Krankenkasse wechseln – so gehts
Falls Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten, können Sie das relativ einfach tun. Um den Wettbewerb zwischen den einzelnen Kassen zu beflügeln, gibt es keine restriktiven Bedingungen und relativ kurze Fristen. Die Bindungsfrist von 18 Monaten wird im Jahre 2021 auf 12 Monate runtergesetzt. Beim Wechsel der Krankenkasse gibt es einige wichtige Kriterien zu berücksichtigen, wie beispielsweise anfallende Kosten und Leistungen. Im folgenden Artikel beleuchten wir das Thema „Krankenkasse wechseln“ von den wichtigsten Standpunkten und geben Ihnen essenzielle Tipps.
Welche Bedingungen gilt es zu beachten?
Jeder Bundesbürger hat grundsätzlich das Recht, die gesetzliche Krankenversicherung ohne explizite Angabe eines Grundes zu wechseln. Dafür existiert nur eine Bedingung: Sie müssen nämlich mindestens über einen Zeitraum von 18 Monaten Mitglied bei Ihrer Krankenkasse sein. Nach dem Ablauf dieser Frist haben Sie das Recht, die Mitgliedschaft bei Ihrer Versicherung zu kündigen. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf zwei Monate. Konkret bedeutet das, wenn Sie beispielsweise im Mai kündigen, dann wird die Kündigung zum 31. Juli wirksam. Die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland umfasst rund 71 Millionen pflichtversicherte Bundesbürger. Die IKK Classic weist alleine schon eine Mitgliedszahl von ca. 3.2 Millionen Versicherten auf. Daneben existieren noch viele weitere große und kleine Krankenkassen, zwischen denen Sie nach persönlichen Anforderungen und Bedürfnissen wählen können.
Anleitung für den Krankenkassenwechsel
Beim Wechsel der Krankenkasse sollten Sie folgende Schritte beachten:
1. Krankenkassen vergleichen: In dem ersten Schritt der Krankenkassensuche sollten Sie darüber nachdenken, was Sie von Ihrer neuen Krankenkasse erwarten und worauf Sie Wert legen. Danach können Sie die Leistungen mehrerer Krankenkassen miteinander vergleichen. Dabei sollten Sie den Zusatzbeitrag jeder Krankenkasse stets im Auge behalten, da dieser von jedem Versicherungsunternehmen individuell festgelegt wird und in der Höhe variiert. Mit einem reduzierten Zusatzbeitrag können Sie einiges an Geld sparen.
2. Alte Krankenkasse schriftlich kündigen: Im zweiten Schritt müssen Sie bei Ihrer alten Krankenkasse schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Nachdem Sie die schriftliche Kündigung eingereicht haben, wird Ihnen das Versicherungsunternehmen binnen zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen. Bei Kündigung bleibt der Versicherungsschutz lückenlos bestehen. Somit können Sie Ihre Krankenkasse bedenkenlos wechseln. Sollte bei Ihrer gewünschten Versicherung kein neuer Vertrag zustande kommen, bleiben Sie automatisch bei Ihrer alten Krankenkasse versichert.
3. Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beantragen: Die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Mitgliedschaftsantrag und weiteren benötigten Dokumenten an Ihre neue Krankenkasse schicken. Für die weitere Bearbeitung sind der Name der alten Krankenkasse und die Angabe eines Beitrittstermins nötig. Nachdem Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet und verifiziert wurde, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Folgende Dokumente müssen Sie Ihrer neuen
Krankenkasse zustellen:
– Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse
– Antragsformular auf Mitgliedschaft
– Sozialversicherungsnummer und Adresse Ihres Arbeitgebers
– ein Passfoto
4. Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel in Kenntnis setzen
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren aktuellen Arbeitgeber über den Kassenwechsel zu benachrichtigen. Außerdem müssen Sie Ihren Mitgliedsausweis der neuen Krankenkasse bei der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers einreichen. Um alles Weitere müssen Sie sich nicht persönlich kümmern, da der Rest von der Personalabteilung übernommen und geregelt wird.
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