Auch bei den üblichen angebotenen Versicherungsarten gibt es einige, deren Abschluss nicht sinnvoll ist. Überlegen Sie daher vor jedem Vertragsabschluss, welche Risiken Sie aufgrund welcher möglichen Folgen absichern wollen. Versicherungen sind dafür da, hohe finanzielle Risiken abzusichern, die durch eigene Mittel nicht zu ersetzen sind.
Reisegepäckversicherung: starke Einschränkungen
In den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen Reisegepäck“ aus dem Jahr 1992 heißt es:
„(1) Versichert ist das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers und der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden mitreisenden Familienangehörigen sowie seines namentlich im Versicherungsschein aufgeführten Lebensgefährten und dessen Kinder, soweit diese Personen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
(3) Falt- und Schlauchboote sowie andere Sportgeräte jeweils mit Zubehör sind nur versichert, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden. Außenbordmotore sind stets ausgeschlossen.
(5) Nicht versichert sind Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegend Kunst- oder Liebhaberwert, Kontaktlinsen, Prothesen aller Art sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, einschließlich Fahrräder, Hängegleiter und Segelsurfgeräte (Falt- und Schlauchboote). …“
Der Versicherungsschutz unterliegt also starken Einschränkungen. Werden beispielsweise Skier beim Fahren beschädigt, sind sie gemäß Nr. 3 nicht versichert. Der Versicherungsschutz tritt erst dann ein, wenn sie z. B. für eine Pause abgeschnallt werden.
Tipp: Fahrradklausel
Fahrräder sind im Vertragstext ausgeschlossen, können aber durch eine zusätzliche Vereinbarung in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Die Entschädigungssumme ist jedoch auf eine bestimmte Höhe begrenzt. Welchen Versicherungsschutz umfasst nun eine Reisegepäckversicherung? Zunächst einmal ist das Gepäck versichert gegen Abhandenkommen und gegen Zerstörung oder Beschädigung in Gewahrsam eines Beförderungs- Unternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäck-aufbewahrung.
Darüber hinaus, also wenn sich das Gepäck nicht in der Obhut Dritter befindet, sind versichert:
● Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung Dritter;
● Verlust – hierzu zählen jedoch nicht das Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen – bis zu einer Entschädigunsgrenze von zehn Prozent der Versicherungssumme, max. 380 Euro;
● Transportmittelunfall oder Unfall des Versicherten;
● bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen oder Schnee;
● Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion sowie
● höhere Gewalt.
Tipp: Wenn das Gepäck nicht ankommt
Es ist ärgerlich, wenn Ihr Gepäck bei einem Flug nicht mit Ihnen im Urlaubsort ankommt. Laut Rechtsprechung zählt ein Abhandenkommen des Reisegepäcks als Verlust jedoch erst, wenn dieses nicht innerhalb von ein bis zwei Wochen wiedergefunden wird. Stellen Sie sich so einen erholsamen Urlaub vor? Ohne Zahnbürste und ohne notwendige Kleidung? Der Versicherungsumfang wurde hier den Bedürfnissen der Versicherungsnehmer angepasst. Kommt das Reisegepäck nicht am selben Tag an, erstattet die Versicherung die notwendigen Ersatzkäufe. Diese sind anhand von Quittungen zu belegen. Allerdings ist die Entschädigungsgrenze begrenzt. Prüfen Sie auch, inwieweit die Fluglinien hier bereits eine Absicherung bieten.
Benötigen Sie diese Versicherung wirklich?
Die erste Frage bei der Bewertung des Versicherungsschutzes ist, welche Sachen Sie in den Urlaub mitnehmen und welchen Wert sie haben. Entschädigt wird in der Regel nur der Zeitwert. Nur wenige Versicherungsgesellschaften versichern den Neuwert. Der größte Versicherungsschaden ist der Totalverlust aller Sachen. Dies ist außerordentlich ärgerlich und finanziell eine Einbuße, aber kein existenzbedrohendes Moment. Mit dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung sind Sie aber nicht automatisch „auf der sicheren Seite“. Denn mit einer derartigen Versicherung kann es im Schadensfall oftmals Ärger geben. Sie sollten wissen, wie Sie sich zu verhalten haben, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme sowie Zubehör werden nur bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme ersetzt, und zwar auch nur dann, wenn diese
● bestimmungsgemäß getragen und benutzt oder
● in persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden oder
● im Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben sind oder
● in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum, einer bewachten Garderobe, Schmuck und Edelmetall zusätzlich in einem verschlossenen Behältnis, aufbewahrt worden sind, das erhöhte Sicherheit gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.
