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Wechsel innerhalb der PKV, Krankenzusatzversicherungen und Beitragsrückerstattung

Wenn ein Privatversicherter die PKV wechseln möchte, sollte er einige Aspekte beachten. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter. Bei dem Wechsel könnte er einen Sprung in die nächsthöhere Altersklasse vollziehen und somit in der Regel einen höheren Beitrag zahlen müssen. Oder es sind während der Laufzeit des bestehenden Vertrages Krankheiten aufgetaucht, die bei einem neuen Vertrag nur noch mit einem Risikozuschlag oder eventuell einem Risikoausschluss abschließbar sind. Weiterhin sind bei einem Wechsel – PKV zu PKV – oft Wartezeiten zu akzeptieren, die nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung auf Kosten des Versicherungsnehmers erlassen werden.

Dennoch kann sich ein Wechsel lohnen; entweder weil man einen zu teuren Vertrag abgeschlossen hat oder weil man mit dem Leistungspaket des bisherigen Versicherers unzufrieden ist.

In der Regel gehen allerdings die bis zur Kündigung aufgelaufenen Altersrückstellungen verloren. Deshalb kann man allgemein sagen, dass sich ein Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft umso weniger lohnt, umso länger der alte Vertrag bestand.

Die Krankenzusatzversicherungen
Gesetzlich Versicherte haben über die privaten Krankenzusatzversicherungen ebenfalls die Möglichkeit, Patienten erster Klasse zu werden. Allerdings kostet dieser Spaß auch einiges. Wer interessiert ist, sollte sich zum Beispiel über eine Computeranalyse ein Angebot unterbreiten lassen. Ein solcher Abschluss ist meines Erachtens eine Angelegenheit der individuellen Einstellung zum Gesundheitswesen.

Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, sollte keine Zusatzversicherung abschließen, sondern direkt einen Krankheitskostenvolltarif. Die Vereinbarungen in der Zusatzversicherung können – je nach Versicherungsgesellschaft – so vereinbart werden, als wäre man von den Leistungen her gesehen direkt in der Vollversicherung.

Die Beitragsrückerstattung
Einige private Krankenversicherungen zahlen ihren Versicherten einen Teil des Jahresbeitrages – bis zu sechs Monatsbeiträge – bei einer Nichtinanspruchnahme der Versicherungsgesellschaft zurück: die so genannte Beitragsrückerstattung. Der Privatversicherte sollte sich bei seiner Gesellschaft genau danach erkundigen.

Wenn nämlich die im Kalenderjahr angelaufenen Krankheitskosten geringer sind als die mögliche Rückerstattung, sollte man die Rechnungen natürlich nicht an den Versicherer zur Abrechnung einreichen.

Zurück in die GKV (ab dem 1.1.1993)
Wer trotz allem im Rentenalter in die GKV zurück möchte, muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich kann man jedoch sagen: Wer sich einmal für die PKV entschieden hat, muss in ihr bleiben. Obwohl gerade ältere Menschen einen erhöhten Bedarf an besseren ärztlichen Leistungen haben, durch die im Übrigen auch die Lebenserwartung steigt.

Die Voraussetzungen für einen Wechsel sind Arbeitslosigkeit und ein Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (z. B. durch Arbeitsplatzwechsel oder aufgrund der gesetzlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze).

Und das trotz der Vorschrift, dass ein privat Versicherter im Alter nur dann wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden kann, wenn er in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90% gesetzlich pflichtversichert war.

Jun 17, 2017gesundhe-admin
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