Wie läuft das Beratungsgespräch in der Praxis ab? Der Versicherungsvermittler stellt den abzuschließenden Versicherungsschutz vor. Schlagworte fallen und oftmals auch Versprechungen, die im Nachhinein nicht eingehalten werden. Kommt es zu Streitigkeiten, bleibt dem Versicherungsnehmer nur die dürftige Aussage: „Herr Kuhlmann hat aber gesagt, dass die Lebensversicherung garantiert acht Prozent Rendite bringt.“ Diese Ausführungen reichen aber zur Beweisführung nicht. Halten Sie sich an bestimmte Regeln, die nicht nur für den Versicherungsabschluss gelten.
Regeln für das Beratungsgespräch
● Füllen Sie den Erfassungsbogen zusammen mit dem Versicherungsvermittler aus. Viele wissen im Rechtsstreit nicht einmal dessen Namen oder Adresse. Eine falsche Beratung hat in erster Linie Auswirkungen auf Ihr Leben.
● Unterlagen, die der Versicherungsvermittler Ihnen vorlegt, sind nicht nur zum Ansehen da. Lassen Sie sich alle Unterlagen und eventuell erfolgte Berechnungen geben, damit Sie sie in Ruhe prüfen können. Ist dies nicht möglich, können Sie sicher sein, dass etwas nicht stimmt.
● Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Versicherungsverträge müssen nicht sofort unterschrieben werden. Wenn Sie Bedenken haben, sagen Sie dies dem Versicherungsvermittler und lassen Sie sich Zeit zum Überlegen.
● Lassen Sie sich möglichst nicht allein beraten, sondern in Anwesenheit beispielsweise von Ihrem Ehepartner oder Ihren Kindern. Dies ist sowohl zum besseren Verständnis als auch für eine spätere Beweisführung sinnvoll.
● Ist im Antrag nicht genügend Platz für Ihre Ausführungen, nehmen Sie ein zusätzliches Blatt und reichen Sie es zum Antrag mit ein.
● Halten Sie Nebenabreden, die Sie mit dem Vermittler treffen, immer im Antrag mit fest.
● Bevor Sie eine Unterschrift leisten, lesen Sie sich die Formulare genau durch.
Tipp: Machen Sie ein Stichpunktprotokoll
Schreiben Sie die Ausführungen des Abschlussvermittlers im Gesprächsvermerk stichpunktartig mit. Im Anschluss an das Beratungsgespräch lassen Sie es dann vom Vermittler unterschreiben. Ein Muster für ein solches Gesprächsprotokoll finden Sie im Serviceteil sowie in unserem Versicherung-Ratgeber, sodass Sie es bequem zu Hause auf Ihrem Drucker ausdrucken können.
Welche Angaben stehen im Versicherungsantrag?
Wollen Sie nach dem Beratungsgespräch eine Versicherung abschließen, nehmen Sie sich für die Antragsaufnahme Zeit. In der Regel füllt der Vermittler die Angaben im Antrag aus. Darüber hinaus fragt er mündlich Daten ab. Es passiert leicht, dass Sie den Antrag unterschreiben, ohne den Wortlaut der Fragen zu kennen. Sie haben dann zwar einen Versicherungsvertrag, aber eventuell einen, den Sie gar nicht möchten. Bei einer große Anzahl von Verträgen werden die Gesundheitsfragen nicht richtig beantwortet. Dies ermöglicht der Versicherungsgesellschaft den Rücktritt vom Vertrag wegen „vorvertraglicher Anzeigepflicht“, d. h. der Vertrag wird rückwirkend aufgehoben.
Gehen Sie deshalb keine Kompromisse ein. Nehmen Sie Einsicht in Ihre Behandlungsunterlagen bei Ihren Ärzten! Laut Rechtsprechung sind Sie berechtigt, diese einzufordern. Reichen Sie Ihre Behandlungsunterlagen für den im Antrag geforderten Zeitraum mit dem Versicherungsantrag ein. Stoßen Sie bei Ihrem Versicherungsvermittler auf Ablehnung nach dem Motto: „Das ist überhaupt nicht notwendig“, sollten Sie ihn wechseln. Hier steht dann der Verdienst des Vermittlers im Vordergrund und nicht eine seriöse Beratung. Auch die Ärzteschaft ist oftmals nicht erfreut, wenn Sie Ihre Unterlagen anfordern. Seien Sie hartnäckig. Ein entsprechendes Musterschreiben finden Sie im Serviceteil in unserem Versicherung-Ratgeber, direkt zum Übernehmen in Ihre Textverarbeitung.
Tipp: Falsche Angaben berichtigen
Es ist äußerst wichtig, sich seine Vertragsunterlagen genauer anzusehen. Haben Sie bereits ein Vertrag mit Gesundheitsangaben abgeschlossen, prüfen Sie, ob die Angaben korrekt sind. Bemerken Sie fehlerhafte Eintragungen, melden Sie dies der Versicherungsgesellschaft. Diese prüft dann, ob sie den Vertrag weiter bestehen lässt oder Ausschlüsse von Erkrankungen vornimmt. Tun Sie das nicht, zahlen Sie vielleicht jahrelang Ihre Versicherungsprämie, gehen aber im Schadensfall leer aus.