reinfallen bewahren.
Ich hoffe, dass Ihnen dieses Versicherung-Portal eine Fülle von wichtigen Ratschlägen hat geben können. Dennoch bleibt die individuelle Finanzplanung unerlässlich, da zahlreiche Einzelparameter eines privaten Haushaltes berücksichtigt werden müssen.
So sollte die Altervorsorge und deren Finanzierung nach Möglichkeit immer im Zusammenhang mit der ganzheitlichen, privaten Finanzplanung gesehen werden. Dabei ist es sinnvoll, alle relevanten Aspekte wie Steuern, Einkommen- und Familiensituation, Vorsorgedaten, einmal mit der Lebensphase und einmal mit der Risiko- und Zielanalyse zu verknüpfen. Nur so Ist letztendlich eine optimierte Finanzberatung möglich.