Der Beitrag für eine Unfallversicherung bemisst sich je 1000 Euro Versicherungssumme. Er richtet sich also nach der Höhe der Versicherungssumme, die Sie wählen. Er richtet sich aber auch nach Ihrer beruflichen Tätigkeit. Männer mit hohem beruflichem Unfallrisiko – z.B. Bauarbeiter – zahlen einen erhöhten Beitrag. Die Berufe sind in zwei Gruppen aufgeteilt. Frauen gehören in der Regel immer zur Gefahrengruppe A, ebenso Männer mit ungefährlicher (z. B. kaufmännischer oder verwaltender) Berufstätigkeit. Männer mit körperlicher (z.B. handwerklicher) Tätigkeit zählen zur Gefahrengruppe B. – Welcher Gefahrengruppe Sie angehören, können Sie dem Prospektmaterial entnehmen, das Sie von mehreren Versicherungsunternehmen anfordern sollten.
Zirka-Jahresbeiträge je 1000 EURO Versicherungssumme
Unfall-Invalidität | Unfall-Tod | |||||
Gefahrengruppe | Gefahrengruppe | Gefahrengruppe | ||||
A | B | |||||
Männer der | Männer der | |||||
Gruppe A, | Gruppe B | A | B | |||
Frauen | ||||||
Progression | Progression | |||||
ohne | 225% | ohne | 225% | |||
Anbieter | ca. | ca. | ca. | ca. | ca. | ca. |
BdV* | 0,36 € | 0,52 € | 0,47 € | 0,61 € | 0,36 € | 0,47 € |
Medienv. | 0,69 € | 0,98 € | 1,04 € | 1,33 € | 0,69 € | 1,04 € |
Württ.GV | 0,69 € | 1,04 € | 1,15 € | 1,73 € | 0,69 € | 1,15 € |
Ontos | 0,72 € | 0,95 € | 1,12 € | 1,44 € | 0,72 € | 1,12 € |
InterRisk | 0,75 € | 0,98 € | 1,15 € | 1,44 € | 0,64 € | 1,04 € |
Debeka | 0,76 € | 1,06 € | 1,26 € | 1,76 € | 0,63 € | 1,01 € |
HUK-Coburg | 0,80 € | 1,05 € | 1,28 € | 1,70 € | 0,80 € | 1,28 € |
* nur für Mitglieder des Bundes der Versicherten. Weil der BdV alle Gruppenversicherungen provisionsfrei verwaltet, ist zu dem jeweiligen Jahresbeitrag eine Inkassogebühr von 4 € hinzuzurechnen (Beispiel: 100000 € Unfallinvalidität kosten für eine Frau 100 x 0,36 € = 36€ + 4€ = 40 € im Jahr)
** Gefahrengruppe B nur für Bauberufe, Forst- und Landwirtschaft, Wach- und Rettungsdienste, sonst Einstufung in Gefahrenklasse A
Beispiele für Jahresbeiträge (Bund der Versicherten): 100 000 Euro Invaliditäts-Versicherungssumme kosten
für alle Frauen und
für Männer der Gefahrengruppe A nur 40 Euro
für Männer der Gefahrengruppe B nur 51 Euro
225 000 Euro Versicherungssumme bei Vollinvalidität
(100000 Euro Grundversicherungssumme) kosten
für alle Frauen und
für Männer der Gefahrengruppe A nur 56 Euro
für Männer der Gefahrengruppe B nur 65 Euro
Besondere Gliedertaxen,
die z.B. bei Verlust eines Fingers eine Vollinvalidität vorsehen, bieten u. a.
für Ärzte
Debeka, Europa, General Accident,
HDI, HUK-Coburg, Interlloyd, Transatlantische, Unitas, WGV, Württ. und Badische Versicherung AG
für sonstige Heilberufe
(Masseure, Orthoptisten, Krankengymnasten) Debeka, HDI
für Musiker
Europa,Transatlantische, Mannheimer,
Gothaer
Fast alle Versicherungsunternehmen haben bei den Versicherungssummen Obergrenzen gesetzt, z B. bei 250000 Euro. Wenn Sie mit diesen Höchstsummen nicht auskommen sollten, dann können Sie weitere Unfallversicherungen bei anderen Unternehmen abschließen. Die schon abgeschlossenen Unfallversicherungsverträge müssen Sie allerdings in den Anträgen aufführen. Einige Unternehmen bieten Prämiennachlässe, wenn sich gleichzeitig mehrere Personen (z.B. eine Familie) versichern. Einige Gesellschaften (InterRisk, telcon) bieten eine Unfallrente an, die bei einem Invaliditätsgrad von über 50 Prozent monatlich gezahlt wird. Dieser Schutz, den man besser über eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch für den Krankheitsfall – und nicht nur für Unfälle – herstellen sollte, geht auf Kosten der vereinbarten Invaliditätszahlung, die entsprechend geringer ausfällt. Zu beachten ist auch, dass fast alle Unfälle eine Invalidität von unter 50 Prozent ergeben, also eine Rentenzahlung nicht auslösen.