In diesem Fall ist es besser, das Risiko einfach zu minimieren, statt teuer einen – eher zweifelhaften – Versicherungsschutz zu kaufen. Schließen Sie wertvolle Gegenstände nach Gebrauch beispielsweise in den Hotelsafe. Denn die Rechtsprechung legt bei den Verhaltensnormen für die Reisegepäckversicherung eine hohe Messlatte an. Laut Gerichtsurteilen lag in folgenden Fällen eine grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers vor, sodass der Versicherungsschutz ausgeschlossen war. Eine Entschädigungsleistung musste nicht gezahlt werden.
Beispiel: Unbeaufsichtigte Koffer
Viele Reisende stellen Ihren Koffer neben sich und studieren die Abfahrtszeiten des Reiseplans – grob fahrlässig. Auf belebten Plätzen, Bahnhöfen, Flughäfen etc. muss das Gepäck ständig beobachtet werden oder es muss ein körperlicher Kontakt bestehen (OLG Karlsruhe Vers.R. 83, 479; LG Köln Vers.R. 94,49). Setzen Sie sich notfalls auf Ihren Koffer, da selbst das Abstellen zwischen den Beinen als grob fahrlässig gewertet wurde. Sind Sie im Zug hungrig und wollen Sie ins Bordrestaurant, so sollten Sie Ihr ganzes Gepäck mitnehmen. Die Richter hatten lediglich ein Einsehen, wenn der Reisende während einer langen Reise eingeschlafen oder kurz auf die Toilette gegangen ist (LG M I Vers.R. 86,156). Aber Vorsicht, hier werden alle Begleitumstände geprüft. Auch bei einer Reise mit Familienangehörigen oder Freunden muss immer eine Person das Gepäck beaufsichtigen. Sind Sie allein und kommen auf den Gedanken, den Abteilnachbarn oder eine Zufallsbekanntschaft darum zu bitten, auf Ihr Gepäck aufzupassen, ist selbst dies grob fahrlässig (AG Flamburg Vers.R. 89,742).
Beispiel: Spazieren in unbekannten Gegenden
Beispiel: Gehen sie abends spazieren gehen, passen Sie auf, in welche Gegend Sie gehen. Unbeleuchtete Straßen oder Strände sollten Sie meiden, wenn Sie wertvollen Schmuck oder eine Fotoausrüstung gut sichtbar tragen (OLG München Vers.R. 89,744).
Beispiel: Zimmerschlüssel gestohlen
Wird Ihnen der Schlüssel zu Ihrem Hotelzimmer gestohlen, weil Sie z. B. Ihre Jacke unbeobachtet in der Gaststätte aufgehängt oder den Schlüssel in der Badetasche am Strand zurückgelassen haben, und werden damit Sachen aus Ihrem Zimmer entwendet, bekommen Sie keinen Cent von der Versicherung (LG Berlin Vers.R. 89,741).
Beispiel: Fahrzeug offen und unbeobachtet
Sollten Sie Ihr Fahrzeug für die Heimfahrt beladen, lassen Sie es nicht unbeobachtet. Wer frühstücken geht und den Wagen nicht beaufsichtigt, hat keinen Versicherungsschutz (LG Kassel Az.: 1 S 179/94). Prüfen Sie also, ob Sie diesen Versicherungsschutz wirklich benötigen. Wird ins Hotelzimmer eingebrochen, zahlt zum Beispiel die Hausratversicherung. Haben Sie sich dennoch für eine Reisegepäckversicherung entschieden, sollten Sie die Versicherungsbedingungen und die Verhaltensregeln ausführlich kennen, um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein.
