Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung braucht derjenige, der durch die Kosten eines verlorenen Prozesses in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder nicht in der Lage ist, für einen Erfolg versprechenden Prozess Vorschusszahlungen an einen Anwalt und für Gerichtskosten zu leisten – also arme Leute, die dann aber wiederum nicht das Geld haben, neben den Prämien für wichtigere Versicherungen auch noch die allgemein hohen Beiträge von über 200 Euro für die Rechtsschutzversicherung zu bezahlen. Genau deshalb hat der Bund der Versicherten seine Gruppenversicherungen für einen Familien-/Privat-/ Berufs-/Steuer- und Verkehrs-Rechtsschutz für nur 50 Euro und eine Familien-/Privat-/Berufs-/Steuer-Rechtsschutz für nur 30 Euro Beitrag im Jahr entwickelt.
Warum braucht man eine Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung zahlt den Vorschuss für einen Anwalt und die beim Gericht anfallenden Kosten, bevor das Urteil gesprochen ist. Wird der Prozess gewonnen, muss der Prozessgegner die verauslagten Kosten erstatten (außer bei Arbeitsgerichtsverfahren). Nur wenn der Prozess verloren wird, hat die Rechtsschutzversicherung ihren Hauptzweck erfüllt: Sie trägt die Kosten. Zur Beurteilung, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist und ob Sie ohne Rechtsschutzversicherung in finanzielle Schwierigkeiten geraten können: Ein Bußgeldverfahren kostet im Vorverfahren unter 200 Euro, ein Zivilprozess in erster Instanz mit einem Streitwert von 2500/5000/10000 Euro etwa 1200/2200/3 500 Euro. Dagegen kostet eine Rechtsschutzversicherung für Auto und Familie (einschließlich Mietrechtsschutz) über 200 Euro im Jahr. 200 Euro – zehn Jahre lang selbst angespart – ergeben einschließlich Zinsen einen Betrag von etwa 3000 Euro.
Wer über 200 Euro im Jahr für eine Rechtsschutzversicherung ausgibt und nicht einmal für einen ausreichenden Schutz seiner Familie im Falle einer Invalidität oder Tod des Ernährers vorgesorgt hat, handelt verantwortungslos. Für 200 Euro Jahresbeitrag erhält ein dreißigjähriger Nichtraucher bei günstigen Unternehmen einen Versicherungsschutz von über 500000 Euro für den Fall einer Vollinvalidität durch einen Unfall oder zur Familienversorgung eine Todesfallsumme von 200000 Euro durch eine Risiko-Lebensversicherung (oder bei variablem Beitrag fast 100000 Euro Todesfallsumme mit einer Monatsrente von 2000 Euro im Falle einer Berufsunfähigkeit).
Wer dennoch am Abschluss einer Rechtsschutzversicherung interessiert ist, sollte von mehreren Versicherungsunternehmen Informationsmaterial anfordern und beim Durchlesen besonders auf die vielen Ausschlüsse und auch auf die Warteteilen achten (ausgeschlossen vor allem Bauvorhaben, Baufinanzierungen, Ehescheidungen, vorsätzliche Handlungen, Halte- oder Parkverstöße im Verkehr, hochspekulative Börsengeschäfte; in Familien- und Erbrechtssachen ist nur eine einmalige Beratung mitversichert). Fälle, die schon eingetreten oder für die nächste Zeit vorhersehbar sind, werden natürlich nicht abgedeckt. Verneint das Versicherungsunternehmen die Erfolgsaussichten, muss nach neuen Bedingungen ein unabhängiger Gutachter ein Schiedsgutachten verfassen, dessen Kosten der Versicherte bei einem für ihn negativen Ergebnis tragen muss (früher genügte es, wenn ein Anwalt die Erfolgsaussicht bejahte und begründete).