Rentenversicherungen
Was sind die wesentlichen Punkte der ab 1.7.94 in Kraft getretenen Dritten Lebensrichtlinie?
Als wesentliche Punkte sind zu sehen:
• das Sitzlandprinzip (Deregulierung)
• der Wegfall der Bedingungsgenehmigung vor Verkauf eines Tarifs
• der Wegfall der Genehmigung der Rechnungsgrundlagen
• der Wegfall der Spartentrennung (gilt nicht für Deutschland)
• die Informationspflichten
• das Allgemeininteresse im Tatigkeitsland
• das Widerspruchs- und Rücktrittsrecht
Diese Punkte fuhren zu einer wesentlichen Liberalisierung und im Endeffekt in Teilbereichen zu weniger direkter Aufsicht. Um dies zu kompensieren, wurden verschiedene Kontrollmechanismen – teilweise auch aus anderen Ländern übernommen – in das Gesetz eingefügt, um Verbraucherschutz und Transparenz zu gewährleisten. So wurde z. B. das englische System des Appointed Actuary in das deutsche Gesetz übernommen. Es ist unter anderem dafür zuständig, dass die Prämien vernünftig kalkuliert und die Rückstellungen ausreichend dotiert werden.
Was ist das Sitzlandprinzip?
Unter dem Sitzlandprinzip oder auch dem Prinzip der Single licence versteht man, dass ein Versicherungsunternehmen nur einmal von seiner Sitzlandaufsichtsbehörde für den gesamten europäischen Markt zugelassen wird.
Dies betrifft jedoch nur die finanzielle Aufsicht, die rechtliche Aufsicht obliegt weiterhin dem Tätigkeitsland.
Das Allgemeininteresse (General good) im Tatigkeitsland muss beachtet werden. Fallen Bedingungsgenehmigungen vor Verkauf eines Tarifes weg? Ja, diese Vorschrift bedeutet eine wesentliche Änderung für Länder mit materieller Staatsaufsicht wie z. B. Deutschland, während es z. B. in Großbritannien bisher diese Form der Kontrolle der Versicherungsbedingungen nicht gab.
Muss das BAV weiterhin die Rechnungsgrundlagen prüfen und genehmigen?
Nein, eine Genehmigung der Rechnungsgrundlagen und hier ins-besondere der Tarife fallt weg. Hier besteht das nationale Wahlrecht, eine systematische Vorlage, jedoch keine Genehmigung verlangen zu können. Hiervon hat der deutsche Gesetzgeber Gebrauch gemacht.
Wird es weiterhin eine Spartentrennung im Versicherungswesen geben?
In Zukunft wird die strenge Spartentrennung insofern entfallen, als neu auf den Markt kommende Versicherer Personenversicherungen, d. h. Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen, durch eine Gesellschaft anbieten können.
Hier haben die einzelnen Länder ein nationales Wahlrecht, die strikte Spartentrennung – wie bisher in Deutschland üblich – beizubehalten. In Deutschland gilt diese Regelung weiterhin. Bestehende Mehrsparten-Versicherungen aus anderen Ländern des EWR können dagegen ihre gesamte Produktpalette in Deutschland anbieten.
Was bedeuten die Begriffe Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit?
Niederlassungsfreiheit garantiert das Recht eines EG-Versicherers, in jedem anderen EG-Land eine Niederlassung zu den für Inländer gültigen Bedingungen zu errichten, Dienstleistungsfreiheit das Recht, in einem anderen EG-Land Versicherungsgeschäfte zu betreiben, ohne dort niedergelassen zu sein.
Die Niederlassungsfreiheit für die Lebensversicherung wurde durch entsprechende EG-Richtlinien 1979, die Dienstleistungsfreiheit in der zum 1.7.1994 wirksam gewordenen EG-Richtlinie geregelt.
Was heißt Deregulierung?
Deregulierung steht dafür, dass es nur noch eine Zuständigkeit im EWR gibt. Es kommt zur gleichzeitigen Liberalisierung in vielen Ländern, am stärksten in Deutschland.
Wofür steht Internationalisierung?
Internationalisierung bedeutet, dass Versicherer aus anderen EWR- Ländern von diesen Ländern aus ihre unter den Bedingungen dieser Länder entstandenen und zugelassenen Produkte in Deutschland anbieten und vertreiben dürfen.