Renten für junge Leute und junge Familien Wichtig für Berufsanfänger und junge Beamte, für Selbstständige ohne Rentenansprüche und Vermögen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht jeder, der (noch) keine oder geringe Ansprüche auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten aus der Sozialversicherung hat (Berufsanfänger) und auch kein Vermögen besitzt, um im Falle der dauernden Berufsunfähigkeit seinen Lebensunterhalt oder den Lebensunterhalt seiner Familie zu bestreiten. Auch Beamtenanwärter haben noch keine Versorgungsansprüche. Und Beamte machen sich oft über die schlechte Versorgung in jungen Dienstjahren falsche Vorstellungen.
So erhält ein Beamter bei Dienstunfähigkeit in den ersten zehn Jahren nur 35 Prozent seiner Bezüge. Selbstständige haben oft überhaupt keine Rentenansprüche bei Invalidität. Und auch Arbeitnehmer mit zehn und mehr Berufsjahren haben hier keine so hohen Renten zu erwarten, dass sie damit ihren oder den Lebensstandard der Familie halten könnten. Die durchschnittlichen BU-Renten lagen bisher bei etwa 1700 Mark (ca. 850 Euro), in Ostdeutschland noch erheblich darunter.
Berufsunfähigkeitsversicherungen können eigentlich nur Berufstätige abschließen. Dabei gilt Hausfrau oder Hausmann nicht als Beruf (außer beim Rahmenvertrag des Bundes der Versicherten). Allerdings besteht für diese Personengruppe der Versicherungsschutz der während einer Berufstätigkeit abgeschlossenen Versicherung fort.
Schon als Auszubildender kann und sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Viele Gesellschaften gehen inzwischen dazu über, Berufsunfähigkeitsversicherungen auch für Schüler anzubieten (z. B. über Bund der Versicherten ab Alter 15 Jahre, bei Cosmos noch jünger). Allerdings wird für diejenigen, die noch keinen Beruf (erlernt) haben, in den Bedingungen der Begriff Berufsunfähigkeit durch Erwerbsunfähigkeit ersetzt. Drei Dinge sind es vor allem, die diese Absicherung schon in jungen Jahren so wichtig machen:
Erstens wird durch Invalidität eine Arbeitskraft zerstört, mit der jeder von uns in seinem Arbeitsleben ein oder zwei Millionen Euro verdient. Zweitens sind gerade bei Berufsanfängern Versorgungsansprüche entweder noch gar nicht vorhanden oder sehr gering. Im Falle eines Berufsunfalls wird zwar schon während der Berufsausbildung eine Rente von der Berufsgenossenschaft gezahlt. Bei Invalidität durch Krankheit besteht ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente aber erst nach Ablauf von fünf anrechenbaren Versicherungsjahren in der Sozialversicherung. Bei Erwerbsunfähigkeit durch einen Unfall wird unter gewissen Voraussetzungen – allerdings erst nach der Ausbildung – eine Sozialversicherungsrente fällig. Aber selbst wenn in diesen Fällen eine Rente gezahlt wird, ist diese nicht sehr hoch. Drittens: Junge Menschen sind noch gesund und haben kaum Vorerkrankungen.
Ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung wird aber nur angenommen, wenn der Antragssteller kerngesund ist. Schon kleine Vorerkrankungen (Rückenbeschwerden, Allergien) können zu einem Risikoausschluss oder zur Ablehnung des Antrages führen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat für Selbstständige und Freiberufler besondere Bedeutung gewonnen, seit nach dem Haushaltsbegleitgesetz 1984 für diese eine Versorgung aus der Sozialversicherung im Falle der Invalidität nicht mehr vorgesehen ist. Eine Ausnahme gilt nur für Versicherte, die entweder der Versicherungspflicht unterliegen oder die 60 Monatsbeiträge gezahlt haben und ab 1984 fortlaufend wenigstens den Mindestbeitrag entrichten.