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Welche Versicherungen sind nötig Teil II – empfehlenswerte Information

Welche Versicherungen sind nötig Teil I

Familien mit Kindern
Welche Versicherungen unverzichtbar sind
Ebenso wie bei den Singles ist die Haftpflichtversicherung natürlich auch bei Familien ein absolutes Muss. Dasselbe gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Prüfen Sie, ob Sie bereits einen ausreichenden Versicherungsschutz haben. Hierbei spielt die gesetzliche Versicherung eine große Rolle. Hand aufs Herz, wissen Sie über den aktuellen gesetzlichen Versicherungsschutz im Fall einer Berufsunfähigkeit Bescheid? Wie bereits beschrieben hegen bei Familien in der Regel hohe Werte für den Hausstand vor. Somit ist auch dieser Versicherungsschutz notwendig.

Unfallversicherung
Wenn Sie Kinder haben, ist die Unfallversicherung ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge. Die gesetzliche Unfallversicherung reicht nicht aus, um eine umfassende Absicherung zu erreichen. Wenn bereits eine Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit abgeschlossen wurde, ist diese Versicherung nur ein zusätzlicher Baustein.

Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung wird off zu wenig berücksichtigt. Häufig bestehen Kapitallebensversicherungen, die für den Fall des Todes des Versicherungsnehmers eine Versicherungssumme zur Verfügung stellen. Diese ist aber in der Regel zu gering gemessen, um eine echte Absicherung darzustellen. Haben Sie sich schon einmal überlegt, was passiert, wenn ein Partner stirbt? Viele Familien stehen dann unvermittelt auch vor großen finanziellen Problemen. Lassen Sie sich Versicherungsangebote erstellen und entscheiden Sie dann, was Ihnen die Absicherung Ihrer Familie wert ist. Vergessen Sie nicht, dass die Versicherungsgesellschaft auch bei der Kapital-lebensversicherung vom Versicherungsbeitrag einen Risikoanteil einbehält. Dieser wird vom Sparbeitrag abgezogen.

Wie sieht es mit Ihren Rentenansprüchen aus?
Nehmen Sie die gesetzlichen Rentenversicherungsträger in die Pflicht und informieren Sie sich über Ihre Rentenansprüche. Jeder Versicherte über 27 Jahren erhält eine jährliche Renteninformation. Daraus können Sie Ihre zu erwartende Altersrente, aber auch die Erwerbsunfähigkeitsrente entnehmen. Heften Sie die Unterlagen nicht einfach ab, sondern melden Sie sich bei Ihrer Auskunffs- und Beratungsstelle an und lassen Sie sich die Angaben erklären. Laden Sie Ihren Versicherungsvertreter oder -makler zu einem Beratungsgespräch ein, um sich über die private Vorsorge zu informieren. Darüber hinaus stehen ihnen unabhängige Berater, z. B. Renten- oder Versicherungsberater, aber auch die Verbraucherzentralen zu den jeweiligen Gebieten zu Verfügung.

Ihre Grundabsicherung im Überblick
Im Folgenden finden Sie für verschiedene Lebenssituationen Ihre Grundsicherung im Überblick. Es handelt sich dabei natürlich nicht um eine abschließende Aufzählung. Je nach Ihrer individuellen Lebenssituation können noch weitere Versicherungen notwendig werden. Vergleichen Sie hierzu auch die Tabelle.

Single ohne Kinder
● Haftpflichtversicherung
● Berufsunfähigkeitsversicherung
● Unfallversicherung als Zusatzbaustein möglich
● Hausratversicherung

Single mit Kindern
● Haftpflichtversicherung
● Berufsunfähigkeitsversicherung
● Risikolebensversicherung
● Unfallversicherung als Zusatzbaustein möglich
● Hausratversicherung
● für Kinder: Unfallversicherung im Anschluss an Berufsunfähigkeitsversicherung

Single/Familien im Rentenalter
● Haftpflichtversicherung
● Hausratversicherung
● Unfallversicherung

Familien ohne Kinder
● Haftpflichtversicherung
● Berufsunfähigkeitsversicherung
● Risikolebensversicherung
● Unfallversicherung als Zusatzbaustein
● Hausratversicherung