Für bestimmte Berufsgruppen und Regionen gibt es Versicherungsunternehmen, die für diese günstige Beiträge anbieten:
Bayerische Versicherungskammer, Brandkasse Deutscher Lehrer, Bruderhilfe, Deutsche Beamtenversicherung, DEVK, HUK-Coburg, Kölner Postversicherung, OVAG (Ostdeutsche Versicherungs-AG), UNITAS, Württembergische Gemeindeversicherung, WGV Schwäbische Allgemeine – In Zukunft wird es viele Neuerungen zu Unfallversicherungen geben (wie jetzt schon eine Unfallversicherung, die auch Schmerzensgeld zahlt, oder eine Kinderunfallversicherung, die auch bei Invalidität durch schwere Krankheiten Leistungen erbringt).
Versicherbar bzw. vereinbar sind – in der Regel gegen Prämienzuschläge – einige Besonderheiten (die z.B. in der Gruppenversicherung des Bundes der Versicherten ohne Beitragszuschläge eingeschlossen sind):
• Halbjährliche Zahlungsweise ohne Ratenzuschlag;
• Ohne vereinbarte Progression wird (bis zum 65. Lebensjahr) ab 90 Prozent Invalidität die doppelte Leistung gezahlt (bis 150000 Euro Mehrleistung).
• Notwendige ärztliche Gebühren zur Begründung des Leistungsanspruches werden in voller Höhe erstattet.
• Kurzfristige und vorübergehende Sondergefahren – auch wiederkehrend -, die keine dauerhafte Änderung der versicherten Berufstätigkeit zur Folge haben, sind ohne Mehrbeitrag mitversichert. Eine dauerhafte Änderung des Berufsbildes mit gefährlicheren Tätigkeiten sollte ab Aufnahme gemeldet werden. Im Schadensfall können bei nicht durchgeführter Meldung die ungekürzten Versicherungssummen beibehalten werden, wenn die Beitragsdifferenz entrichtet wird.
• Bei unbeabsichtigt verspäteter Anmeldung von Unfällen beruft sich der Versicherer nicht auf eine Obliegenheitsverletzung.
• Wenn Unfallfolgen geringfügig erscheinen und erst dann ein Arzt hinzugezogen und der Versicherer unterrichtet werden, sobald der wirkliche Umfang des Unfallgeschehens erkennbar ist, wird dies nicht als Obliegenheitsverletzung angesehen.
• Die 48-stündige Frist zur Meldung des Ablebens eines Unfallverletzten beginnt erst, wenn Erben oder Bezugsberechtigte Kenntnis vom Ableben und der Möglichkeit der Unfallursächlichkeit haben.
• Kosmetische Operationen bis zu 2500 Euro, wenn nach Abschluss der Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild noch entstellt ist;
• Kurkostenbeihilfe bis zu 2500 Euro für eine medizinisch notwendige Kur von mindestens drei Wochen innerhalb von drei Jahren ab Unfallzeitpunkt;
• Bergungskosten bis zu 2500 Euro für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze; für den medizinisch notwendigen Transport des Verletzten ins nächste Krankenhaus; für den Mehraufwand zur Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz und zur Über-führung im Todesfälle;
• Unfallbedingte Rettungskosten aus der Bemühung um Rettung von Menschenleben oder Sachen;
• Beitragsfreie Weiterführung einer Kinderunfallversicherung bei Ableben (außer durch Bürger- oder Kriegsereignisse) der versorgenden Person bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes. Die versorgende Person darf bei Vertragsbeginn das 60. Lebensjahr nicht vollendet haben.
• Rooming-in für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, gestaffelt und bis maximal 500 Euro;
• Gesundheitsschädigungen durch Vergiftungen bei Kindern unter zehn Jahren durch versehentliche Einnahme schädlicher Stoffe;
• Vergiftung durch Gase oder Dämpfe, denen ein Unfallopfer durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden ausgesetzt war (außer beruflich und gewerblich bedingten Schädigung oder gewöhnlichem Einatmen);
• Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit (beim Lenken nur bei einem Blutalkoholgehalt unter 1,1 Promille) oder Einnahme von Medikamenten;
• Einschluss des passiven Kriegsrisikos. Für vorübergehend im Ausland befindliche Versicherte, sofern überraschend Feindseligkeiten ausbrechen. Bis zu 14 Tagen. Entfällt bei Krieg zwischen den Weltmächten oder einer Verwicklung der Bundesrepublik Deutschland.
• Infektionen während der Ausübung eines Heilberufes;
• Generell für Ärzte, Zahn- und Tierärzte sind Gesundheitsschädigungen durch Röntgenstrahlen eingeschlossen (Ausnahmen sind Folgen regelmäßigen Hantierens mit Röntgenapparaten).