Sie haben bereits eine Wohngebäudeversicherung, aber mit falscher Versicherungssumme oder bei einem Unternehmen mit hohen Beiträgen. Lesen Sie bitte unseren Versicherung-Ratgeber. Sie können sich auch Gegenangebote von anderen Unternehmen mit günstigen Beiträgen einholen und diese Ihrer Gesellschaft mit der höflichen, aber dringenden Bitte einer Beitragssenkung vorlegen. Prämien zu Wohngebäudeversicherungen sind nämlich aushandelbar.
Was ist während der Laufzeit einer Wohngebäudeversicherung zu beachten?
Nehmen Sie am Haus Veränderungen vor (Umbau, Ausbau, Anbau), so erhöht sich in der Regel auch der Wert des Hauses. Sie müssen dann eine entsprechende Erhöhung der Versicherungssumme beantragen, weil Sie sonst unterversichert sind und Schäden evtl. nur noch zu einem Teil ersetzt bekommen. Melden Sie gefahrerhöhende Umstände, die sich – vor allem in Bezug auf die Feuergefahr – nach Vertragsabschluss in Ihrer Nachbarschaft oder durch Veränderungen an Ihrem Haus (z.B. Strohdach) ergeben. Wenn die Versicherungssumme durch die regelmäßigen Anpassungen an den neuesten Baukostenindex steigt, tritt natürlich auch eine entsprechende Beitragserhöhung ein, die nicht zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
Sonstige Hinweise
Beiträge zur Wohngebäudeversicherung können steuerlich nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden. Sie wirken sich nur bei einer Vermietung des Wohngebäudes als Ausgaben steuermindernd aus.