Die Insassenunfallversicherung
Die eigentliche Absicherung bei Schäden im Kfz-Bereich erfolgt über die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn ein Insasse verletzt wird und Ansprüche gegen den Fahrer stellt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Regulierung. Sind die Ansprüche unberechtigt, übernimmt die Versicherung in einer Art Rechtsschutzfunktion die Abwehr der Ansprüche gegenüber dem Anspruchsteller. Daher nutzt eine Insassenunfallversicherung nicht Ihnen als Versicherungsnehmer, sondern nur den Insassen, die so zusätzlich zu ihrem gesetzlichen Anspruch eine Geldleistung erhalten. Hier sollte jedoch jeder über eine Unfallversicherung, die einen weit umfangreicheren Versicherungsschutz bietet, selbst vorsorgen.
Was bietet die Insassenunfallversicherung?
Bei der Insassenunfallversicherung wird ähnlich wie bei einer Unfallversicherung eine Versicherungssumme für den Fall der Invalidität und den Todesfall festgelegt. Auch Tagegeld und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld können eingeschlossen werden. Versichert sind Unfälle, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie Abstellen des Kraftfahrzeugs oder Anhängers stehen.
Ist Glasbruch ein großes Risiko?
Prüfen Sie auch beim Abschluss einer Glasversicherung, ob Sie einen solchen Versicherungsschutz wirklich benötigen. Versichert sind fertig eingesetzte Scheiben im Fall des Zerbrechens:
● Gebäudeverglasung, z. B. Innen- und Außenscheiben, Wintergärten, Balkone, Abdeckung von Sonnenkollektoren;
● Mobilarverglasung, z. B. Bilder, Vitrinen, Glasscheiben.
Derartige Schäden haben nicht den finanziellen Ruin zur Folge. Außerdem sind Sie nicht verpflichtet, z. B. die zerstörte Vitrine wieder aufzubauen. Über eine Glasversicherung sollten Sie nur nachdenken, wenn Sie größere Geldsummen für Schäden an Wintergärten, großen Dachflächenfenstern o. Ä. aufwenden müssten.
Tipp: Preise vergleichen
Lassen Sie sich verschiedene Angebote erstellen, da es große Preisunterschiede gibt. Nutzen Sie dazu auch die Adressen im Serviceteil des Buches und in unserem Versicherung-Ratgeber
Zusätzliche Bausteine bei Lebensversicherungen
Bei vielen Arten von Lebensversicherungen können Sie im Vertrag zusätzliche Bausteine wie z. B. doppelte Versicherungssumme bei Tod durch Unfall vereinbaren. Diese so genannten Einschlüsse kosten Geld, das durch die Versicherungsgesellschaften anteilig vom Sparbeitrag abgezogen wird.
Tipp: Zusatzbausteine prüfen
Solche zusätzliche Absicherungen sind über andere Versicherungsarten häufig effektiver zu versichern.
Versicherung gegen Arbeitslosigkeit
Seit einigen Jahren kann auch privat eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit abgeschlossen werden. Aufgrund der Arbeitsmarktsituation wird dieses Thema immer aktueller. Durch diese Versicherung können Sie zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung Ihr Arbeitslosengeld auf 90 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens aufstocken. Jedoch gibt es dabei einige Haken, die von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft stark variieren.
Beispiel: So muss bei einem Versicherungsunternehmen ein dreijähriges Arbeitsverhältnis unbefristet und ungekündigt sein. Des Weiteren muss ein Vollzeit- Arbeitsverhältnis vorliegen. Um das Risiko des Versicherers zu minimieren, wurden noch weitere Kriterien eingebaut.
● Keinen Versicherungsschutz gibt es für unter 22-jährige und über 50- jährige Arbeitnehmer.
● Des Weiteren muss man die Wartezeiten berücksichtigen. So tritt der Versicherungsschutz erst nach zwei Jahren nach Vertragsabschluss in Kraft, obwohl die Beiträge bereits nach Vertragsunterzeichnung fällig werden.
● Auch im Leistungsfall müssen die Beiträge weiter gezahlt werden.
Beispiel: Ein anderer Anbieter hat dieses Produkt anders entwickelt. Es muss nur mindestens ein Jahr lang eine Festeinstellung von mindestens 30 Stunden pro Woche vorliegen. Versichern kann sich die Personengruppe zwischen 18 und 55 Jahren. Die Wartezeit wurde auf sechs Monate verkürzt. Die Versicherungsleistung nicht an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, sondern dient der Absicherung beispielsweise von Zahlungsverpflichtungen (Krediten) und wird dann direkt an das betreffende Kreditinstitut überwiesen.
