Beiträge für Versicherungspolicen müssen Sie unverzüglich bezahlen, das heißt sofort, ohne schuldhaftes Zögern. Sind Sie nach dem Abschluss einer Versicherung längere Zeit abwesend, müssen Sie Vorsorge treffen, dass jemand eine zwischenzeitlich eingehende Police in Empfang nimmt und den angeforderten Beitrag umgehend überweist. Andernfalls tritt der Versicherungsschutz nicht mit dem vereinbarten Beginn der Versicherung in Kraft. Alle laufenden Beitragsrechnungen bezahlen Sie wie andere Zahlungsaufforderungen, das heißt möglichst bald. Haben Sie eine Beitragsrechnung nicht bekommen oder zu bezahlen vergessen, erhalten Sie noch eine Mahnung, die Sie auf den bevorstehenden Verlust des Versicherungsschutzes hinweist.
Zahlen Sie alle Versicherungsbeiträge möglichst jährlich, weil sonst Zuschläge berechnet werden – in der Regel fünf Prozent für vierteljährliche und drei Prozent für halbjährliche Zahlungsweise.
Statt der Verteilung Ihrer Beitragszahlungen durch vierteljährliche oder monatliche Zahlungen zu den einzelnen Versicherungen sollten Sie Ihre Versicherungen mit jährlicher Zahlungsweise abschließen, aber so terminieren, dass sich die Beitragslast aller Versicherungen über das ganze Jahr verteilt. Die Verlegung der Zahlungstermine zu allen Versicherungen ist auch nachträglich noch möglich. Da die Beitragszuschläge für viertel- oder halbjährliche Zahlungen nicht die angegebenen drei oder fünf Prozent, sondern effektiv über zehn Prozent ausmachen, können Sie durch jährliche Zahlungen Ihrer Versicherungen mehr als zehn Prozent Ihrer gesamten Versicherungsbeiträge sparen.