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Welche Kosten bei Pflegeheimaufenthalt selbst übernehmen – Leistungsarten der Pflegeversicherung

Beispiel Pflegeheimaufenthalt :
Das Beispiel bezieht sich auf ein Stuttgarter Heim mit durchschnittlichen Kostensätzen. Die Kosten einzelner Heime können derzeit um bis zu 450 Euro darunter oder darüber liegen.

Die verbleibenden Kosten, die Sie nach Abzug der Pflegeversicherungsleistungen selbst übernehmen müssen, sind je nach Pflegestufe unterschiedlich. Am höchsten ist der verbleibende Eigenanteil in Pflegestufe 0 und 3, am niedrigsten in Pflegestufe 1.

Häufig reichen die Rente und das eigene Vermögen auf Dauer nicht aus, um die Kosten zu erstatten. Dann übernimmt das Sozialamt die übrigen Kosten und überlässt dem Pflegebedürftigen darüber hinaus einen monatlichen Barbetrag in Höhe von 100 bis 150 Euro für persönliche Ausgaben.

Ein zu Hause lebender Ehepartner kann seinen Lebensstandard trotz Sozialamtsleistungen in der Regel erhalten, da der ihm zustehende Einkommensfreibetrag relativ hoch ist. Auch die Kinder der pflegebedürftigen Person werden nur bei hohem Einkommen und geringen sonstigen Ausgabenbelastungen zu Unterhaltsleistungen, unter Umständen bis zu einigen hundert Euro im Monat, herangezogen. Nur leibliche Kinder mit laufendem Einkommen können zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden.

Pflegeversicherung – niedrigere Beiträge für Familien
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bezeichnete in einem Urteil die Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei der Beitragszahlung zur Pflegeversicherung als verfassungswidrig. Begründung: Familien trügen durch die Aufzucht späterer Beitragszahler maßgeblich zur Erhaltung des Systems der Pflegeversicherung bei. Deshalb müssten sie bei der Finanzierung gegenüber Kinderlosen bevorzugt behandelt werden.

Pflegestufe 0Pflegestufe 1Pflegestufe 2Pflegestufe 3
Kostensatz des Pflegeheims 

 

1.650 Euro

 

 

2.300 Euro

 

 

2.600 Euro

 

 

3.000 Euro

Leistungen der Pflegeversicherung 

0,00 Euro

 

1.023 Euro

 

1.278 Euro

 

1.432 Euro

verbleibender

Kostenanteil

1.650 Euro1.277 Euro1.322 Euro1.568 Euro

Bis zum Jahr 2004 hat die Regierung Zeit, das Urteil umzusetzen. Wie und in welcher Höhe, bleibt ihr überlassen. Eines aber ist vorgegeben: Ab dem Jahr 2005 muss Eltern gegenüber Kinderlosen ein Beitragsnachlass gewährt werden.

Nicht betroffen sind privat Versicherte. Die Karlsruher Richter betonten, dass sich ihr Urteil ausschließlich auf die umlagenfinanzierte gesetzliche Pflegeversicherung beschränke, und stellten in diesem Zusammenhang weiterhin klar, dass alle Sozialversicherungssysteme, die auf diesem generationenbedingten Umlagesystem basieren, geprüft werden müssen. Insbesondere betrifft dies die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung berücksichtigt wie auch die Pflegeversicherung bisher eine Familienkomponente: Bei nur einem Verdiener sind alle Familienmitglieder kostenlos mitversichert, Kinder sind grundsätzlich beitragsfrei. Die Leistungen aus der Versicherung erfolgen unabhängig von der Beitragshöhe des Einzelnen und sind für alle Versicherten gleich. Während jedoch die Pflegeversicherung hauptsächlich für die Pflegebedürftigkeit im Alter aufkommt, wird die Krankenversicherung auch von den – (noch) nicht Beitrag zahlenden – Kindern und Familienmitgliedern lebenslang genutzt. Diese Nutzung zahlen Kinderlose durch ihren Beitrag indirekt mit und tragen so zur Lastenverteilung bei der gesetzlichen Krankenversicherung bei.

Anders sieht es bei der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Auch hier gibt es eine Familienkomponente, die allerdings von vielen als nicht ausreichend bezeichnet wird: Kindererziehungszeiten von bis zu drei Jahren werden auf die spätere Rente voll angerechnet. Obwohl auch die Rentenversicherung ein umlagebasiertes System ist, bei dem die jüngere Generation für die ältere die Rente finanziert, sind die Leistungen hier beitragsabhängig – wer mehr einzahlt, bekommt auch mehr Rente. Würde eine Familie durch eine Beitragssenkung wie bei der Pflegeversicherung begünstigt, bekäme sie durch die geringeren Rentenbeiträge auch eine niedrigere Rente. Das Urteil zur Pflegeversicherung kann also noch Folgen haben.

Dez 28, 2017gesundhe-admin
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