Eine Glasversicherung braucht derjenige, den der Bruch einer Glasscheibe in finanzielle Schwierigkeiten bringt – also fast niemand. Die Glasversicherung ist eigentlich keine Versicherung in dem hier verstandenen Sinne. Besonderes Merkmal, der in unserem Versicherung-Ratgeber beschriebenen wichtigen Versicherungen ist es, dass sich viele Menschen zusammenschließen, um als Gemeinschaft die ihnen entstehenden Schäden durch Zahlung von Beiträgen zu begleichen. Der Zusammenschluss vieler ist erforderlich, weil Schäden so groß sein können, dass der Einzelne für die finanziellen Folgen alleine nicht Vorsorgen kann. Das gilt kaum für den Bruch einer Glasscheibe. Hier müsste der davon Betroffene eigentlich allein für den Ersatz Vorsorge treffen können.
Wer dennoch meint, er brauche eine Glasversicherung, sollte ein paar Hinweise beachten: Die Glasversicherung bezahlt den Ersatz zerbrochener (nicht gesprungener, zerkratzter) Scheiben einschließlich einer eventuellen Notverglasung, die z. B. bei Isolierglas durch die Bestellung einer passenden neuen Scheibe notwendig wird. Ein Ceran- Kochfeld wird als Glas angesehen (AG Wuppertal 31 C 395/94). Der Reparaturauftrag wird in der Regel durch das Versicherungsunternehmen erteilt und die Rechnung auch von diesem direkt an den Glaser bezahlt.
Seit Glasbruch über die neuen Hausratversicherungsbedingungen nicht mehr automatisch mitversichert ist, gibt es Glasversicherungen in mehreren Formen:
1. Einzelversicherung bestimmter Glasscheiben nach Glasart und Scheibengröße;
2. Pauschalversicherung aller Scheiben
a) nach der Gesamtfläche der Wohnung,
b) pauschal alle Scheiben eines Hauses,
c) pauschal alle Scheiben einer Wohnung.
Die HUK-Coburg Allgemeine berechnet z. B. für eine Wohnung eine Jahresprämie von 28 Euro und für ein Einfamilienhaus 43 Euro. Günstig auch die im Artikel Hausratversicherung in unserem Versicherung-Ratgebergenannten Versicherungsunternehmen.