Tipp: Rechnen Sie genau nach
Der Abschluss einer solchen Versicherung ist nur in wenigen Ausnahmefällen und bei hohen monatlichen Belastungen zu empfehlen. Es bleibt abzuwarten, ob in der Zukunft weitere Versicherungskonzepte vorgelegt werden, die ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.
Witzige Geschenkidee: Versicherungen von Sir Huckleberry
In einer Sendung von wurde eine ungewöhnliche Versicherungsgesellschaft vorgestellt: die 1985 gegründete niederländische Versicherungsgesellschaft Sir Huckleberry mit Sitz in Amsterdam. Hier können Sie sich gegen fast alles versichern. Ist kein passender Versicherungsschutz im Angebot, wird individuell geprüft, ob eine Übernahme möglich ist und zu welchem Preis. Dieser Versicherungsschutz ist zwar überhaupt nicht notwendig, aber zum Verschenken eine witzige Idee. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele des ungewöhnlichen Versicherungsschutzes.
Versicherungsschutz gegen Alien – Kidnapping
In Amerika sicherlich ein lohnendes Geschäft, wird doch die Angst, von intelligenten Lebewesen außerirdischer Herkunft entfuhrt zu werden, immer größer. Um diesen Schrecken wenigstens finanziell abzusichern, kann die Police helfen. Sir Huckleberry versichert den Versicherungsnehmer gegen finanzielle Verluste, die aufgrund einer unfreiwilligen Gefangennahme und den Abtransport vom Planeten Erde durch intelligente Lebewesen außerirdischer Herkunft entstanden sind. In diesem Fall wird eine festgelegte Versicherungssumme fällig. Natürlich müssen bestimmte Beweise erbracht werden, wie z. B. ein beglaubigtes Zertifikat der zuständigen Luftfahrt- oder Militärbehörde, das die Präsenz von Alien-Raumschiffen bestätigt. Auch wer mit Außerirdischen gemeinsame Sache machen will, geht leer aus. Für z. B. 28 Euro Versicherungsprämie im Jahr beträgt die Versicherungssumme immerhin 25.000 Euro.
Eheglück-Police
Wer als Freund oder Familienmitglied dem Eheversprechen nicht so recht traut, kann die Eheglück-Police als Geschenk mitbringen. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die vom Tag der Versicherungsaufstellung geschlossene Ehe vor dem Ablauf des zweiten Jahrestags der Hochzeit rechtsgültig geschieden wird. In Deutschland muss man sich aufgrund des Familienrechts schon beeilen, um die Versicherungsleistung noch zu erhalten. Als Begünstigte kann man beide Ehepartner einsetzen, die sich dann die Versicherungssumme teilen. Bei einer Versicherungsprämie von 18 Euro erhält man 100 Euro, bei 28 Euro sogar 200 Euro Versicherungssumme. Dies reicht dann für eine ordentliche Junggesellenparty. Scheinehen, bigame Ehen und annullierte Ehen sind natürlich ausgeschlossen.
Parkticket-Versicherung/Smart Police
Wer möchte nicht mal lächeln, wenn die Politesse einen Verwarnbescheid wegen Falschparkens gemäß § 12 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (STVO) unter den Scheibenwischer klemmt? Sir Huckleberry zahlt, wenn Sie innerhalb eines Monats mehr als fünf Parktickets von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bekommen, maximal die nächsten fünf Stück. Leider gilt dieser Versicherungsschutz nur für den Smart-Besitzer. Bei anderen Fahrzeugtypen muss das Risiko wohl unkalkulierbar sein.
Tempolimit-Versicherung
Nun gibt es noch einen Tipp für alle anderen Kfz-Besitzer. Die Versicherungssumme von z. B. 300 Euro bei einer jährlichen Versicherungsprämie von 28 Euro wird fällig, wenn auf allen Autobahnen ein allgemeines bundesdeutsches Tempolimit eingeführt wird. Grund der Versicherung ist laut Sir Huckleberry die entgangene Fahrfreude. Sollten Sie weiteren Versicherungsschutz wünschen, sehen Sie einfach im Internet unter sirhuckleberry*com nach.