Familien mit Kindern
● Haftpflichtversicherung
● Berufsunfähigkeitsversicherung
● Risikolebensversicherung
● Hausratversicherung
● Unfallversicherung als Zusatzbaustein für Kinder
● Unfallversicherung im Anschluss an Berufsunfähigkeitsversicherung

Ordnen Sie Ihre Verträge
Versicherungspolicen sind einfach zu wichtig, um sie in Schubladen oder Kartons aufzubewahren. Legen Sie sich hierfür einen Ordner an und unterteilen Sie diesen nach den einzelnen Versicherungsarten. Fertigen Sie sich ein Inhaltsverzeichnis als Vorblatt zu ihrem Ordner. Dazu verwenden Sie den im Serviceteil und in unserem Versicherung-Ratgeber hinterlegten Bogen zur Ermittlung Ihres Versicherungsbestands. Nehmen Sie sich die Zeit und tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein.

Durch die Erfassung können Sie prüfen, ob Sie alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen haben. Außerdem können Sie durch Kündigung unnötiger Verträge und so genannter Doppelversicherungen Geld sparen. Beispiele für Doppelversicherungen:
● Unfallversicherungen, wenn bereits über den Arbeitgeber eine solche abgeschlossen wurde und zusätzlich noch eine private besteht.
● Auch bei Verkehrsrechtsschutzversicherungen kann eine Doppelversicherung vorliegen, wenn der Versicherungsschutz über den Automobilclub nicht berücksichtigt wurde.

Tipp: Nicht den falschen Vertrag kündigen
Lassen Sie sich beraten, wenn Sie der Meinung sind, dass bei Ihnen Doppel-versicherungen bestehen. Es kann sein, dass sich die Verträge in ihrem Versicherungsumfang unterscheiden. Bei Kreditkarten etwa werden im Servicepaket Unfallversicherungen mitverkauft. Dieser Versicherungsschutz ist jedoch oftmals stark eingeschränkt und besteht z. B. nicht weltweit oder nur für bestimmte Gefahren, etwa während der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Flugzeugen. Eine Kündigung des falschen Vertrags kann fatale Folgen haben.

Im Schadensfall die Ruhe bewahren
Zusätzlich gehört in Ihren Versicherungsordner eine Aufstellung, was im Schadensfall zu tun ist. Tritt der Schadensfall ein, ist man oftmals kopflos, welche Schritte nun einzuleiten sind. Deshalb ist es ratsam, sich vor dem Versicherungsfall ausreichend zu informieren. Je nach Versicherungsart sind in den Versicherungsbedingungen unterschiedliche Regelungen vorgeschrieben, die im Schadensfall dringend zu berücksichtigen sind. Halten Sie sich nicht daran, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Was im Einzelnen pro Versicherungsart festgeschrieben sein kann, haben wir anhand von allgemeinen Versicherungsbedingungen im Serviceteil beispielhaft dargestellt. Diese Auflistung ist nicht vollständig. Durch den Wegfall der Genehmigungspflicht allgemeiner Versicherungsbedingungen im Jahr 1994 haben die Versicherungsgesellschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, die Versicherungsbedingungen zu gestalten. Aus diesem Grund können Ihre Vertragsbedingungen von den allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichen. Schauen Sie in Ihre Versicherungsbedingungen und prüfen Sie, ob noch andere Vereinbarungen getroffen wurden. Ergänzen Sie diese gegebenenfalls.

Folgende allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie im Serviceteil:
● Allgemeine Haftpflicht-Versicherungsbedingungen (AHB),
● Allgemeine Berufsunfähigkeits-Versicherungsbedingungen (BUZ),
● Allgemeine Risikolebensversicherungs-Bedingungen (ALB),
● Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 88),
● Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VGB 92),
● Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB 88),
● Allgemeine Kraftfahrtsversicherungsbedingungen (AKB),

Tipp: Vor dem Schaden klug sein
Informieren Sie sich rechtzeitig, bevor etwas passiert. Lassen Sie sich vom Abschlussvermittler die Telefonnummern zur Anmeldung der Schäden beim Versicherer geben. Ist der Abschlussvermittler nicht zu erreichen, entstehen sonst schon die ersten Probleme.

 

Apr 2, 2016gesundhe-admin
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